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Nach Abnahme des Führerscheins wollte Mann im Vollrausch Polizisten bestechen

Von Thomas Streif, 10. Juli 2020, 11:10 Uhr
Prozess im Landesgericht Ried Bild: Streif

BEZIRK RIED. Beschuldigter bot Polizisten 2000 Euro, "um die Sache vergessen zu machen".

Mit seinen 38 Jahren hat sich der Angeklagte bisher noch nichts zu Schulden kommen lassen. Dementsprechend aufgeregt wirkt er vor seinem Prozess. Er muss sich im Landesgericht Ried wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter und Bestechung verantworten.

Der Vorfall, weshalb der Angeklagte vor Richter Stefan Kiesl und zwei Schöffen sitzt, ereignete sich vor rund einem halben Jahr. Am 18. Jänner war der Mann mit seinem Auto in Richtung Mehrnbach unterwegs. Dort wurde er von zwei Polizeibeamten angehalten und zum Alkoholtest aufgefordert. Rund 1,8 Promille Alkohol hatte der Innviertler im Blut, die logische Konsequenz: die Abnahme des Führerscheins. Deshalb müsste er sich nicht vor einem Strafgericht verantworten, für seinen Versuch, die Polizisten zu bestechen, aber schon. "Ich geb euch jeweils 1000 Euro, und dafür vergessen wir ganz einfach die ganze Geschichte", soll er laut Anklage zu den Beamten gesagt haben. "Die Anklageschrift besteht zu Recht. Mein Mandant hat an diesem Morgen einen großen Fehler gemacht, er hätte die Fahrt nie und nimmer antreten dürfen. Es war ein Riesenblödsinn, mein Mandant ist in Panik geraten, weil er nicht wusste, wie es für ihn, vor allem beruflich, ohne Führerschein weitergehen wird", sagt der Verteidiger in seinem Eingangsplädoyer.

Richter: "Ich nehme kein Geld"

"Ich sage Ihnen gleich vorab: Ich nehme für das Urteil heute kein Geld", sagt Richter Kiesl mit einem leichten Augenzwinkern, bevor der Angeklagte zu Wort kommt.

"Ich bekenne mich schuldig und verspreche, dass so etwas nie wieder vorkommen wird", sagt der 38-Jährige reumütig. "Haben Sie den Führerschein schon wieder?", will Kiesl wissen. "Im Laufe des Julis bekomme ich ihn wieder, meinen Job habe ich Gott sei Dank nicht verloren", antwortet der Vater eines vierjährigen Kindes.

Drei Monate bedingte Haft

Nach kurzer Beratung mit den Schöffen gibt Kiesl das Urteil – drei Monate bedingte Haft – bekannt. "Der Schuldspruch gründet sich auf Ihr Geständnis, eine Diversion war nicht möglich. Die Milderungsgründe, wie Ihre Unbescholtenheit, ein reumütiges Geständnis und dass es beim Versuch der Bestechung geblieben ist, überwiegen. Erschwerend ist das Zusammenkommen von Verbrechen und Vergehen", sagt Kiesl. Dann redet der Richter dem Beschuldigten noch ordentlich ins Gewissen. "Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt hat, mit diesem Urteil lassen wir die Kirche im Dorf. Wo ich aber sehr grantig werde, ist, wenn jemand derart betrunken Auto fährt. Ich sehe als Richter viele Sachen wegen Alkohols am Steuer, die ich nicht sehen will. Zum Glück muss ich Sie nicht dafür bestrafen, denn dann hätte es auch ein Opfer gegeben." Die Trunkenheitsfahrt bezeichnet Kiesl als "Sauerei", es werde so viel menschliches Leid durch Alkohol am Steuer verursacht. "Ich hoffe, das nehmen Sie mit, tun Sie das nie wieder", sagt Kiesl. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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3  Kommentare
3  Kommentare
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nixnutz (4.150 Kommentare)
am 10.07.2020 12:01

Ein sehr guter Richter, wie mir scheint.

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ersterkarli (4.670 Kommentare)
am 10.07.2020 11:50

Nach der Art: "Do host an zwanzger und hoit de Goschn"

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Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 10.07.2020 11:32

es gibt Länder da funktioniert das 😉

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