Infizierter Arzt behandelte Patienten: U-Haft verhängt
SALZBURG. Das Landesgericht Salzburg hat am Donnerstagnachmittag über einen mit dem Coronavirus infizierten Arzt im Pongau, der die Quarantäneanordnung der Behörde zweimal ignoriert haben soll, die Untersuchungshaft verhängt.
Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angegeben. Der Mediziner wurde am Mittwoch wegen "Verdachtes der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" im Gasteinertal festgenommen.
Gerichtssprecher Peter Egger erläuterte in einer Aussendung, warum eine Tatbegehungsgefahr vorliegt. In seinem Beschluss sei das Gericht davon ausgegangen, dass der Mann positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Die Tat, welcher der Beschuldigte dringend verdächtig sei, habe in ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirkung schwere Folgen, zumal es sich bei dem Mann um einen Arzt handle, der trotz positiven Tests ordiniert haben soll.
Aufgrund der Eigenschaft als Arzt hätte er, so das Gericht, über die medizinischen Hintergründe genau Bescheid wissen müssen, erklärte Egger. Der Mediziner habe sich - so der dringende Tatverdacht - trotzdem der Absonderung widersetzt. "Gelindere Mittel sind mit Blick auf die fehlende Unrechtseinsicht des Beschuldigten nicht geeignet, die Haftgründe aufzuheben." Es gelte die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte am Donnerstagvormittag einen Antrag auf Verhängung der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr beim Landesgericht eingebracht. Der Arzt habe trotz der behördlichen Quarantäneanordnung noch einen Patienten in seiner Ordination behandelt. Am nächsten Tag sei er erneut in die Ordination gekommen und habe einen Mitarbeiter und Ordinationspartner einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt. Aufgrund des sorglosen Verhaltens des Mediziners sei als Haftgrund eine Tatbegehungsgefahr geltend gemacht worden, erläuterte Staatsanwaltschaftssprecherin Elena Haslinger im APA-Gespräch.
Wer kennt Peer Eifler?
https://player.vimeo.com/video/515506114
Den gewissenlosen Ex-Mediziner, der Blind-Atteste an Maskenverweigerer vergab?
Die Ärztekammer wird sich hoffentlich auch noch mit ihm befassen.
Sind die besonders hohen Fallzahlen im Gasteinertal auf Sorglosigkeit zurückzuführen? Wenn man diesen Fall betrachtet, könnte das stimmen.
Uha... Man lasse sich die Überschrift auf der Zunge zergehen...
Abmahnung und Geldstrafe ja, von mir aus - aber U-Haft... Also man kanns auch übertreiben...
Ist nicht übertrieben, sondern schlichtweg gerechtfertigt.
Es besteht Wiederholungsgefahr!
UND: Ein Mediziner müsste es besser wissen!
Es müssen unbedingt alle auf Linie gebracht werden!
Da ist jedes Mittel recht, auch das man wie ein Schwerverbrecher behandelt wird!
. . . . man wie ein Schwerverbrecher behandelt wird!
Es lag alles in seiner Hand, es hätte nicht sein müssen! 🙄🙄
Wer sich noch dazu als Arzt als Corona-Lebensgefährder wiederbetätigt ist ein Verbrecher.
Wissen sie wieviel Leben er schon gerettet hat?
Wahrscheinlich mehr als er gefährdet hat!
Alles wird diesem Corona Wahn untergeordnet und jede Rationalität geht dabei anscheinend verloren!
"Wissen sie wieviel Leben er schon gerettet hat?"
Irrelevant! Es ist ja nicht so, dass man für jede Lebensrettung ein anderes Leben beeinträchtigen darf.
Hmm, die Impfvordrängler werden von Ihnen verteidigt bis auf‘s Blut, und jetzt ein Arzt, der positiv war. Was wär, wenn Ihre Eltern oder Großeltern von dieser „Koryphäe“ angesteckt worden wären....
Ach ja, ich vergaß, die sind ja geimpft!
Zeitungsstudierer, das nennt man mit 2erlei Maß messen....,
Das aller wichtigste wäre, dass dieser Unmensch nie wieder Menschen behandeln darf.
Stellen sie sich einfach vor, ihr schon geschwächten Großeltern, oder ein enger Verwandter der Risikopatient ist, würde durch diese Kreatur angesteckt uns stirbt.
Dann würden sie natürlich, ahh ein Kollateralschaden, moacht jo nix!
Gut so !