Hoffnung für 13-jährigen Ausreißer: Gericht kippte Kinderheim-Urteil
LINZ. Aus Protest gegen sein Leben im Kinderheim, getrennt von seiner Mutter, flüchtete der 13-jährige Stefan R. Anfang März nach München und kam so in die Schlagzeilen. Jetzt gibt es neue Hoffnung: ein aktuelles Urteil kritisiert die Abnahme des Kindes. Der Obsorgeprozess wird neu aufgerollt.
Die Mutter sei mit der Erziehung ihrer beiden Kinder Stefan und Irina (10) überfordert, sei arbeitslos gewesen, habe häufig ihren Wohnsitz geändert und sei gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ gewesen.
So lauteten die Vorwürfe gegen die Krankenschwester Karin R. (41) aus Aistersheim, die die Jugendwohlfahrt und das Bezirksgericht Traun erhoben hatten. Im Jahr 2008 kam es auf Antrag des Jugendamtes zur Abnahme der beiden Kinder. Sohn und Tochter kamen zunächst in ein Heim in Altmünster, später in eine Einrichtung in Golling in Salzburg.
Weder die Mutter noch die Kinder waren mit dieser Entscheidung glücklich, wie auch die aktuelle Rekursentscheidung des Landesgerichts Linz betont. Heuer im März unternahm Stefan einen Fluchtversuch, fuhr mit dem Zug nach München zur „Bild“-Zeitung, um auf sein Schicksal aufmerksam zu machen.
Nach dieser Aktion wurde der Bub auch noch von seiner Schwester getrennt und in ein Kinderheim nach Tirol verlegt. Beobachter konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich dabei um eine „Bestrafung“ gehandelt haben könnte. Nun ist Stefan aber wieder in dem Salzburger Heim gemeinsam mit seiner Schwester untergebracht.
Das Landesgericht als zweite Instanz hat nun die Entscheidung, wonach die Mutter das Sorgerecht verliert und die beiden Kinder in einem Heim leben müssen, gekippt. Und das mit kritischen Worten: der Entzug der Obsorge sei eine „äußerste Notmaßnahme“, daher ein „strenger Maßstab“ anzulegen.
Laut Sachverständigen-Gutachten habe die Mutter zwar schwierige Phasen durchlebt, sei aber – vor allem mit Hilfe von Profis – erziehungsfähig, hielt das Gericht fest. „Inwieweit dadurch das Kindeswohl konkret gefährdet wird, lässt sich den erstgerichtlichen Feststellungen nur bedingt entnehmen“, rügt die zweite Instanz. Außerdem habe sich die erste Instanz nicht mit den Wünschen der Kinder beschäftigt. Zudem habe die Frau nun wieder einen Job und eine „geordnete Wohnsituation“.
Jetzt muss das Bezirksgericht neuerlich entscheiden, ob Stefan und Irina im Heim bleiben müssen oder zu ihrer Mutter zurück dürfen.
Die Eltern sind nicht überfordert, das System um sie herum ist das, was sie überfordert. Ich hab 3 Kinder allein groß gezogen und man muß dann wirklich KÄMPFEN, wenn man sie anständig erziehen will!!!!!!!! Und von den behörden bekommt man Knübbel zwischen die Beine geschmissen. Wenn ich mir überlege, wenn ein Vater seiner Aufgabe nachkommt und die Familie versorgt, regt sich niemand darüber auf, wenn die Frau zu Hause bleibt, nicht arbeitet und dafür für die Kinder da ist. Wenn man Heime finanziell stützen will, (er)findet man immer Gründe, um jemanden die Kinder wegzunehmen.
KEIN Jugendheim kann die Liebe und das Gefuehl von Geborgenheit zu der Mutter /Vater ersetzen - auch wenn die Lebenssituation in dieser Zeit vielleicht etwas schwierig ist - aber die koennen geaendert werden. Aber fuer ein gesundes aufwachsen und ohne spaetere seelische Schaeden muss eine Familie zusammen bleiben. Gemeinsam werden Sie durch das Leben gehen und die Kinder werden gesunde, karakterbildende Erfahrungen daraus erhalten.
