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Doping: Mayer wird vorerst von Entschlagungsrecht Gebrauch machen

Von nachrichten.at/apa, 19. Februar 2020, 11:45 Uhr
Walter Mayer
Walter Mayer Bild: Reuters

INNSBRUCK. Der ehemalige ÖSV-Trainer Walter Mayer hat sich am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Dopingvergehen und Beitrags zum Sportbetrug verantworten müssen.

Sein Verteidiger, Hans-Moritz Pott, kündigte im Eröffnungsplädoyer an, dass sein Mandant vorerst vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen werde. Die erstangeklagte ehemalige Leichtathletin bekannte sich indes teilweise schuldig.

Sein Mandant werde zunächst nur zur Erstanklage Aussagen machen, sagte Pott. Erst nach der Anhörung der Zeugen, die Mayer belasten, darunter der ehemalige Langläufer Johannes Dürr, werde er auch dazu Stellung nehmen, meinte der Rechtsanwalt. "Wenn man sich Dürr anschaut, ist er das Paradebeispiel eines Zeugen, dem man nicht glauben darf. Und genau auf seine Aussage baut man jetzt eine Anklage auf", empörte sich Pott.

Dem 62-jährigen Salzburger wird vorgeworfen, von 2012 bis 2019 Sportler beim Dopen unterstützt zu haben und auch selbst Dopingmittel, darunter Wachstumshormone, Testosteron und Humanalbumin, an Sportler weitergegeben zu haben. Zudem soll er Blutdoping an Athleten praktiziert und damit zu deren Sportbetrug beigetragen haben.

  • Video: Der Dopingprozess-Reigen am Innsbrucker Landesgericht findet am Mittwoch seine Fortsetzung. Diesmal muss sich Ex-ÖSV-Langlauf- und Biathlontrainer Walter Mayer verantworten.

Der ehemalige ÖSV-Trainer war bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Doping in die Schlagzeilen geraten. Er war bei den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City 2002 und Turin 2006 in Doping-Skandale um österreichische Langläufer und Biathleten verwickelt. Im August 2011 wurde er am Wiener Straflandesgericht nach dem Anti-Doping- sowie dem Arzneimittel-Gesetz in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. 2013 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die Strafe, setzte sie aber zur Gänze auf Bewährung aus.

Erstangeklagte gab an, Mayer verleumdet zu haben

Im Doping-Prozess gegen Walter Mayer hat die ebenfalls angeklagte 37-jährige ehemalige Leichtathletin zugegeben, Mayer bei ihrer Einvernahme bei der Polizei zu Unrecht beschuldigt und damit verleumdet zu haben. Der Staatsanwalt dehnte daraufhin sogleich den Strafantrag gegen die 37-Jährige auf das Vergehen der Verleumdung aus. Außerdem beantragte er die Ladung der Beamten als Zeugen.

"Ich wurde von den Beamten unter Druck gesetzt", sagte die ehemalige Leichtathletin über ihre Einvernahme bei der Exekutive. Die Polizisten hätten sie dazu gedrängt, "etwas über Mayer zu sagen". "Die Polizisten sagten: 'Wir wissen, dass du mehr weißt über Mayer'", schilderte die Angeklagte. Man habe ihr damit gedroht, "heute nicht mehr heimgehen" zu dürfen.

Mayer habe ihr vor Wettkämpfen zwar Infusionen gegeben, dabei habe es sich aber um Magnesiumlösungen gehandelt und nicht um das verbotene Humanalbumin, wie sie vor der Polizei noch angegeben hatte, betonte die 37-Jährige. Auch Mayer selbst bestätigte diese Version der Erstangeklagten. Er habe ihr vor Wettkämpfen Kochsalzlösungen mit Magnesium als Infusion gegeben. Der ehemalige ÖSV-Trainer bekannte sich diesbezüglich demnach nicht schuldig. Zu den übrigen Vorwürfen wollte er zunächst keine Aussagen machen.

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