Umfahrung Peilstein: Verwaltungsgericht bestätigt Wasserrechts-Bescheid
PEILSTEIN. Zusätzlicher Erdwall soll Hausbrunnen der Anrainer vor Verschmutzung durch Fahrbahnwässer bewahren.
Die Ableitung der Niederschlagswässer soll laut Projekt durch die Errichtung und den Betrieb von Regenrückhaltebecken und Entwässerungsmuldensysteme erfolgen. Gegen diesen Bescheid erhoben Eigentümer angrenzender Grundstücke Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Sie befürchten, dass abgeleitete Fahrbahnwässer - vor allem im Winter - die Wasserqualität ihrer Hausbrunnen beeinträchtigt.
Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die erteilte Bewilligung zu bestätigen ist. Das Projekt sei nämlich unter genau diesen Aspekten abgeändert worden. Zum einen soll ein zusätzlicher Erdwall errichtet werden, um Einflüsse aus der Schneeräumung zu unterbinden. Darüber hinaus wurde örtlich begrenzt eine Auswurfbeschränkung für die Schneeräumung mit Schneefräsen als ergänzende Auflage festgeschrieben. Die Ausführungen des Sachverständigen aus dem Bereich der Hydrogeologie hätten gezeigt, dass mit diesen ergänzenden Maßnahmen eine Beeinträchtigung der bestehenden Hausbrunnen ausgeschlossen werden könne, so das Landesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung.