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Linzer Wirtin überfahren: Jugendliche (16, 18) wegen versuchten Mordes verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 27. Februar 2024, 20:28 Uhr
Prozess gegen Jugendliche wegen versuchten Mordes an Linzer Wirtin
Die 16-Jährige wurde zu vier Jahren, ihr 18-jähriger Begleiter als Beitragstäter zu 30 Monaten verurteilt. Bild: (APA/KARIN ZEHETLEITNER)

GRAZ/LINZ. In Graz wurde am Abend das Urteil über die beiden Jugendlichen gefällt, die die Zeche geprellt und eine Linzer Wirtin überfahren haben sollen.

Eine 16-Jährige und ein 18-Jähriger sind am Dienstagabend im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Sie sollen im August 2023 in Linz in einem Lokal die Zeche geprellt und anschließend die Wirtin mit einem Auto überfahren haben. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Die Jugendliche wurde zu vier Jahren, ihr Begleiter als Beitragstäter zu 30 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Der Vorfall ist der bisherige traurige Höhepunkt der Straftaten der beiden", beschrieb Staatsanwältin Katharina Tauschmann den Werdegang der beiden Angeklagten. Die noch nicht 17-Jährige und der 18-Jährige waren mehrfach wegen kleinerer Delikte wie Ladendiebstahl, unbefugt mit dem Auto fahren oder Aufbrechen von Zigarettenautomaten aufgefallen, hatten auch kleinere Strafen ausgefasst. "Eine höchst problematische Entwicklung zeichnete sich ab. Man hat das Gefühl, den beiden ist inzwischen alles egal", meinte die Anklägerin.

Im August vorigen Jahres beschlossen die beiden "von zuhause abzuhauen", so die Anklägerin. Sie nahmen das Auto der Mutter des Beschuldigten und fuhren von der Steiermark nach Linz. Dort gingen sie in ein Lokal und wollten ohne zu bezahlen verschwinden. Der Kellner und die Chefin liefen ihnen nach. Die Jugendlichen sprangen ins Auto und fuhren los. Als sich die Wirtin ihnen in den Weg stellen wollten, fuhr die 16-Jährige einfach weiter. Später gab sie an, sie habe die Frau nicht gesehen. "Es grenzt an ein Wunder, dass die Frau überlebt hat", betonte die Staatsanwältin. Die Lenkerin, die schon länger Auto fährt - ohne Führerschein - gab an, sie habe gedacht, sie sei an eine Gehsteigkante gestoßen. Erst später hätte sie aus den Medien erfahren, was tatsächlich passiert sei.

Verteidiger: "etwas verloren in ihrer Entwicklung"

Verteidiger Bernhard Lehofer führte für seine Mandantin ins Treffen, dass sie "etwas verloren in ihrer Entwicklung" gewesen sei. Als sie ins Auto sprang, fiel ihr das Handy hinunter. Sie suchte es, fuhr gleichzeitig los und erfasste die Frau, die stürzte und teilweise überrollt wurde. Das Mädchen habe niemals in Kauf genommen, die Frau zu töten, betonte der Anwalt: "Sie hat in Wirklichkeit gar nichts gedacht", war der Verteidiger überzeugt und ortete ein "panikartiges Verhalten".

Der Anwalt des 18-Jährigen erklärte, sein Mandant, der als Beitragstäter angeklagt ist, fühle sich nicht schuldig. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit während der Befragung der beiden Angeklagten ausgeschlossen.

Videoaufnahmen aus dem Gerichtsaal: 

Opfer im Rollstuhl ins Gericht gebracht

Das Opfer wurde von einem Krankentransport im Rollstuhl ins Gericht gebracht und musste stundenlang auf die Befragung warten. Die Frau erzählte vor dem Verhandlungssaal, sie habe nach wie vor Schmerzen und könne nicht arbeiten.

Die Wirtin des Sushi-Lokals gab an, sie habe nicht gleich bemerkt, dass die beiden Jugendlichen nicht bezahlt hätten. Als es ihr klar wurde, lief sie den beiden zusammen mit einem Kellner nach. Der Kollege wollte die Beifahrertüre aufmachen, was ihm aber nicht gelang. Sie selbst stellte sich vor das Auto: "Ich wollte mit dem Handy ein Foto machen, dann ist das Auto losgefahren und ich bin gestürzt", schilderte sie den Vorfall vor Gericht. "Ich wollte seitlich weggehen, aber das war zu schnell, die sind schon losgefahren", erzählte sie weiter. "Wie geht es Ihnen heute?", fragte Richterin Katharina Schenk. "Nicht gut, ich habe Schmerzen im Rücken und im Bein", antwortete die Frau. Bisher wurde sie sechs Mal operiert, ein bis zwei Eingriffe seien noch geplant.