Weshalb schreiben häufig Leute über so schwierige und sensible Themen, die von der Sach- und Rechtslage keine Ahnung haben. Es gibt kein "Kinderheim-Urteil", das "gekippt" wurde, es gibt keinen "Obsorgeprozess" und es gibt auch keine "Vorwürfe" des Gerichtes gegen die Mutter. Vielleicht rafft sich der Berichterstatter doch einmal dazu auf, sich mit den Erfordernissen des hier anzuwendenden Ausserstreitverfahrens zu beschäftigen um zu einer sachlicheren Berichterstattung zu reifen. Dass die Rechtsmittelinstanz die Entscheidung des Erstgerichtes nicht immer bestätigt und die betroffene Mutter mit dieser nicht einverstanden ist, ist ja kein Ausnahmefall und heisst noch lange nicht, dass das Erstgericht nach den damals möglichen Entscheidungsgrundlagen falsch entschieden hat. Zu beurteilen, was nun wirklich die im Interesse des Kindeswohles objektiv richtige Lösung wäre, fehlt jedenfalls auch dem Schreiber jede Beurteilungsgrundlage.
Dr. Carli, Mondsee
Kiddies anschaue, frage ich mich ob nicht 50% der "Eltern" völlig überfordert sind!
Eltern.
Na, wie wäre es, irgendwann einmal auch die KINDER ZU FRAGEN ??? Diverse Huschpfusch-Entscheidungen über meinen Kopf hinweg haben mich dorthin geführt, wo mich meine Mutter niemals hingebracht hätte. Auf "Pflegeplätze", Erziehungsanstalten... . Ich als Kind hätte *niemals* zugestimmt, dass man mich von meiner Mutter wegnimmt - dies aus schwammigen Gründen wie sie oben genannt wurden. Bei mir schrieb man jedoch das Jahr 1957 als diese Entscheidung von der Jugendwohlfahrt getroffen wurde, ich war 5, und wie sieht es heute damit aus? Noch immer die dumpfe schwarze Pädagogik der Unsicherheit zu Lasten von Kindern ?!
Wenn Banken überfordert sind werden sie mit Milliarden unterstützt. Wenn Mütter überfordert sind werden sie bestraft und die Kinder kommen in ein Heim.
Mir graust vor dieser Politik.
heutzutage schon unterstützt. Das Hauptproblem ist, dass diese Hilfe kaum eingefordert und angenommen wird. Es gilt als "in", die entgegengestreckte, helfende Hand zu beißen.
Btw. Banken ist es egal, wenn sie als unfähig bezeichnet werden, ... Pecunia non olet. Überforderte Eltern sind bei dem Unfähigkeitsthema etwas sensibler, weil wer weiß schon "wos d'Leit daun redn"
diese "was d´leit dann redn" -haltung verstehe ich so gar nicht?! Welche,die blöd redn,tun das os oder so.
Wünsche der Mutter und den zwei Kleinen alles Gute!!!
Das was mit der Bezeichnung "Unterstützung" angeboten wird, macht häufig alles nur noch schlimmer. An den sogenannten Unterstützungen verdienen viele, nur die Familien gehen leer aus. Am Ende stehen sie oft schlechter da, als hätten sie die Unterstützung niemals in Anspruch genommen. Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich rede.
ich wollte nur noch erwähnen, dass meine Erfahrung äußerst positiv war und ich das Endergebnis unter "hervorragend" abgelegt habe. Schade, dass du negative Erfahrungen gemacht hast.
richtig!
werden mit solchen Maßnahmen bestraft
Die JW agiert besonders dann, wenn sie keine Widerstände befürchten muss: alleinerziehende Mutter ohne gewaltbereiten Lover - ein gefundenes Fressen. Die JW steuert auf Entziehung der Obsorge los, ohne Alternativen zu erörtern und findet einen willigen Richter dafür. Die Kinder kommen in ein Heim, welches auf Rückführung spezialisiert ist, aber eine solche ist nicht beabsichtigt. Es finden sich Argumente, die Mutter kooperiere zu wenig und flugs werden die Kinder in ein anderes Heim weiter geschoben. Der Richter beauftragt einen Gutachter, der mit dem Träger verbandelt ist. Das kostet Zeit und die Kinder sind derweil in einem anderen Heim. Die Verfestigung des Heimaufenthalts nutzt der Richter, um die Obsorge endgültig zu entziehen. Somit wäre der Fall „entsorgt“, um das Kindeswohl braucht man sich nicht mehr zu kümmern. In vielen Fällen ist das so und es wird dabei nicht schlecht verdient! Ein Schelm ist, wer dabei an "System" oder an Kinderhandel denkt...