Bootshaus, Gartenhütte und Hochstände abgefackelt: Jugendliche verurteilt
BRAUNAU/RIED. Eine Brandserie im Raum Mattighofen und Schalchen versetzte die Bevölkerung von Jänner bis März 2018 in Angst. Angezündet wurden Jägerstände, eine Gartenhütte, Wiesen und auch ein Bootshaus. Zudem scheiterten einige Versuche der Feuerteufel.
Ende März konnten die Brandstifter, wie berichtet, endlich gefasst werden. Die drei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren, allesamt aus dem Raum Mattighofen und Umgebung, mussten sich jetzt vor dem Landesgericht Ried wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten. Glück für die Beschuldigten: Eine Anklage wegen versuchter Brandstiftung mit einer höheren Strafdrohung wurde nicht erhoben. Vor allem das abgefackelte Bootshaus wird den Burschen noch teuer zu stehen kommen: Der Schaden beläuft sich auf mehr als 30.000 Euro, die OÖN haben über die Brandserie berichtet.
"Lustig war es nicht"
"So, jetzt wird hier einmal Klartext gesprochen", sagt Richter Andreas Rumplmayr mit lauter Stimme. "Ich war eigentlich nur dabei oder habe eine Scheibe eingeschlagen. Angezündet habe ich aber nie etwas", versucht sich der 15-jährige Erstangeklagte aus der Sache herauszureden. Es habe ihn eher gestört, dass es immer wieder gebrannt hatte. "Lustig habe ich es nicht gefunden", gibt er zu Protokoll. Allerdings wird der Lehrling von seinen Komplizen, die ihre eigenen Taten gestehen, schwer belastet. Staatsanwältin Peyfuß redet dem Hauptverdächtigen ins Gewissen: "Sie wissen hoffentlich schon, dass sie Glück haben, nicht wegen Brandstiftung vor einem Schöffengericht zu sitzen. Lustig ist das hier alles sicher nicht." Die Antwort des 15-Jährigen: "Ja, ich weiß, ich bin blöd und habe mich da reinziehen lassen."
Der Richter gibt dem Buben nach den Aussagen der anderen beiden Jugendlichen noch eine Chance. "Sie können ihre Verantwortung noch einmal überdenken. Ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund."
Nach einigem Hin und Her bleibt der Jugendliche bei seiner Verantwortung. Nicht ins Bild passt da, dass er bereit ist für die Zerstörung des Bootshauses Schadenersatz zu zahlen. Für die Anwältin des Lehrlings ist es kaum möglich, eine passende Verteidungsstrategie umzusetzen.
Nach etwas mehr als eineinhalb Stunden gibt Richter Rumplmayr das Urteil bekannt: Der Haupttäter wird zu fünf Monaten bedingter Haft, seine beiden Altersgenossen zu einem Monat beziehungsweise zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Hohe kriminelle Energie
Für den 15-Jährigen wird zudem Bewährungshilfe angeordnet. "Solche Taten sind kein Kavaliersdelikt. Beim Anzünden solcher Hütten kann viel mehr passieren. Dazu benötigt es hohe kriminelle Energie", redet Rumplmayr den drei Innviertlern bei der Urteilsbegründung noch ins Gewissen. Anschließend verlassen die Jugendlichen in Begleitung der Angehörigen und Verteidigerinnen den Gerichtssaal. Auf Rechtsmittel wird sowohl von der Staatsanwältin als auch von den Rechtsanwältinnen verzichtet, das Urteil ist daher rechtskräftig.
Bedingte Haft für mehrere Verbrechen?!?
Brandstiftung ist ein VERBRECHEN!
(interessantes Detail am Rande - Der angerichtete Sachschaden ist hoch und beträgt alleine durch das in Brand gesteckte Bootshaus rund 35.000 Euro. Da aber der Schaden unter 300.000 Euro liegt, wurden die Jugendlichen nicht wegen Brandstiftung, sondern wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt.)
Zehn Mal Feuer gelegt aber das Urteil richtet sich nach EUROS...