Die Geschworenen befanden, dass beide Angeklagten wegen versuchten Mordes schuldig seien. Die 16-Jährige wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, der 18-Jährige als Beitragstäter zu 30 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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34  Kommentare
34  Kommentare
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fragesteller (223 Kommentare)
am 28.02.2024 12:02

Was sind das für Richter?

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koarl (304 Kommentare)
am 28.02.2024 12:18

In diesem Prozess fällen wie üblich sogenannte Laienrichter (Schöffen oder Geschworene - also Staatsbürger die per Los bestimmt werden) das Urteil. Der Berufsrichter führt den Prozess und verkündet das Urteil der Laienrichter

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 28.02.2024 15:21

Nachdem über Schuld oder Unschuld der Angeklagten abgestimmt worden ist, verkündet aber ein Berufsrichter das Strafausmaß.

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Tebasa1781 (461 Kommentare)
am 28.02.2024 16:19

genau, laienrichter entscheiden über das strafmaß. seit wann bitte?

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fragesteller (223 Kommentare)
am 28.02.2024 11:58

Und das nennt man Rechtsprechung. Soviel ist ein Menschenleben in Österreich wert. Einfach eine Schande für den Rechtsstaat.🤮

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 28.02.2024 10:51

.....überfahren haben sollen....
Sie haben die Wirtin effektiv brutal umgefahren. Da gibt es nichts daran zu rütteln!

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hasta (2.864 Kommentare)
am 28.02.2024 10:20

Diese Urteile sind nichts anderes als ein Justizskandal! Leider müssen wir Bürger dieses Landes immer wieder feststellen das die Rechtsprechung in Österreich überhaupt nicht mehr funktioniert.

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sergio_eristoff (1.797 Kommentare)
am 28.02.2024 10:16

Ehrlich gesagt die Summe an Straftaten, dabei die Lüge den Mensch nicht gesehen zu haben, ist das Urteil einfach zu lasch. Weiters fehlt hier bei dem Urteil eine psychiatrische Therapie in einer Anstalt für eine gewisse Zeit.
Im Vergleich was man für andere Straftaten bekommt, die ethisch nicht auf einer Stufe mit Mord stehen, ist das Urteil auch fragwürdig.

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 28.02.2024 10:13

Zu milde, das Urteil.

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sarkast (544 Kommentare)
am 28.02.2024 10:10

Bei diesem Urteil zweifelt man an manchen Entscheidungen der Gerichte ...

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observer (22.387 Kommentare)
am 28.02.2024 08:57

Das Urteil ist wieder mal viel zu mild, ganz speziell für die Lenkerin. Überdies sind beide ja schon vorher alles andere als unbeschriebene Blätter gewesen. Autos stehlen, unbefugt in Betrieb nehmen u.a.
Und da so eine Milde bei einem Mordversuch - zumindest von der Lenkerin, wenn nicht auch vom Beitragstäter. Nur ein Zufall, dass das Opfer das überlebt hat. Schwere Dauerschäden hat die Frau sowieso, wahrscheinlich für das ganze Leben, samt Schmerzen. Einfall unverständlich,, wie milde manche Strafen ausfallen, da verstehen viele solche RichterInnen überhaupt nicht und das mit Grund.

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linz2050 (6.837 Kommentare)
am 28.02.2024 07:44

Unglaubliche Verhöhnung des Opfer!

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watchmylips (1.051 Kommentare)
am 27.02.2024 21:46

Lächerliches Urteil.

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tulipa (3.435 Kommentare)
am 27.02.2024 21:25

Haben eine Frau fast umgebracht und schwerst verletzt, weil sie sich einfach nahmen, was sie nicht bezahlen konnten. Unzählige frühere Delikte und Vorstrafen. Dafür bekommt die Haupttäterin gerade mal 4 Jahre, das Opfer wahrscheinlich ihr Lebtag lang behindert. Der Mittäter fühlt sich ‚überhaupt nicht schuldig‘. Viel zu milde. In längstens2 Jahren ist sie wieder draußen, er schon früher. Unbegreiflich.

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JohannS_ (320 Kommentare)
am 28.02.2024 01:53

Das Opfer hat sich absichtlich dem Auto in den Weg gestellt
Die Frau ging am Vortag mit Krücken und wurde zur Verhandlung im Rollstuhl gebracht.
Die beiden Jugendlichenichen hatten keine Tötungsabsicht und sollten eine Chance auf Resozialisierung bekommen

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Haflinger1993 (85 Kommentare)
am 28.02.2024 06:11

@JohannS
Wenn sie sich in den Weg gestellt hat, ist das keine Begründung für das Überfahren. Resozialisierung klingt ja super, aber welche Chancen haben sie darauf, wenn sie immer wieder straffällig werden? Für das Opfer nicht tröstlich, dass man sie eh nicht umbringen wollte. Die Verletzungen sind defacto vorhanden, Schmerzen sieht man nicht und nicht jeder Tag ist gleich. Mal reichen Krücken für kurze Wege, aber vom Parkplatz ins Gericht und dann durch die Gänge sowie den ganzen Weg zurück ist halt mit Krücken nicht mehr so einfach.

