Prozess: Blutige Clanfehde, gescheiterter Mordauftrag?
WELS/REGAU. Bei einer Schlägerei in Regau starb ein Mazedonier. Sein Bruder soll versucht haben, aus Rache einen Auftragskiller anzuheuern.
Er wolle schon wissen, wer seinen Bruder auf dem Gewissen habe, und er würde dafür auch 10.000 Euro zahlen, übersetzte die Dolmetscherin die Worte des angeklagten Mazedoniers (29), der sich gestern im Schwurgerichtssaal in Wels wegen versuchter Anstiftung zum Mord verantworten musste.
Dass er einem Mann, der nun als Belastungszeuge auftritt, aber 20.000 Euro geboten habe, um jenen Täter (22) zu beseitigen, den er für den Mörder seines Bruders hielt, stellte der Beschuldigte in Abrede. Nach rund zweistündiger Beratung kamen die Geschworenen zu einem Urteil, der Mann wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Prozesses ist eine seit Jahren schwelende Fehde zwischen zwei aus Mazedonien stammenden Familienclans. Diese eskalierte im Februar 2019 in einer Shisha-Bar in Regau. Es kam zu einer Schlägerei, bei der auch Messer im Spiel waren. Am Ende erlag der zwei Jahre ältere Bruder seinen Verletzungen. Auch der Angeklagte wurde damals verletzt. Wer für den tödlichen Stich verantwortlich war, konnte nie geklärt werden.
Im September 2019 kam es zwar zu einer Gerichtsverhandlung, neun Beteiligte wurden wegen Raufhandels schuldig gesprochen. Darunter auch der 22-Jährige, den der Bruder des Toten für den Mörder hält und der 30 Monate teilbedingt ausfasste.
Auf dem WC eines Lokals sei er mit dem nunmehrigen Belastungszeugen ins Gespräch gekommen, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Dieser Mann auf dem WC habe behauptet, er wisse, dass der 22-Jährige der Mörder sei.
„Auftragskiller“ ging zur Polizei
Weshalb der Bruder des Verstorbenen diesem Mann laut Anklage Geld geboten haben soll. 10.000 Euro, falls er den 22-Jährigen so schwer zusammenschlage, dass dieser ein Geständnis ablege. Oder 20.000 Euro, wenn er den Mann töte oder ihn der Familie überlasse. Doch der vermeintliche Auftragskiller tat nichts dergleichen, sondern ging zur Polizei. „Selbstjustiz ist mit der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar“, betonte die Staatsanwältin vor Gericht.
Der Verteidiger des Angeklagten kritisierten die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen. Dieser stehe mit dem Islamischen Staat in Verbindung und sei 2017 rechtskräftig verurteilt worden. Eine weitere Verurteilung habe er bekommen, weil er beim Polizeinotruf fälschlicherweise einen Amokläufer gemeldet habe. Zudem sei der Zeuge erst 14 Tage nach dem in der Bar zur Polizei gegangen. (fam/staro)
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