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Schikane am Passamt: Pensionistin musste mit Identitätszeugen anrücken

Von Erik Famler, 22. November 2019, 05:49 Uhr
Christine D. mit dem alten (l.) und neuen Reisedokument.

WELS. Christine D. erlebte am Magistrat unangenehme Überraschung.

Was der seit 1967 in Wels lebenden Christine D. im Passamt am Magistrat widerfahren ist, weckt Erinnerungen an Zeiten, als der Amtsschimmel noch ungeniert wiehern durfte. Frau D. hatte nach dem Tod ihres Mannes einen neuen Personalausweis beantragt. "Mein Reisepass ist 2008 abgelaufen. Weil mein Mann schon längere Zeit krank war, bin ich nicht mehr fortgekommen", schildert die 78-Jährige. Mit dem alten Reisedokument, einem neuen Porträtfoto und ihrem Staatsbürgerschaftsnachweis wurde sie im Erdgeschoß des Magistrates vorstellig. Dort erlebte Frau D. eine böse Überraschung: "Die Dame sah sich meinen Pass an und meinte, dass er schon lange abgelaufen war und man anhand des Bildes nicht mehr eindeutig erkennen könne, dass ich die Antragstellerin bin."

Inzwischen ergraut

Tatsächlich ist D. inzwischen ergraut. Das alte Passbild von 1998 zeigt die Welserin noch mit dunkelbraunen Haaren. Doch anhand der Gesichtszüge hätte man erkennen müssen, dass sich niemand für sie ausgebe. Warum auch? Auf die Frage, wie sie nun zu ihrem Dokument komme, antwortete die Beamtin: "Sie benötigen einen Zeugen, der sich ausweisen und Ihre Identität bezeugen kann." Im ersten Moment dachte Christine D. an ihre Nachbarin, mit der sie seit Jahrzehnten freundschaftlich verbunden ist. Die Mitarbeiterin bestand aber auf einem nahen Verwandten: "Ich habe daraufhin meinen Sohn angerufen und ihn gebeten, mich auf das Passamt zu begleiten. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Welser Fachhochschule und musste sich extra freinehmen."

Der Magistrat verweist gegenüber der Welser Zeitung auf die geltende Rechtslage, wonach ein Passwerber zweifelsfrei erkennbar sein müsse: "Hat dieser kein weiteres Dokument mit Lichtbild bei sich, ist der Identitätsausweis durch Zeugen zu erbringen", sagt Juristin Marlene Steinhuber.

Man habe sich an gesetzliche Vorgaben zu halten, betont auch Georg Parzmayr, Chef der Bezirksverwaltung. Er hält den Identitätsnachweis im konkreten Fall für gerechtfertigt: "Ein solches Dokument ist kein Bibliotheksausweis. Damit kann man auf der ganzen Welt herumreisen. Faktum ist, dass der alte Pass vor über 20 Jahren ausgestellt wurde und meine Mitarbeiterin nicht zweifelsfrei die Identität der Antragstellerin feststellen konnte."

Wählen mit abgelaufenem Pass

Dass sich Christine D. mit ihrem abgelaufenen Reisepass seit 2012 bei jeder Wahl ausweisen konnte, wie die Pensionistin einwirft, sei der Wahlbehörde als Versäumnis anzukreiden.

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Autor
Erik Famler
Lokalredakteur Wels
Erik Famler
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179  Kommentare
179  Kommentare
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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.11.2019 06:32

Schmankerl aus der Passgesetz-Durchführungsverordnung aus 2006, die auch für Personalausweise gilt:

Identitätsnachweis

§ 1. (1) Durch persönliches Erscheinen mittels amtlichem Lichtbildausweis. Das Lichtbild muss den Passwerber zweifelsfrei erkennen lassen.

Man beachte die Fekter-Novelle aus 2010:

(1a) Liegt eine dauernd schwerwiegende, nachweislich von einem Arzt festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung vor, kann vom persönlichen Erscheinen im Sinne des Abs. 1 abgesehen werden, wenn

1. das Reisedokument die Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Ausland bildet (AUSLÄNDERFREUNDLICH) und

eine Behörde oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person bestätigt, dass das vorgelegte Lichtbild mit dem PWerber übereinstimmt (der Kranke, Beeinträchtigte geht also statt zum Passamt zu einem anderen Amt oder zum Notar!!!! und hat sich damit viel Ungemach erspart – BEHINDERTENGERECHT IST ANDERS)

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.11.2019 06:41

UND IN DER TAT:

PASSVERSAGUNG § 14 PassG

(1) Die Ausstellung, … eines Reisepasses sind zu versagen, wenn

1. der PWerber seine Identität nicht zweifelsfrei nachzuweisen vermag oder die erforderliche Mitwirkung verweigert,

UND

§ 1 (2) PassG-DV
Verfügt der PWerber über keinen amtlichen Lichtbildausweis, so ist der Identitätsnachweis durch einen Identitätszeugen zu erbringen. Zu diesem Zweck muss sich der Identitätszeuge durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren und die Angaben zur Person des Passwerbers bestätigen.

