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„Foco ist mir dann einfach davongelaufen“

24. April 2010, 00:04 Uhr
„Foco ist mir dann einfach davongelaufen“
Auf einem Motorrad dieses Typs flüchtete Foco Bild: APA

LINZ. Einen derartigen Großalarm der Polizei hatte Linz bisher kaum erlebt: Am 27. April 1995 flüchtete (der damals noch wegen Mordes verurteilte) Tibor Foco von einem Studienausgang von der Linzer Uni. Er ist bis heute verschwunden.

„Alle verfügbaren Kräfte im Norden. Sie fahren Einsatz zu Universität Linz. Dort ist der Häftling Tibor Foco soeben geflüchtet.“ Mit dieser Funkmeldung der Leitstelle „Donau“ der Linzer Polizei begann um 8.45 Uhr der Großalarm.

„Wir haben sofort auch aus unserer Sicht gefährdete Personen aufgesucht, um diese zu beschützen, weil wir nicht wussten, was der Mann vorhat“, erinnert sich ein Einsatzleiter der Polizei. Gefährdete: Das waren eine Sachverständige, die kurz zuvor ein Foco belastendes Gutachten erstellt hatte, ein Richter, Zeitungsredaktionen und Journalisten.

„Erst später begriffen wir, dass das Ziel Focos nicht ein Racheakt, sondern lediglich die Flucht war“, sagen Beamte. Die Flucht war seit Monaten minutiös vorbereitet worden: Ein Motorrad stand in einem Schuppen bereit, den Schlüssel dazu hatte Foco bereits bei einem Besuch einer Bekannten in der Haftanstalt Stein erhalten. Er wartete nur darauf, wieder einmal zu einer Jus-Prüfung ausgeführt zu werden. Ungefesselt, denn er hatte bereits lange das Vertrauen des Beamten.

Dieses Vertrauen missbrauchte Foco an diesem Freitag brutal: Kurz vor 8.30 Uhr, vor Beginn einer mehrere Stunden dauernden Zivilprozessrechts-Veranstaltung im Seminarraum 312, besuchte er noch die Toilette im Erdgeschoß des Unigebäudes. Danach machten sich Foco und sein Bewacher auf den Weg zur Lehrveranstaltung im dritten Stock des Juridicums.

Im Erdgeschoß bog der Häftling, der keine Handschellen tragen musste, plötzlich vor dem Hörsaal 1 ab, sein Bewacher hinter ihm. Foco ging aber blitzschnell um einen Paravent am Eingang herum, lief bei einem zweiten Ausgang sofort wieder aus dem Lehrsaal hinaus und tauchte im morgendlichen Wirbel auf der Uni unter. Nur siebeneinhalb Minuten später schon saß Foco auf einer vorbereiteten 230 km/h schnellen, schwarzen Kawasaki „Ninja“ und war entschwunden.

Sein Bewacher suchte ihn dann noch einige Minuten, musste aber einsehen, düpiert worden zu sein. Da verständigte er die Polizei: „Foco ist mir entkommen.“

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14  Kommentare
14  Kommentare
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( Kommentare)
am 26.04.2010 17:00

Ich will nicht bestreiten, dass es Aufgabe der Polizei ist, Personen zu suchen, gegen die ein Haftbefehl besteht.
Zwingende Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei ist es aber vor allem, TÄTER zu suchen. Genau das ist im Fall Foco bis heute nicht geschehen. Obwohl gerichtlich festgestellt ist, dass die Urteile Fehlurteile waren, die durch Gesetzesbrüche von Polizisten, Staatsanwalt und Richter offenbar mutwillig, jedenfalls in Ausübung ihres Amtes, herbeigeführt wurden, wird immer nur Foco gesucht. Dabei sind die genannten Gesetzesbrüche von Polizei- und Justizbeamten aktenkundig. Die Behörden sind VERPFLICHTET, solche Delikte zu verfolgen. Ganz davon zu schweigen, dass in den Protokollen und bei den gesicherten Beweisen genügend Hinweise auf die wahren Täter vorhanden sind, um sie auch heute noch sogar recht schnell zu überführen. Auch das ist gesetzlich VERPFLICHTEND. Und logische wie moralische Aufgabe des Apparates von Polizei und Justiz.

