Das kühle Wetter bleibt - die Winterreifenpflicht geht
WIEN. Draußen bleibt es winterlich kühl, aber ab heute, Donnerstag, ist die situative Winterausrüstungspflicht in Österreich aufgehoben.
Die situative Winterausrüstungspflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt jedes Jahr vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres und besagt, dass Autofahrer in Österreich bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben müssen. Ketten sind aber nur erlaubt, wenn die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Das Ende der Winterreifenpflicht bedeutet einerseits nicht, dass ab nun Sommerreifen montiert sein müssen. Dafür gibt es keine Vorschrift. Andererseits ist auch außerhalb des genannten Zeitraums Winterausrüstung zu verwenden, wenn mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn das sichere Anhalten nicht möglich ist. Und es kann die entsprechende Ausrüstung durch Verkehrszeichen für bestimmte Straßenabschnitte auch vorgeschrieben sein. Experten empfehlen daher den Umstieg auf Sommerreifen, aber ohne Stress, sobald die Wetterverhältnisse stabil sind.
Ich warte noch ab, muss ab und zu noch zu meiner Tante auf über 1600 m Seehöhe, da ist noch 30 cm Schnee.
Dieser Sommer wird es in sich haben, der wird alles andere als warm; die Streuung des Polarwirbels über Grönland ist leider immer noch aktiv!
War dieses Jahr bald dran mit den Sommerreifen, die Winterreifen waren schon ziemlich am Limit. Vergangene Woche durfte ich mir dann eine Mitfahrgelegenheit suchen....
möge mir doch jemand diese "situative Winterreifenpflicht von 1.11. bis 15.4" mal erklären.
Ich hab das noch nie verstanden: die Stvo sagt doch: man muss sein Kfz JEDERZEIT (also von 1.1. bis 31.12.) den Verkehrs- Sicht- und Witterungsbedingungen entsprechend angepasst verwenden. Ergo: wenns am 30.7. schneit , brauch ich Winterreifen. Aus meiner Sicht ist dieses Winterreifendingsbumsverordnung vom 1.11 bis 15.4. kontraproduktiv ??
Da geht es vielleicht um Beweislast oder den Grad der Fahrlässigkeit für jene Zeitgenossen, die zu sehr an den Sommerreifen glauben.
Ich brauch diese Verordnung nicht, denn bei mir sind die Winterreifen aufgrund der Höhenlage meist ab Mitte Oktober bis Ende April in Verwendung.
Es gibt aber genügend Autofahrer, die am liebsten ganz auf saisonale Bereifung verzichten würden, wenn es 'eh wurscht' wäre. So haben wenigstens die Versicherungen und die Unfallgegner (war selber schon einmal in dieser Lage) eine bessere rechtliche Handhabe.