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Kaprun: Gerichtshof in Straßburg lehnt Beschwerde ab

06. Juli 2011, 00:04 Uhr
Gedenken an die Kaprun-Katastrophe am 11. November 2000
Zehn Jahre nach der Seilbahnkatastrophe von Kaprun sind die Wunden noch nicht verheilt... Bild: Volker Weihbold

SALZBURG. Der Vertreter von mehr als 150 Opferangehörigen der Kaprun-Katastrophe, Gerhard Podovsovnik, ist mit seiner Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg abgeblitzt.

SALZBURG. Der Vertreter von mehr als 150 Opferangehörigen der Kaprun-Katastrophe, Gerhard Podovsovnik, ist mit seiner Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg abgeblitzt. Der Rechtsanwalt hatte eine Wiederaufnahme des Verfahrens angestrebt, weil seiner Ansicht nach in Österreich kein faires Strafverfahren durchgeführt worden sei. Diese Beschwerde wurde nun abgelehnt.

Der Opferanwalt sieht seine Aufgabe in Europa nun endgültig erfüllt. Ein faires und angemessenes Verfahren sei seiner Meinung nach in Europa niemals möglich gewesen. Anfang Juni war in den Vereinigten Staaten eine neue Klage auf Anfechtung des Kommissionsvergleiches (451 Anspruchsteller erhielten eine Entschädigung von ingesamt 13,9 Millionen Euro) eingebracht worden. Nach Ablehnung der Beschwerde in Europa sei am Montag, so der Opferanwalt, eine Wiederaufnahme des alten Verfahrens in den USA beantragt worden. Es liegte nunmehr an den Gerichten in den USA, „endgültig für Gerechtigkeit in der Angelegenheit Kaprun zu sorgen“.

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