DAVON, DASS DER I-ZEUGE VERWANDT SEIN MUSS, steht in dieser ohnehin schon hirnrissigen Norm, die sich auf einen NICHT VORHANDENEN und nicht auf einen alten Ausweis bezieht, jedenfalls nichts.

ALLERDINGS, ANDERS GEHT´S AUCH:

(3) Von der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder der Beibringung eines Identitätszeugen kann abgesehen werden, wenn auf Grund der bei der Behörde aufliegenden Informationen die Identität des Passwerbers zweifelsfrei festgestellt

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.11.2019 06:43

werden kann.

DAS WÄR WOHL IM FALL bei einem altem Pass eine Unterschriftenprobe und bei einem neueren ein Papillarlinienabdruckvergleich gewesen.

ABER NOCH GLÜCK IM UNGLÜCK bei so einer Beamtin:

§ 15 PassG

(2) Ein Reisepaß ist ferner zu entziehen, wenn

2. das Lichtbild fehlt oder den Inhaber nicht mehr zweifelsfrei erkennen läßt, oder …

Die PassG-DV regelt übrigens in § § 4 (4) akribisch die Beschaffenheit des Lichtbildes und verbietet allen PWerbern das Tragen von Kopfbedeckungen – nur die Gleicheren, die Religiösen dürfen Tucherl, Schleier, Käppi, Fes oder Pelzhut und Kranke einen Stahlhelm oder einen Verband aufhaben.

Und wer nicht unterschreiben kann, der darf Druckbuchstaben malen oder von der Behörde malen lassen.

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Mgaeckler (481 Kommentare)
am 23.11.2019 14:36

In München hat mal in so einem Fall eine Beamtin mich zum Ausländeramt geschickt, weil ich ausgebürgert wurde. Dort hat die Beamtin mich entsetzt angeschaut, im Kreisverwaltungsreferat angerufen und jene gefragt, was der Schmarn soll. Anschließend habe ich meinen neuen Perso auch so bekommen.

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Sensibelchen (826 Kommentare)
am 23.11.2019 08:32

"... mit ihrem abgelaufenen Reisepass seit 2012 bei jeder Wahl ausweisen konnte, wie die Pensionistin einwirft, sei der Wahlbehörde als Versäumnis anzukreiden."

Wahlwiederholung??

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weinberg93 (16.341 Kommentare)
am 23.11.2019 09:13

Mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Pass darf man auch noch LEGAL in unsere Nachbarländer (ausser CZ, SVK) einreisen, Warum soll das bei Wahlbehörde nicht einen 5 (oder auch 7) Jahre abgelaufen Pass nicht möglich sein, wenn die anwesenden Wahlhelfer sie erkennen?

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 23.11.2019 11:13

Ich habe keine Ahnung wieso das möglich sein sollte.

Bei einer Autovermietung bekommt man nicht mal ein Auto, wenn der Führerschein 2 Tage abgelaufen ist.
I.d.R steht immer da, man benötigt einen gültigen Ausweis.
Auch bei Reisen dùrfte man damit arge Probleme habet.

Ein abgelaufener Ausweis ist kein gültiger Ausweis!

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amha (11.322 Kommentare)
am 23.11.2019 11:21

Wie so oft, hast du keine Ahnung. Mit den folgenden Ländern hat Österreich entsprechende Abkommen, welche die Ein-/Ausreise mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Pass möglich ist: Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 23.11.2019 12:20

Der Hinweis auf die 5 Jahre ist lächerlich, denn es geht hier um einen Reisepass der 2008 abgelaufen ist und nach Adam Riese sind das 11 Jahre. Also was soll dann der Hinweis, dass man … blablabla

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weinberg93 (16.341 Kommentare)
am 23.11.2019 11:32

KILLERKANINCHEN,Führerschein und Pass (sowohl Identitätsnachweis als auch Reiserdokument) sind halt verschiedene Dokumente!

Dass man mit einem abgelaufenen Führerschein kein Auto mieten kann hat NICHT mit dem Zweifel an der Identität zu tun, sondern ...

