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Nach Demo: „Rädelsführer“ freigesprochen

13. Juni 2009, 00:04 Uhr
Nach Demo: „Rädelsführer“ freigesprochen
Richter Nimmervoll Bild: Reiter

LINZ. Nach der Eskalation bei der KPÖ-Demonstration am 1. Mai ist gestern einer der mutmaßlich gewalttätigen Demonstranten freigesprochen worden.

Das Einsatz-Video der Linzer Polizei wurde zum wichtigsten Entlastungsbeweis für den 29-jährigen Linzer Studenten. Pikanterweise hatten es weder Richter Rainer Nimmervoll, noch Staatsanwalt Dietmar Gutmayer in ihren Akten.

Es war der Verteidiger René Haumer, der per Zufall in einem Nebenverfahren auf das Polizei-Video gestoßen war und es als Beweismittel beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Als Zeugen geladene Polizisten bezeichneten ihn als einen „Rädelsführer“ der Demo. Der Vater von zwei Kindern bekannte sich nicht schuldig. Er habe friedlich an der Demo teilgenommen und auch keine Vermummten gesehen. Er und zahlreiche andere Demonstranten seien zwei Stunden lang von der Polizei eingekesselt worden. Die Menge habe sich aber geweigert, der Polizei persönliche Daten preiszugeben.

„Die Polizisten haben den Kessel immer enger gezogen und Leute mit Gewalt herausgerissen. Plötzlich liefen mehrere Beamte auf mich zu. Ich habe mich an den anderen Leuten festgehalten“, sagte der Student vor Richter Nimmervoll aus. „Dann schlug ein Polizist wie ein Wahnsinniger auf mich ein, ich ging zu Boden, alles ging sehr schnell.“

„Knüppel aus dem Sack“

Das Video unterstrich die Aussagen des Angeklagten. Man sieht den Studenten, wie er ruhig in dem Kessel steht, beide Arme bei den Nachbarn eingehakt. Die Menge schunkelt zu Musik. Auch die Beamten verhalten sich zunächst ruhig. Kurz nachdem ein Jugendlicher aus dem Kessel gewiesen wird, formieren sich Beamte und stürmen los und schlagen zu.

Szenen, die den Richter an den Aussagen der Polizei zweifeln ließen, wonach sie den 29-Jährigen zunächst zur Identitätsfeststellung aufgefordert hätten, ehe sie einschritten.

„Das war Knüppel aus dem Sack. Ich schließe aus, dass die Polizisten dem Angeklagten in der Kürze gesagt haben, dass er mitkommen soll“, sagte der Richter. Er zweifelte auch, dass der Student binnen weniger Sekunden jenen von der Polizei behaupteten Widerstand – Schläge und Fußtritte – überhaupt geleistet haben konnte.

Fragwürdig war auch jener polizeiliche Aktenvermerk, der zur Anklage geführt hatte. Diesen hatten auch Polizisten unterschrieben, die vor Gericht aussagten, gar nichts Relevantes beobachtet zu haben. „Ein Fehler“, wie die Beamten einräumten. Das Gericht sprach den Angeklagten im Zweifel frei – noch nicht rechtskräftig. (staro)

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8  Kommentare
8  Kommentare
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( Kommentare)
am 14.06.2009 11:34

gibts hier zu sehen: http://www.rundschau.co.at/rsooe/home/story.csp?cid=9416176&sid=75&fid=55

die polizei wollte das eigene video aus gutem grund unter den tisch fallen lassen. es ist dem anwalt haumer zu verdanken, dass es überraschend aufgetaucht. wie wäre der prozess sonst ausgegangen?

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am 14.06.2009 13:01

falls du glaubst es zu kennen, hast du entweder nich genau hingesehen oder du bist derjenige, der es dem verteidiger in letzter sekunde zugespielt hast. deine dummen aussagen zur demonstrationsfreiheit deuten eher auf ersteres hin. zum glück bestimmst nicht du, wer aus was für einem grund demonstrieren darf!

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oblio (24.788 Kommentare)
am 13.06.2009 09:59

bedeutet nicht, dass der angeklagte frei von schuld sei, sondern dass diese eben nicht bewiesen werden konnte!
ergo: keine weiteren ermittlungen gegen die exekutierenden beamten !
höchstens in einem privaten "schmerzensgeldprozess"!
was aber unwahrscheinlich sein wird !
aber ich lasse mich gerne vom gegenteil überaschen !

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 13.06.2009 09:53

Nachdem man bisher ja nur die Videos gesehen hat und darauf keine Vermummten, jetzt noch dazu das Bekenntnis der Polizisten, dass sie nur aus Solidarität unterschrieben haben, aber nichts selbst gesehen, kann man nur im Sinne eines Rechtsstaates hoffen, dass diese Polizisten die nichts gesehen, aber doch unterschrieben haben, wegen Urkundenfälschung anklagt. Wenn jetzt schon die Polizei zum Werkzeug der Rechtsverdreher gehört, dann hört sich der Rechtsstaat auf.

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am 13.06.2009 09:35

Muß ja wirklich ein großartiger Einsatzleiter gewesen sein. Und solche Leute bekommen Hofratsgehälter bezahlt. Gespannt darf man sein, ob die Staatsanwaltschaft wenigstens jetzt einen Akt gegen die beteiligten Polizisten anlegt - Verleumdung, Urkundenfälschung, Körperverletzung, da kommt schon einiges zusammen. - Jedem Organisator einer Demonstration kann nur dringend empfohlen werden, für eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung aus den eigenen Reihen zu sorgen. Weit haben wir es gebracht.

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am 13.06.2009 09:30

Das Problem ist, dass polizeilicher Korpsgeist und Tatsachenverdrehen nur funktionieren, wenn es keine Videoaufnahmen und Zeugen gibt. Das muss noch gelernt werden. Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter wissen sehr wohl, dass die Polizei bei ihrer Darstellung sehr fantasievoll sein kann. In der Regel wird der Polizei („wie sind die Guten“) geglaubt, wo käme man denn sonst hin, da bräche ja der ganze Staat zusammen, wenn diese Logik nicht mehr stimmen würde. Gibt es aber Videoaufnahmen, dann hat die Polizei fast immer schlechte Karten, das hat die Vergangenheit in Österreich gezeigt.

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am 13.06.2009 08:41

...der wie ein verrückter auf den Studenten eingeschlagen hat? Dies hat man ja damals auf einen Video via youtube sehen können. Suspension, Gefängnis, Anklage...?

oder einfach NICHTS?!


Da muss der Richter anklagen!!!

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gaietano (316 Kommentare)
am 13.06.2009 07:50

Und ich dachte, falsche Zeugenaussage vor Gericht sei eine strafbare Handlung. Ist ein falscher Aktenvermerk nicht Urkundenfälschung? Und von von einer Ausnahme für Polizisten für diese Delikte weiß ich nichts. Aber es gibt halt wieder einmal keinen Kläger und das Gericht schreitet wohl auch nicht von Amtswegen ein. Aber genau das bräuchte die Habererpartie der Sheriffs dringend - nämlich ein Exempel!

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