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Coronavirus: Diese Einschränkungen gelten ab Montag

Von nachrichten.at/apa, 20. September 2020, 21:42 Uhr

WIEN. Ab Montag, 0.00 Uhr, treten in ganz Österreich weitere Corona-Maßnahmen in Kraft, die privates Feiern, die Freizeitgestaltung, die Gastronomie und Märkte und Messen betreffen.

Zehn-Personen-Limit: Bei privaten Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nur mehr zehn Personen statt bisher 50 erlaubt. Umfasst sind davon laut Gesundheitsministerium "soziale Aktivitäten in Gruppen", also beispielsweise Yoga-Kurse, Zumba-Stunden, Karten-Runden und Spieleabende, aber auch Filmvorführungen, Ausstellungen sowie Hochzeiten und Tauf-, Firm- und Erstkommunionfeiern. Ausgenommen sind lediglich Begräbnisse.

Die neuen Obergrenzen - im Freien sind bei nicht professionell organisierten Veranstaltungen ohne Sicherheitskonzept höchstens 100 Personen gestattet - gelten nicht im beruflichen Bereich, also auch nicht für den Profi-Sport. Explizit von der Regierung ausgenommen wurden private Wohnungen, für die es keine Limits, sondern nur die Empfehlung gibt, nicht über Gebühr Gäste zu empfangen.

Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Mund-Nasen-Schutz ist nunmehr auf sämtlichen Märkten und Messen auch im Freien zu tragen, in der Gastronomie in Innenräumen von Kunden und Personal gleichermaßen. Abgenommen werden darf die Maske beim Wirten nur mehr am Sitzplatz, wobei nur mehr höchstens zehn Personen pro Tisch zulässig sind. An die seit längerem verbindliche Sperrstunde von 1.00 Uhr muss man sich jetzt auch bei geschlossenen Veranstaltungen - privat angemietete Clubs oder Lokale - halten.

Video: Ein Überblick über die neuen Verschärfungen

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3  Kommentare
3  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.351 Kommentare)
am 21.09.2020 00:01

Corona wütet wieder in zahllosen Ländern. Alle haben pöse Regierungen, die den Spass verbieten, zum Teil noch viel strengere Maßnahmen vorschreiben und dreiste Strafen ankündigen.
Viel Spass beim Lästern!

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DieChefin (346 Kommentare)
am 20.09.2020 23:42

https://www.youtube.com/watch?v=gvB0vuM5bek

PCR Tests hätten niemals verwendet werden müssen um auf deren Daten die Maßnahmen zu veranlassen. Jetzt gibt es eine Klage, endlich!

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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 21.09.2020 10:42

Klage ist noch lange keine Verurteilung!
Die suggerierte Freude über eine Verurteilung fiktive durchsichtige Propaganda!

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