Denk einmal nach!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.11.2019 06:46

Tja, die Wahlbeisitzer erkennen, was die übereifrige (oder wegen Sehschwäche ruhegenussreife??) Beamtin nicht erkennt.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 28.11.2019 14:47

Könnte aber auch sein, dass die Dame dem Vorsitzenden und den Beisitzern bei der Wahl persönlich bekannt ist (ja sowas gibt es selbst in Zeiten von DSGVO).

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MySigma (2.473 Kommentare)
am 23.11.2019 08:17

Schikane am Passant? Was ist das für ein Scheiß? Da macht zumindest ein Beamter seinen Job richtig und das ist dann Schikane??

Ich wäre froh wenn die Herren Beamten von der Stadtregierung ihren Job richtig machen würden. Da hätten wir kein Brückendesaster.

OÖN.... Dieser Artikel ist ein Witz.

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kritikerix (4.497 Kommentare)
am 23.11.2019 08:35

... aha, der Job wird dann richtig gemacht, wenn man stur nach irgendwelchen, fragwürdige Buchstaben auf weißen Papier handelt - gut, dafür braut's keine großartige Intelligenz, dass kann jede/r d... ups, Dahergelaufene ... - ein Blick ins ZMR und die Angaben der Seniorin wären glaubhaft gewesen.

andererseits auch eine 'Rechtslage': ich kann mich in Ö von meinem Hauptwohnsitz abmelden mit der Begründung nicht mehr auffindbar zu sein! - ja so ist das mit den ö. Gesetzen☺

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 23.11.2019 14:39

Fragwürdige Buchstaben auf dem Papier? Die Gesetzeslage ist eindeitig und daran hält man sich hoffentlich auf den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Dame am Magistrat hat das gemacht.
Der einzige Spielraum wäre das Foto im alten Pass. Die Dame müsste darauf eindeutig identifizierbar sein. Zweifelsohne schaut sie dem Foto (aus den 80ern?) ähnlich, aber genauso gut könnte sie wer anderer sein.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.11.2019 06:54

apropos "genauso gut könnte sie wer anderer sein".

Genau das denke ich mir immer wieder seit man mir die E-Cards mit den Mimifotos unter die Nase hält.

Auf allen Ausweisen im Scheckkartenformat sind die Bilder derart klein und schlecht, dass sie eigentlich zur Identitätsfeststellung nicht taugen.

Aber eh wurscht, bald kriegt eh jeder von uns einen Chip an der Daumenwurzel.

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 23.11.2019 22:07

Es geht nicht darum ob und wie lange der Reisepass abgelaufen war. Die Erkennbarkeit einer Person leidet weniger unter der Zeit, sondern eher durch äußere Veränderungen, wie z.B. Bartwuchs,, Narben,... Wenn aber die Gesichtszüge mit etwas gutem Willen erkennbar sind, ist das Vorgehen der Beamtin nicht gerechtfertigt. Und das Verlangen, es müsste ein Angehöriger sein, ist an den Haaren herbei geholt. Esse ist , wenn es keine Verwandten mehr gibt? Wenn der Sohn nicht an der FH-Wels, sondern in Oxford,... lehrt? Eine Nachbarin - Nachweis über Melderegister...- ist wohl zu einer erkennungsdienstlichen Aussage befugt.
Also geht es um Schikane! Amtskappl, Herr Parzmayr!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.11.2019 06:50

Allein dass die Beamtin auf einem verwandten Identitätszeugen bestanden hat, ist für sich allein schon eine nicht durch die DV gedeckte Schikane.

Abgesehen davon hätte sie auch noch andere Möglichkeiten der Identitätsfeststellung gehabt, wenn sie schon durch die geänderte Haarfarbe, eigentlich etwas ganz Alltägliches, schon so irritiert war, dass sie die gealterten Gesichtszüge nicht als dieselben zu erkennen imstande war.

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spoe (13.503 Kommentare)
am 23.11.2019 07:09

Die Identifikationspflicht beim Amt sollte auch einem Redakteur bekannt sein.

Ändert man das Aussehen, kann sogar ein nicht abgelaufenes Lichtbilddokument dafür ungeeignet sein, Beispiel rosa Lappen.

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spoe (13.503 Kommentare)
am 23.11.2019 07:00

Famlers Freunde sind immer im Recht, haben diese doch einen Freund bei einer Zeitung.

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Skat (461 Kommentare)
am 23.11.2019 01:20

Was mich jetzt doch sehr wundert, dass mein Bruder mit 18 den Führerschein machte, mit seinem S/W Foto drinnen, heute ist er 56 und ergraut, aber er wurde nur einmal bei einer Polizei Kontrolle aufmerksam gemacht, er möge sein Bild erneuern! Was er nicht gemacht hat.......Warum gibt es hier so einen Unterschied?

