Mindestsicherung:Rechnungshof für einheitliche Regeln
LINZ. Der Rechnungshof des Bundes legte gestern Berichte vor, in denen er die Mindestsicherung kritisierte. Er empfahl dafür bundeseinheitliche Regeln. Der Bund müsse seine verfassungsrechtliche Möglichkeit als Grundsatzgesetzgeber nutzen.
Er solle auf ein Verschlechterungsverbot verzichten und einheitliche Ansprüche für den Lebensunterhalt festlegen. Wohnkosten sollten nur gegen Nachweis getragen werden. "Wirksame Sanktionen und Maßnahmen mit dem Ziel der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei Verweigerung des Arbeitskrafteinsatzes" sollten festgelegt werden. Das "abstrakte Ziel der verstärkten Armutsbekämpfung" solle durch jenes der "Sicherstellung eines Existenzminimums" konkretisiert werden.
Anzahl der Bezieher stieg rasant
Zu einer Vereinheitlichung der Mindestsicherung wird es nicht so schnell kommen. Ober- und Niederösterreich haben die Vergütungen gesenkt, Oberösterreich etwa für Asylberechtigte von 914 auf 520 Euro monatlich. Ab Oktober kommt für alle Bezieher eine Deckelung von 1512 Euro pro Haushalt. Er wolle von dieser Vorgangsweise nicht abweichen, sagte Landeshauptmann Thomas Stelzer.
"Eher unrealistisch" ist es für Sozialminister Alois Stöger (SP), die Vorgabe des Rechnungshofes umzusetzen. Ober- und Niederösterreich seien derzeit für ein gemeinsames Vorgehen nicht zu gewinnen. Tirols Landeshauptmann Günther Platter sagte, die künftige Bundesregierung sollte das Thema in ihre Koalitionsverhandlungen aufnehmen.
Geprüft hatte der Rechnungshof eigentlich die Mindestsicherung in Wien. Die Anzahl der Bezieher ist dort von 2010 bis 2015 um 71 Prozent auf 138.600 gestiegen.