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Kirchliches Obdach für weitere 38 Asylwerber

Von Monika Raschhofer, 20. Dezember 2012, 00:04 Uhr
Kirchliches Obdach für weitere 38 Asylwerber
Im ehemaligen Kapuzinerkloster in Braunau wurden jetzt Asylwerber untergebracht. Bild: mora

BRAUNAU. Lang wurde um die weitere Nutzung des leerstehenden Kapuzinerklosters gerätselt. Nun haben dort Asylwerber Herberge bekommen.

Viele Gerüchte gab es um die weitere Nutzung des seit Monaten leerstehenden ehemaligen Kapuzinerklosters im Zentrum von Braunau, die Warte berichtete. Seit kurzem sind dort 38 Asylwerber untergebracht. Die Braunauer Volkshilfe betreut nicht nur sie, sondern aktuell 48 weitere Personen, die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben, und die in verschiedenen Wohnungen im Stadtgebiet untergebracht sind. Und dann wohnen weitere 39 Asylwerber aus Afghanistan im Hotel Andre, die OÖNachrichten berichteten.

Insgesamt sind das 125 Plätze für Asylwerber in Braunau, die alle auf das Kontingent angerechnet werden, das Oberösterreich zu erfüllen hat. Rund 3.000 Asylwerber warten in Oberösterreich ihr Verfahren ab, die Quote musste aufgestockt werden, um das Lager in Traiskirchen zu entlasten. Das Innenministerium warf dem Land vor, säumig zu sein mit der Verfügbarkeit von Quartieren. Von Kommunikationsproblemen und Missverständnissen spricht man hingegen auf Landesseite.

Hotel ist noch ein Provisorium

Auch wenn die Situation für die 125 Asylwerber vergleichbar ist, die derzeit in Braunau leben, Unterschiede gibt es dennoch. Denn die Quartiere im Kloster und in der Stadt sind bereits fix und langfristig gemietet. Ob das Hotel Andre in der Laabstraße auf Dauer Asylwerber beherbergen wird, ist noch nicht sicher. Derzeit gilt es noch als Provisorium, das zwischen Hotelier und Innenministerium abgeschlossen wurde, befristet bis 30. Dezember.

Harald Scheiblhofer, Pressesprecher von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl, der für die Causa Asylwerber-Unterbringung zuständig ist, erklärt allerdings, dass auch jene 39 Plätze im Hotel Andre auf die Oberösterreich-Quote angerechnet werden. Weder Scheiblhofer noch Hotelier Obrlik können jetzt mit Sicherheit sagen, ob dort dauerhaft Asylwerber wohnen werden. Betreut werden diese 39 Asylwerber von Mitarbeitern des Innenministeriums.

Kloster ist langfristig sicher

„Wir brauchen langfristig gute Quartiere, keine Notlösungen“, sagt Pressesprecher Scheiblhofer und verweist darauf, dass es von Seiten der Stadtgemeinde Bedenken gegeben habe, was die Unterbringung im Hotel betrifft. Die Initiative für dieses Quartier sei nicht von der Gemeinde ausgegangen, sagte der Braunauer Bürgermeister Hannes Waidbacher in diesem Zusammenhang.

Das Kloster ist im Besitz der Kapuziner Österreichs und Südtirols. Die Diözese Linz hatte es gepachtet, um den sechs polnischen Franziskanern, die in den Dekanaten Braunau und Mattighofen als Priester tätig sind, ein Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Im Spätsommer dieses Jahres wurde der Pachtvertrag allerdings aufgelöst. Begründet wurde dies damit, dass Pfarrhöfe, in denen polnische Priester leben, baulich verbessert wurden.

Ende September sagte Josef Hallinger, Provinzökonom der Kapuziner Österreichs und Südtirols, dass erst im Frühling 2013 eine Entscheidung über die weitere Nutzung des Klosters, zu dem auch die Kirche, eine Kapelle und 12.000 Quadratmeter Grundfläche gehören, fallen werde. „Wir bemühen uns um gute Lösungen“, sagte der Ökonom der Warte gegenüber und ließ offen, ob das Objekt verkauft oder verpachtet werden soll.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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orinoco (2.153 Kommentare)
am 26.12.2012 21:37

Gerüchten zufolge hat Hr. Obrlik das vormals mit Monteuren recht gut ausgelastete Hotel mit Asylanten belegt, weil er sich dabei um gar nichts mehr kümmern muß und trotzdem gut verdient. Anders ist es auch nicht zu verstehen, daß er die Stadt Braunau und Land OÖ übergangen hat und sich direkt an das Innenministerium in Wien gewendet hat. Hr.Obrlik, falls diese Anschuldigungen stimmen sollten, dann sind Sie ein No-Go für Braunau!

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orinoco (2.153 Kommentare)
am 26.12.2012 21:39

Anm.: wie immer muß auch hier die Unschuldsvermutung gelten

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