Ich finde auch, dass zu viel Wirbel über die Dame mit dem Pass gemacht wird. Es wird nun mal vorgeschrieben, was Sache ist und darüber gleich zu einer Zeitung zu laufen, wie gemein und böse doch die Amtspersonen sind, ist völlig übertrieben!

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 28.11.2019 15:03

Wenn er von dem "richtigen" Beamten aufgehalten wird, kann es schon passieren, dass er entsprechend Strafe zahlt oder sogar an der weiter Fahrt (ungültiger Führerschein) gehindert wird.

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 22.11.2019 22:23

Ich hoffe das es diesen Pass, und dem Personalausweis nicht bald auch in gefälschter Version gibt, weil sie ihm so in die Kamera hält das man alles lesen kann!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.351 Kommentare)
am 23.11.2019 08:59

...konnte.
7h hat es gedauert, bis der Hinweis auf Auspixelung in 2 Etappen umgesetzt wurde...
AGB-widrig war das Posting dafür auch noch.

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strasi (4.410 Kommentare)
am 22.11.2019 22:17

Hier wieherte der Amtsschimmel zu Recht.
Den Fall hat wohl nicht die alte Dame, sondern deren Sohn der Zeitung zugespielt, der offensichtlich das extra Freinehmen für seine Mutter als überzogen sah.
Ja und dass die OÖN daraus eine blamable Story fabrizierten, ist was? Hier wiehert der Zeitungsschimmel.

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gutmensch (16.710 Kommentare)
am 22.11.2019 21:47

Das ist schon sehr provinziell was der Herr Famler hier abliefert.

Na gut, Regionalblatt.

Die Dame am Passamt hat korrekt gearbeitet.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 22.11.2019 20:24

Ich frage mich schon, warum die OÖN eine Bedienstete der Stadt Wels kritisiert bzw. lächerlich zu machen versucht, nur weil sie korrekt gehandelt hat. Die Reaktion der Vorgesetzten der Bediensteten gefällt mir.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.11.2019 19:10

Da kann man doch mal sehen, wie gefährlich Österreich ist, nur Mord und Totschlag! Und das seit 2015.

Gucke ich mir allerdings die meistgelesenen Artikel heute an, dann geht es eher harmlos zu.

Passangelegenheiten, Unfälle, beste Kōche, Wasserkopf etc , sind nicht unbedingt ein Merkmal von ausufernder Kriminalität.

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was (581 Kommentare)
am 22.11.2019 20:04

Oh doch! In der Regel sind es die Eltern, die für ihre Kind den Pass machen und die Identität bezeugen.
Erwachsene brauchen ZUSÄTZLICH zu Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis einen amtlichen Lichtbildausweis, aufgrund dessen ihre Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Haben sie das nicht, brauchen sie einen Identitätszeugen.
Kann ja wohl nicht so schwer sein!

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jopc (7.371 Kommentare)
am 22.11.2019 21:58

Passierschein A38

.......brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis......

Also braucht man zur Erlangung eines amtlichen Lichtbildausweises einen amtlichen Lichtbildausweis.

Gehts noch?

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spoe (13.503 Kommentare)
am 23.11.2019 06:59

Lerne österreichisches Recht und benimm dich!

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 22.11.2019 21:19

Doch. So ist die Rechtslage. Die Fakten werden auch nicht anders, wenn Sie beleidigend werden.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 22.11.2019 18:50

Was macht man wenn man erstmals einen Ausweis beantragt?

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CptWildDuck (774 Kommentare)
am 22.11.2019 23:45

Üblicherweise die Eltern mithaben

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 22.11.2019 17:42

Daher von jeden die Fingerabdrücke und die DNA speichern, in ein paar Minuten ist der Fingerabdruck vergleich durch die Computer durch bzw. in ein paar Tagen der Bluttest ...

Ich weiß was jetzt kommt, hier unten ist Platz 😂

⬇⬇⬇

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renele (3.081 Kommentare)
am 22.11.2019 17:00

Tja, wenn die neue Sozialreferentin nicht mal Bescheid weiß über Gesetze welche im Parlament beschloßen wurden ...................................................

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 22.11.2019 17:36

Was genau meinen Sie?

