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Nach Fehlgeburt ohne Job
AMSTETTEN. Eine 27-jährige Sekretärin verlor wegen einer Fehlgeburt ihr Baby, dann versetzte ihr der Chef den nächsten Schlag.
Er kündigte die Frau aus dem Mostviertel, nachdem sie schon während der Schwangerschaft über Wochen krankgeschrieben werden musste. Die Kündigung erfolgte dem Gesetz nach zu Unrecht, wie die Arbeiterkammer Amstetten erstritt: "Der Kündigungsschutz gilt auch nach Fehlgeburten", sagt AK-NÖ-Präsident Markus Wieser.
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