Missbrauch: Vatikan fordert Akten an
KREMSMÜNSTER. Die Ermittlungen gegen den Benediktinermönch Pater A. (77) treten in eine entscheidende Phase. Demnächst könnte geklärt werden, ob wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen ihn Anklage erhoben wird. Großes Interesse an dem Fall zeigt auch der Vatikan.
20 potenzielle Opfer sind von der Kriminalpolizei einvernommen worden. Die Staatsanwaltschaft Steyr gab dazu 15 psychiatrische Gutachten in Auftrag. Untersucht wurden jene ehemaligen Internatsschüler des Stiftes Kremsmünster, die in ihren Einvernahmen angegeben hatten, an Dauerschäden zu leiden. Ob die sexuellen Übergriffe des früheren Konviktsdirektors und Chorleiters eine Anklage zur Folge haben, hängt vom Inhalt der Gutachten ab. Zwei Befunde sind noch ausständig. Für Pater. A. gilt weiter die Unschuldsvermutung.
Sollte sich bei einem oder mehreren Opfern der Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs erhärten, hätte Pater A. mit einer Anklage zu rechnen: „Entscheidend wird sein, wie schwer die gesundheitlichen Folgeschäden sind. Danach richtet sich auch die Verjährungsfrist“, sagt Andreas Pechatschek von der Steyrer Staatsanwaltschaft. Gutachterin Adelheid Kastner will und darf den Inhalt der Befunde nicht kommentieren. Laut Kastner sollen aber alle Gutachten noch in den nächsten Wochen vorliegen.
Dann beginnt auch die Einvernahme des ehemaligen Konviktsdirektors. Zu den Vorwürfen hat A. auf Anraten seines Anwalts bisher geschwiegen. „Die Verteidigung will sich zunächst ansehen, was in den Gutachten steht. Erst dann wird sie entscheiden, ob sie dazu Stellung nimmt. Uns wurde signalisiert, dass dies auch geschieht“, sagt Pechatschek. Wenn die Aussagen des Verdächtigen protokolliert sind, wird über die Anklage entschieden. Im Gespräch mit den OÖNachrichten lässt Pechatschek offen, ob dies noch vor der Sommerpause geschieht.
Fall für den Vatikan
Mit großer Aufmerksamkeit wird die Causa Kremsmünster auch im Vatikan verfolgt. Die Glaubenskongregation in Rom wurde von der Klasnic-Kommission aber auch vom Stift mit Informationen und Akten versorgt. „Der Vatikan entscheidet über kirchenrechtliche Konsequenzen, die bis zur Laisierung, dem Entzug des Priesteramtes gehen können“, sagt Pater Bernhard Eckerstorfer, Pressesprecher des Stiftes.
Wird Pater A. angeklagt, droht ihm eine Haftstrafebis zu 20 Jahren.
Aufarbeitung: Drei Geistliche verloren ihre Ämter
Kurz nach Bekanntwerden sexueller Übergriffe auf Internatsschüler im Stift Kremsmünster wurden drei Geistliche ihrer Ämter enthoben. Gegen elf Personen wurde ermittelt. Bei zehn Personen erwiesen sich die Vorwürfe als strafrechtlich nicht relevant oder sie waren bereits verjährt. Ob der Hauptverdächtige Pater A. angeklagt wird, ist noch nicht entschieden. 80 Ex-Zöglinge wurden bei der Polizei vorstellig.