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benni_börger (1.462 Kommentare)
am 22.11.2019 16:32

vielleicht sollte man die dame, die sich den alten pass angesehen hat, in der abteilung "jäger, fischer und andere fremdsprachen" einsetzen? grinsen

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pepone (60.622 Kommentare)
am 22.11.2019 16:28

ojeoje, was wird mir passieren da mein FR Pass seit 2011 abgelaufen ist
aber ich bin ja Franzose und brauche nicht zum Wels Magistrat hahahahahaha

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( Kommentare)
am 22.11.2019 16:35

Ich kassier' Dich ein, pepone. 😁😜🤣

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iron4202 (1 Kommentare)
am 22.11.2019 16:15

Ich finde es sehr gut das jeder überprüft wird, es gibt Verbrecher in jedem Alter.
Wie soll die Dame vom Passamt das feststellen wer kriminell ist und wer nicht.
Wäre Sie einwandfrei zu identifizieren gewesen, dann wäre es Schikane gewesen so aber ganz sicher nicht
Die Zeitungen schreiben auch schon über jeden Blödsinn

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.11.2019 18:59

Wenn man jeden überprüfen wollte, der einer Pass will, ob er kriminell ist, müsste man das Personal erheblich aufstocken.

Das die Frau evtl eine Drogenhändlerin sein könnte oder was auch immer, kann man doch nicht beim Passamt feststellen!

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jopc (7.371 Kommentare)
am 22.11.2019 22:02

Und selbst wenn sie Drogenhändlerin wäre so hätte sie immer noch das Recht auf einen Personalausweis.

Nein, die Dame am Passamt hat sich eindeutig zu viel Kraut herausgenommen.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 22.11.2019 16:03

Wen hätte ich hinschleppen können, den BM? Der kennt mich kaum.
Weil die abermalige Reise für mich damals ein kleines Problem war, durfte ich auf das Dokument warten (das heißt, es wurde innerhalb einer Stunde ausgestellt)

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Nonaned (847 Kommentare)
am 22.11.2019 15:41

Manchen wäre die Schlagzeile "Frechheit, eine Frau bekommt Pass ohne genaue Kontrolle" lieber.
Mittlerweile rennt ja schon jeder zur Zeitung, wenn etwas passiert, das nicht in die Komfortzone passt.
Früher hat man im Kaffeehaus darüber gesprochen, diskutiert und gelacht, heute stehts in der Zeitung.

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( Kommentare)
am 22.11.2019 14:35

schlecht recherchiert liebe nachrichten? das ist nicht nur bei der älteren dame so, sondern BEI JEDEM dessen reisepass so lange abgelaufen ist. ein bekannter von mir hat einen 5 jahre abgelaufenen reisepass. er wollte einen neuen und musste ich ebenfalls mit zeugen ausweisen.
vielleicht sollte man einfach mal wieder die verantwortung für sich selbst und seine versäumnisse tragen?

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Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 22.11.2019 14:50

Ist eben anders geworden seit einem auf den Fotos das lachen vergangen ist😉

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.11.2019 15:05

ah geh, warum stellt die Behörde einen Staatsbürgerschaftsnachweis aus, wenn er eh für die Katz ist. Beamtenbeschäftigungsbehörde mit Beziehung dort sitzend!
Oder Geburtsurkunde! wird ja einfach so ausgestellt!

Blöd ist, das Land braucht gar nicht so viele Beamte und Politiker!

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was (581 Kommentare)
am 22.11.2019 17:00

Dann schauen Sie sich diese beiden Urkunden genau an. Ist ein Lichtbild darauf? Nein!
Beide standesamtlichen Urkunden werden anlässlich der Geburt eines Kindes binnen ca. 7 Tagen ausgestellt. Identitätszeugen für das Baby sind in dem Fall die Eltern.
Wird erstmals ein Reisepass benötigt, müssen Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden. Plus Lichtbild.
Identitätszeugen sind in dem Fall wieder die Eltern UND das Kind ist bei der Beantragung des Reisepasses mitzubringen.
Für jeden weiteren Reisepass genügt der alte, außer die Person ist auf dem Bild nicht mehr einwandfrei zu erkennen.
Das kann bei einem Baby bereits nach zwei Jahren der Fall sein, daher gelten Pässe für Kleinkinder nur zwei Jahre. (Identitätszeugen für das Kleinkind sind - richtig: die Eltern.)
Wenn bei Erwachsenen der Pass so lange abgelaufen ist, dass sie nicht mehr einwandfrei am Lichtbild erkennbar sind, brauchen sie einen Identitätszeugen. Und das kann eben nicht die Geburtsurkunde sein.

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 22.11.2019 17:16

Für einige hier im Forum würde der richtige Dialekt als Identitatsnachweis genügen.

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