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Orlando2312 (22.491 Kommentare)
am 28.02.2024 07:10

Wenn jemand absichtlich mit dem Auto Gas gibt einen Menschen anfährt, hat er keine Tötungsabsicht? Welche Absicht hat er dann? Ihn auf der Motorhaube mitzunehmen?

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Orlando2312 (22.491 Kommentare)
am 28.02.2024 07:12

Und was möchten Sie uns sagen, dass die Frau am Vortag mit Krücken ging, dass sie nur largiert? Mannomann, was sind Sie denn für einer.

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 28.02.2024 07:14

...sollten eine Chance auf Resozialisierung bekommen?

Diese Früchtchen werden so weitermachen!
Sie können aus einem Esel kein Pferd machen!

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 28.02.2024 10:15

Johann.....
Ganz dicht sind Sie nicht.

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MaxXI (1.116 Kommentare)
am 28.02.2024 10:30

@JohannS
die zum Glück existierende Videoaufzeichnung zeigt den Sachverhalt gnadenlos....
Das Versagen der Justiz und Gerichte unter der GRÜNEN Ministerin wird immer deutlicher...
Das JohannS die Täter schützt, hat wohl mit Defiziten zu tun, anders ist dies nicht zu erklären.

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Schleppy387 (23 Kommentare)
am 28.02.2024 11:28

Die gehören in ein Arbeitslager, mindestens so lange, bis das Schmerzensgeld erarbeitet ist. Sonst werden sie es nie lernen. Leider wird das in unserem grünen Justiz-Streichelzoo nicht passieren

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Tebasa1781 (461 Kommentare)
am 28.02.2024 16:20

"Das Opfer hat sich absichtlich dem Auto in den Weg gestellt"

anzeige ist raus!

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AndreaGruber224 (2 Kommentare)
am 27.02.2024 21:18

dieses Urteil ist wieder einmal typisch für die österreichische Justiz. die beiden haben genau gewusst was sie taten. 10 Jahre hinter Gitter wäre hier angebracht. die verletzte Frau wird von diesen Subjekten vermutlich kein Schmerzensgeld sehen traurig aber leider Tatsache . der Dame wünsche ich schnelle Genesung.

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koarl (304 Kommentare)
am 28.02.2024 12:20

Bitte nicht vergessen das Laienrichter und nicht Berufsrichter das Urteil gefällt hat!

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MaxXI (1.116 Kommentare)
am 28.02.2024 15:14

Es gäbe so viele Gesetzesanpassungen im Justizministerium zu erledigen, denn Urteile sollten nur von erfahrenen Berufsrichtern gefällt werden.
Dieses System gleicht einem Kasperltheater.

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Tebasa1781 (461 Kommentare)
am 28.02.2024 16:21

was soll der schmäh mit den "laienrichtern"?

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sznabucco1 (77 Kommentare)
am 27.02.2024 21:11

Meines Erachtens ist dieses Urteil viel zu mild. Milderungsgründe dürfte es des Vorlebens der Beiden und der Nichteinsehung der Tat ja keine gegeben haben. Auch wenn sie noch sehr jung sind, so haben diese zwei, ein sehr hohes Maß an krimineller Energie.

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Tebasa1781 (461 Kommentare)
am 27.02.2024 20:39

wie es weitergeht?

Jetzt wird dann wohl berufen, danach das strafmaß wieder um mindestens die hälfte reduziert und dann werden die angeklagten schlussendlich nur ein paar monate, wenn überhaupt, absitzen müssen und schnell freikommen.

schmerzensgeld wird wohl auch keines zu holen sein.

^^

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.657 Kommentare)
am 27.02.2024 21:09

Eine "Strafreduktionsautomatik" gibt es nicht bei Berufungen, manche fassen sogar mehr aus.

^^ find ich unpassend.

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Tebasa1781 (461 Kommentare)
am 27.02.2024 21:53

"manche fassen sogar mehr aus"

bitte um beispiele, hab ich nämlich noch nie wahrgenommen

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JohannS_ (320 Kommentare)
am 28.02.2024 01:55

haben Sie sämtliche Verhandlungen der letzten 10 Jahre in Österreich wahrgenommen?

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JohannS_ (320 Kommentare)
am 28.02.2024 01:56

Ja Schmerzensgeld ist immer schön

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 28.02.2024 07:16

Vielleicht denken Sie auch mal an das Opfer?
Sie können sich die Welt nicht schöner reden als sie ist!
Auch wenn Sie dagegen demonstrieren!

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