Wildererprozess in Wels erneut vertagt
WELS. Fünf der acht angeklagten mutmaßlichen Wilderer aus dem Salzkammergut wurden bereits Ende Juli verurteilt. Bei den übrigen drei Fällen steht das Urteil noch aus.
Der Prozess, der am Mittwoch nach kurzer Verhandlungsdauer vertagt wurde, soll am 27. Oktober fortgesetzt werden. Ein Grund für die Vertagung war, dass sich ein wichtiger Zeuge entschuldigt hatte.
Schwere Eingriffe in das Jagdrecht, 35 weitere Fälle im Bereich der Tierquälerei: Bereits am 28. Juli standen die acht Angeklagten, die weitgehend aus dem Salzkammergut stammen, im Welser Schwurgerichtssaal den Fragen des Richters Rede und Antwort (die OÖN berichteten). Ihnen wurde vorgeworfen, von 2017 bis Juni 2020 in fremden Jagdrevieren in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl ihr Unwesen getrieben zu haben. Dabei dürfte die mutmaßliche Wildererbande - sieben Männer und eine Frau, die teilweise miteinander verwandt sind - Dutzende wild lebende Tiere getötet oder gefangen haben. Betroffen waren Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen und verschiedene Vogelarten. Bei dem 25-seitigen Strafantrag handelte es sich um den längsten, den Staatsanwalt Manfred Holzinger je eingebracht habe.
Fünf Angeklagte wurden bis zum Abend des 28. Juli verurteilt - es setzte Geldstrafen in der Höhe von 360, 720 bzw. 4400 Euro teilbedingt und zweimal sechs Monate bedingt. Heute wird das Verfahren gegen die drei übrigen Angeklagten im Welser Schwurgerichtssaal fortgesetzt.
Die Angeklagten gaben Ende Juli zwar das Wildern zu, Tiere wollen sie aber keine gequält haben. Dabei betonte der Richter jedoch, dass Tierquälerei nicht zwingend bedeute, dass die Tiere leiden mussten. „Auch das mutwillige Töten zur Vergnügung stellt Tierquälerei dar.“ Ein Angeklagter rechtfertigte seine Tat dadurch, dass der erlegte Reiher Fische verletzt und die Laichen gefährdet habe. Zudem habe ein Bussard Hasen attackiert, ein Specht habe immer wieder auf einen hochstand eingehämmert. Einem Biber wurde der Garaus gemacht, weil dieser „Enten attackiert“ habe, so die Behauptung des Beschuldigten. damit das Nagetier nicht umsonst sterben sollte, habe er den erlegten Biber ausgekocht, weil er an den Schädelknochen interessiert gewesen sei.
"....ein Specht habe immer wieder auf einen hochstand eingehämmert"
Was für eine Aussage!!! Wie arrogant und noch viel blöder muss ein Mensch sein, so etwas als Rechtfertigung für das Töten eines Tieres herzunehmen.
Sitzen sie einmal auf einem Hochstand und unter ihnen demoliert gerade ein Specht Ihre Aussichtsplattform
Sie haben ja soooo Recht! Bekanntlich werden pro Monat 10% aller Hochstände von Spechten vernichtet. Auch Holzhäuser sind den Spechten schon reihenweise zum Opfer gefallen.
Endlich haben sie auch diese Gefahrensituation erkannt.
Mein lieber Specht.
Jetzt muesste das nur noch der Richter einsehen.
"Tierquälerei"
Aus Vergnuegen getoetet. So ein weltfremder Bloedsinn.
Getoetet zum Essen, Auskochen. Verkaufen oder dass die OOen etwas zum Schreiben haben.
Unser oberster Zyniker hat wieder mal gesprochen.
😊