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„Menschen sollen nachdenken,wie sie sich ihre letzte Lebensphase vorstellen“

Von Magdalena Lagetar, 18. Mai 2019, 08:04 Uhr
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Renate Riesinger spricht in Braunau. Bild: privat

BRAUNAU / RIED. Tabuthema Sterben aufbrechen und über Wünsche mit Familien und Betreuern sprechen.

Über das Sterben redet niemand gerne. Doch gerade im Hinblick auf die letzte Lebensphase sei dies wichtig. Menschen sollen darüber nachdenken, das erleichtert auch das Leben ihrer Angehörigen. Das Hospizteam Braunau will darauf aufmerksam machen und lädt Renate Riesinger von der Palliativstation des Krankenhauses Ried zu einem Vortrag zum Thema „Wiederbelebung am Lebensende – ein Widerspruch?“ am Montag, 20. Mai, 19 Uhr, im Rotkreuz-Haus Braunau ein. Vorab spricht sie im Interview über das Tabuthema Sterben.

 

Ist die Wiederbelebung am Lebensende denn ein Widerspruch?

Renate Riesinger: Am Lebensende, oft bei fortgeschrittener Erkrankung, soll bestmögliche Lebensqualität im Mittelpunkt unserer ärztlichen und pflegerischen Betreuung stehen. Wiederbelebung ist in der Regel in dieser Phase keine angemessene Maßnahme.

Was ist in so einer Phase rechtlich erlaubt?

Um eine medizinische Therapie durchzuführen, braucht es zwei Voraussetzungen: eine Indikation, die die Frage beantwortet, ob die Maßnahme geeignet ist, um ein Therapieziel zu erreichen und die Zustimmung des Patienten. Das Stellen der Indikation ist eine ärztliche Aufgabe. Rechtlich erlaubt ist es, wenn Behandlungsteams im Vorfeld entscheiden, ob eine Maßnahme nicht indiziert ist – zum Beispiel, wenn eine Wiederbelebung nicht überlebt werden kann. Auch Patienten können im Vorfeld festlegen, welche Behandlungen sie ablehnen.

Was ist ethisch vertretbar?

Ethisch geboten ist es, allen Menschen die Behandlung zukommen zu lassen, die ihnen in ihrer Situation am besten nützt. Hier gilt es, Menschen vor Übertherapie gleichsam wie vor Unterversorgung zu schützen. Zudem sollen Menschen in ihrer Autonomie bestmöglich unterstützt werden. Das heißt, dass sie ihr Leben so leben, wie sie es sich vorstellen – auch in Phasen von Krankheit und Pflegebedürftigkeit.

Was wollen Sie mit Ihrem Vortrag erreichen?

Ich möchte das Sterben als Teil unseres Lebens wieder ein bisschen mehr in die Mitte unserer Gesellschaft rücken. Menschen sollen nachdenken, wie sie sich ihre letzte Lebensphase vorstellen und diese Wünsche mit ihren Familien und medizinischen Betreuern besprechen. Betroffene und Behandelnde sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennenlernen, etwa, dass nicht alles gemacht werden muss, was medizinisch möglich ist.

Sie sind im klinischen Ethikkomitee, was macht ein solches?

Es unterstützt Behandlungsteams in unserem Krankenhaus bei ethisch schwierigen Entscheidungen. Im Ethikkonsil, einer patientenbezogenen Fallbesprechung, werden mit dem gesamten Behandlungsteam Empfehlungen erarbeitet. Zum Beispiel, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen sinnvoll und im Sinne des Patienten sind, wenn sich dieser nach schwerem Schlaganfall mit schlechten Aussichten auf Erholung nicht mehr äußern kann.

Betroffene können für Situationen wie diese im Voraus planen. Wie kann so ein Plan aussehen?

Mit ihren Angehörigen, mit dem betreuenden Arzt können Betroffene ihre Vorstellungen und Wünsche für die letzte Lebenszeit besprechen. Diese Behandlungswünsche können zum Beispiel in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Betroffene können auch mittels Vorsorgevollmacht jemand bestimmen, der für sie Entscheidungen trifft, sollte das einmal nicht mehr möglich sein.

Wo können sich Betroffene beraten lassen?

Erste Informationen gibt es unter hospiz.at. Beratungen zu Vorsorgemöglichkeiten bieten unter anderem Hausärzte, Notare und Rechtsanwälte an. Zu Vertretungsmöglichkeiten berät auch der Verein VertretungsNetz in Ried.

Gibt es nach solchen schweren Entscheidungen Beratungsstellen, die die Angehörigen bzw. Betroffenen begleiten?

Wenn Patienten sehr klare Vorstellungen von ihrer Behandlung am Lebensende haben und diese auch mit ihren Angehörigen oder ihren Betreuungsteams besprechen, sind diese Entscheidungen weder für sie noch ihre Angehörigen schwierig. Wenn es diese Vorstellungen nicht gibt, entscheidet der betreuende Arzt rein nach medizinischen Gesichtspunkten. Angehörige müssen solche Entscheidungen nicht treffen. Unterstützt und begleitet werden Betroffene und Angehörige von den jeweiligen Behandlungsteams. Hospiz- und Palliativeinrichtungen sind eine wertvolle Ergänzung.

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Autorin
Magdalena Lagetar
Redaktion Innviertel
Magdalena Lagetar
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