Peter Römer (Obm. d. Charta 97)

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 26.04.2010 17:04

vermutung.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 26.04.2010 17:11

... in der öffentlichen Diskussion.

Der Umstand, dass diese Offizialdelikte nicht verfolgt worden sind, ist hier auch nicht relevant. Weil sie zum Zeitpunkt des unschuldsvermutenden Verdachts bereits verjährt waren.

So hab ich´s jedenfalls in Erinnerung.

Meine Sicht des Foco-Falles:
Er war sicher ein Saukerl, der "eingsperrt ghört", so wie jeder Peitscherlbua.
Aber nicht für etwas, das er nicht getan hat.
Manchmal macht die Exekutive und/oder Justiz Fehler.
Hier waren die Fehler so zahlreich und gravierend, dass man zähneknirschend sagen muss: dann kommt er halt davon - mit was auch immer...

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am 27.04.2010 18:57

Verjährt sind sie heute. Öffentlich erhoben und immer wieder angezeigt - beim zuständigen Staatsanwalt - wurden die Verdachte lang vor der Verjährung. Zum Beispiel hat der Linzer Richter Dr. Bittmann einen Polizeibeamten angezeigt, der in einer Gerichtsverhandlung, eigentlich als Zeuge vernommen, zugeben musste, dass er beschlagnahmtes Beweismaterial (Briefe) vernichtet hatte. Ein Verbrechen, nicht bloß ein Verfahrensfehler. Noch am selben Tag, also ohne den anzeigenden Richter auch nur zu befragen, worauf er seinen Verdacht stützt, legte der Staatsanwalt diese Anzeige zurück (wie alle anderen). Zumindest im geschilderten Fall also nachvollziehbar ungeprüft, ohne jegliche Ermittlung.
Wenn Verjährungen so entstehen, dann kann ich weder darüber noch über die so verjährten Straftaten den Mantel des Schweigens breiten. Wenn Du oder ich so handeln, heißt das "Vereitelung der Strafverfolgung", wird streng bestraft. Aber nur, wen der Staatsanwalt will.
Er wollte nicht. Darf das genügen?

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 27.04.2010 19:53

schien, nicht inzwischen die Regel?

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( Kommentare)
am 27.04.2010 18:35

In meiner Stellungnahme ist nichts zu "vermuten", die Gesetzesbrüche sind höchstinstanzlich festgestellt (vermuten könnte man darüber, warum trotz dieser Festellungen keine Verfahren gegen die beamteten Gesetzesbrecher eingeleitet worden sind).
Vielleicht aber hat es "eulenauge" ironisch gemeint...? Jedenfalls ist die Unschuldsvermutung die unverzichtbare Säule der Wahrheits- und Rechtsfindung; sie ist DIE Errungenschaft, die einen Rechtsstaat erst möglich macht. Sie hat Verfassungsrang und ist der EINZIGE wirksame Schutz von Unschuldigen. Damit Chance, die Richtigen zu überführen.
In der Praxis der Gerichte wird sie gern vernachlässigt: "Wenn der Kollege Polizeijurist sagt, dass er ´s war, dann ist er ´s gewesen", macht die bequemere "Schuldunterstellung" Prozesse schneller, müheloser, erspart Denken und ersetzt UMFASSENDE Ermittlungen. Die Medien spielen gern mit, wegen der Sensation: "Erste Bilder des gestern gefassten Täters, exklusiv bei uns...", so macht man Schlagzeilen.

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sirius (4.494 Kommentare)
am 25.04.2010 22:27

passiert ist,wurde von leuten die auf das recht sehr aufpassen müssen umgedreht.der täter ist bekannt.

