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Prozess um Mordauftrag gegen Ex-Frau wird wiederholt

Von nachrichten.at/apa, 19. April 2018, 15:57 Uhr
Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: colourbox.de

WIEN. Kein Urteil hat es am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 68-jährigen Wiener gegeben, der laut Anklage einen gegen seine Ex-Frau gerichteten Mordauftrag vergeben haben soll.

Ein 68-jähriger Wiener, der um 10.000 Euro einen Mordanschlag auf seine Ex-Frau vergeben haben soll, hat das am Donnerstag vor Gericht abgestritten. "I hob kane Probleme mit meiner Frau. Wir busserln uns noch", behauptete der 19-fach Vorbestrafte.

Der Anklage zufolge wollte der Pensionist seine geschiedene Frau, mit der er seit längerem in Streit lag, "wegräumen " lassen. "Sie war ihm ein Dorn im Auge", erläuterte Staatsanwältin Carina Steindl den Geschworenen. Er habe ihr die Schuld gegeben, dass die gemeinsame 18 Jahre alte Tochter keinen Kontakt mehr zu ihm wünschte. "Aus diesem Grund wollte er sie beseitigen", bekräftigte die Anklägerin.

Vermeintlicher Killer war verdeckter Ermittler

Über eine langjährige Bekannte hatte der Angeklagte einen ehemaligen Polizisten kennengelernt, der im Ruhestand als Security und Personenschützer arbeitet. Außerdem ist er als Vertrauensperson (VP) für die Polizei tätig. Ihm gegenüber soll der 68-Jährige zuerst von der Entführung, später von der Ermordung seiner Ex fabuliert haben. Ein solches, eineinviertel Stunden langes Vorgespräch zeichnete der VP auch heimlich mit seinem Mobiltelefon auf. Die Audiodatei ist allerdings aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen nicht Bestandteil des Gerichtsakts. Dort findet sich nur ein Gedächtnisprotokoll der VP.

Dieser vermittelte in weiterer Folge dem 68-Jährigen einen vermeintlichen Killer, mit dem sich der Angeklagte Ende November 2017 mehrmals traf. Um den Gesprächspartner zu überzeugen, dass er für das jähe und gewaltsame Ende seiner Ex zu zahlen bereit sei, soll er diesem seine prall gefüllte Brieftasche gezeigt haben. Eine Voranzahlung wurde aber nicht ausgemacht, was für Verteidiger Rudolf Mayer deutlich machte, dass das Ganze aus Sicht des Angeklagten von Anfang an nicht ernst gemeint war.

Der vermeintliche Killer war in Wahrheit ein verdeckter Ermittler der Polizei. 

Angeklagter nennt Ex-Frau "Liebling"

das so geschieht von so einem Menschen, wenn der seine Frau weghaben will?", wandte sich Mayer direkt an die Geschworenen. Der 68-Jährige hätte immerhin Zugang zu einem Waffenarsenal mit einer Kalaschnikow, zwei Maschinenpistolen, einer Glock, 14 Langwaffen und Sprengsätzen gehabt. Hätte er der Ex-Frau tatsächlich nach dem Leben getrachtet, hätte der Angeklagte das eigenhändig erledigen können, gab der Anwalt zu bedenken.

Im Anschluss versicherte der 68-Jährige, er verstehe sich nach wie vor "super" mit seiner Ex und nenne die gebürtige Türkin in ihrer Muttersprache "Liebling". Er habe mit ihr "null Bröserln".

Der verdeckte Ermittler erklärte im Zeugenstand, er habe sich dem Angeklagten als jemand vorgestellt, der "schmutzige Aufträge durchführt". Dieser hätte geklagt, seine Ex-Frau müsse "entsorgt" werden, weil sie sein Leben ruiniert hätte. "Beim zweiten Treffen ist es detailliert um den Mord gegangen", meinte der Zeuge, dessen Identität aus Sicherheitsgründen nicht preisgegeben wurde. Er hätte ein Foto der Frau, ihre Adresse und ihre Telefonnummer bekommen.

Wahrspruch ausgesetzt

Die Geschworenen erkannten mit 7:1 Stimme anklagekonform auf versuchte Bestimmung zum Mord. Die drei Berufsrichter akzeptierten diese Entscheidung aber nicht und setzten den Wahrspruch aus.

"Der Schwurgerichtshof ist einstimmig der Meinung, dass dieser Wahrspruch falsch ist", stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol klar. Nach Ansicht der Berufsrichter beruhte die Entscheidung der Geschworenen auf einem Irrtum. Der 68-Jährige, der sich seit über vier Monaten in U-Haft befunden hatte, wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt.

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