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herbertw (14.515 Kommentare)
am 24.04.2010 16:41

Eine reine Vermutung – aus dem Bauch heraus: NieMAND hat jemals Tibor Foco gesucht, niemand sucht ihn derzeit und niemand wird ihn jemals suchen!
-
Was immer da hinter verschlossenen Türen gelaufen ist. Für die Polizei/Justiz/… ist es offenbar besser, Tibor braucht/kann in seinem Leben keine Aussage mehr machen.
-
„Du nix sagen, ich nix sagen!“

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oneo (19.368 Kommentare)
am 24.04.2010 21:12

zu diesem fall perfekt passen. aber man denkt sich als mensch schon etwas dabei, wie mit diesem fall umgegangen ist.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 24.04.2010 15:23

dieser akt wäre lebenslang unter verschluß gehalten worden. durch sein beharrliches recherchieren und artikel in der linzer rundschau wurde man immer wieder darauf aufmerksam. hier liegen noch genug leichen im keller, allein den schlüssel hat die polizei in verwahrung. soviele ungereimtheiten und verstrickungen gabs noch nie in der österr. justiz. aber wie eule schon schrieb - es gilt ausnahmslos die unschuldsvermutung.

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( Kommentare)
am 27.04.2010 17:48

1. unsere Rechtshüter Akteninhalte, damit die Wahrheit, bis heute unterdrücken, um eigene Gesetzesbrüche (bzw. die der Kollegen) zu tarnen

2. sie das können, obwohl die Gesetzesbrüche (z.B. mehrerer Polizisten und des Richters) gerichtlich festgestellt sind

3. die Ursache des Skandals, mangelnde Kontrolle, uns alle bedroht: Wahre Täter sind frei und: Wer weiß, ob sein Fall korrekt ermittelt und beurteilt wird? - Akten über mehr als 100 Unrechtsfälle "im Namen der Republik" hat mein Verein Charta 97 vorliegen.

4. kein verantwortlicher Minister oder Volksvertreter behaupten kann, vom Kontrollmangel nicht zu wissen: Er "springt ins Auge". Dem Juristen, wenn er sich anschaut wie KOLLEGEN Kollegen "kontrollieren", jedem Laien, wenn er IRGENDeinen Fall von Urteilsaufhebung auch nur oberflächlich anzuschaut: Kann jemand glauben, dass Ermittler und Gericht, z.B. bei Heidegger, ausreichend kontrolliert waren?

5. dennoch nichts geschieht.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 24.04.2010 10:36

nicht noch einige minuten, sie verlängerten seinen vorsprung, so schauts aus. und wenn er nicht schuldig wäre, er weiß wahrscheinlich doch recht gut, wie es wirklich war. und als zuhälter und gangster brauchst halt auch einige spezln bei der polizei;-)
egduv

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( Kommentare)
am 24.04.2010 08:07

Vermutlich wird man ihm die Pension (mit Verfolgungszuschlag) ins Ausland überweisen müssen.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 24.04.2010 07:18

des Beamten" nämlich: Extrem sachliche Berichterstattung.

Daß hier Polizei, Staatsanwalt- und Richterschaft den Rechtsstaat brutal mißbraucht haben, ist den OÖN keine Zeile wert.

Daß die Frage "cui bono" unweigerlich zu der Antwort führt, daß der oder die Mörder der Frau H. Komplizen innerhalb der bewaffneten Staatsmacht gehabt haben muß: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Und im komplexen Geflecht, welches Rot- und Blaulichtmilieu anscheinend verband, Fragen zu stellen, ist offensichtlich zu gefährlich.

Wo doch kurz nach dem einschlägigen ORF-Film ein amtierender Staatsanwalt, für den die Unschuldsvermutung gilt, Richtung Medien per "Das werden wir uns sehr genau anschauen" klar gemacht hat, daß die Staatsanwaltschaft immer noch - sie hat den offensichtlich Unschuldigen angeklagt, um die Schweig-Stille des "laufenden Verfahrens" zu erzwingen - die Mörder, ihre Auftraggeber und ihre Komplizen in Polizei & Justiz deckt.

Es gilt ausnahmslos die Unschuldsvermutung.

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