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16 Monate Haft nach Schüssen auf Passanten in Linz 

20. Dezember 2018, 12:26 Uhr
Der Angeklagte vor Gericht Bild: fotokerschi.at

LINZ. Weil er im September mit einem Luftdruckgewehr aus einem Fenster einer Wohnung geschossen und dabei vier Menschen teils schwer verletzt hat, wurde ein 26-jähriger Linzer am Donnerstag zu 16 Monaten Haft verurteilt, davon zwölf bedingt. 

„Ich möchte mich bei den Opfern entschuldigen. Ich schäme mich unendlich für das, was ich getan habe.“ Wie ein Häuflein Elend saß der 26-Jährige am Donnerstag vor der Richterin. Der Angeklagte gab die Tat zu, will aber nicht auf Menschen gezielt haben. 

Der Vorfall ereignete sich am 28. September in Linz. Der 26-Jährige, der zuletzt arbeitslos war, hielt sich alleine in der Wohnung eines Bekannten in der Freistädter Straße auf. Davor hatte er eigenen Angaben zufolge einen Liter Weißwein mit Cola konsumiert. Im Rausch nahm er eines der drei Luftdruckgewehre, die sein Bekannter zuhause hatte, und schoss damit aus dem Fenster. „Ich weiß nicht, wie ich auf diese dumme Idee gekommen bin“, sagt der bislang unbescholtene Linzer. 

Etwa zehn Schuss habe er abgegeben, sagte der Angeklagte. Vier davon trafen Menschen. Das erste Opfer war ein 16-Jähriger, der gerade seine Mutter besuchen wollte. „Ich bin an der Kreuzung vor dem Zebrastreifen gestanden“, schildert der Jugendliche das Erlebte. „Als es Grün wurde, hab ich meinen Roller und mein Sackerl genommen und wollte hinübergehen.“ Plötzlich spürte der er einen stechenden Schmerz in der Brust: Ein Projektil hatte ihn getroffen, so fest, dass er eine eine blutende Abschürfung erlitt. Als er noch einen zweiten Schuss in der unmittelbaren Umgebung einschlagen hörte, ließ er seine Sachen fallen und flüchtete in eine Telefonzelle. „Ich hatte Angst um mein Leben.“ Die Wunde habe ihm etwa eine Woche lang Schmerzen verursacht, ein mulmiges Gefühl habe er nach wie vor, wenn er sich in der Nähe des Tatorts aufhalte. 

„In Todesangst davongelaufen“

Am schlimmsten erwischte es eine 23-jährige Läuferin: Sie wurde am Unterschenkel getroffen. „Ich hatte starke Schmerzen, ich habe viel Blut verloren“, sagt die Musikstudentin. Sie sei in Todesangst davon gelaufen. Im Krankenhaus musste das Projektil, das in ihrem Bein steckengeblieben war, heraus operiert werden. Sie bekam mit 7000 Euro deutlich mehr Schmerzensgeld zugesprochen als die übrigen Geschädigte, weil sie wegen der Verletzung eineinhalb Monate nicht Kontrabass üben und auch nicht zu Auditions fahren konnte. 

Eine weitere Frau und ihre erwachsene Tochter, die gerade mit dem Hund spazieren waren, wurden am Rücken bzw. am Bein getroffen. Ein Mann, der Zeuge des Vorfalls wurde, kam mit dem Schrecken davon. 

Der Angeklagte gab er an, dass er auf die über der Kreuzung hängende Straßenbeleuchtung zielen haben wollen. Auf Menschen habe er nicht gezielt. „Ich wollte niemanden treffen und niemanden verletzen.“ Das Schöffengericht hielt das für eine Schutzbehauptung. Der 26-Jährige wurde bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft zu 16 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Er muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und seinen Opfern insgesamt 8300 Euro Teilschmerzensgeld sowie Schadenersatz für Therapiekosten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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10  Kommentare
10  Kommentare
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FuerGerechtigkeit (1.462 Kommentare)
am 20.12.2018 16:48

UPS, Kommentarfunktion freigeschaltet, na dann handelt es sich mit Sicherheit um einen Österreicher

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fotoeder (341 Kommentare)
am 20.12.2018 15:28

Also ich denke da muss man schon sehr lange studiert haben um das zu verstehen.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 20.12.2018 14:39

Er ist eigentlich nur zu vier Monate verurteilt, 12-Monate ist er Freigesprochen worden! Solche Urteile sind der schwere der Straftat nicht gerecht!!

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klettermaxl (6.842 Kommentare)
am 20.12.2018 15:08

Dein Kommentar wird der tatsächlich verhängten Strafe nicht gerecht. So schaut's aus.

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docholliday (8.233 Kommentare)
am 20.12.2018 14:22

Und bei so einem Urteil soll man sich nicht ärgern?
Wie blöd gehts denn noch zu in der Justiz?
Der schießt auf Menschen, und fasst im Prinzip so gut wie gar nichts aus?
Und da soll dann die Kriminalität auch noch zurückgehen?
Wir sind wirklich ein Schlaraffenland für Hirnkranke!

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klettermaxl (6.842 Kommentare)
am 20.12.2018 15:13

Ich finde das Urteil prinzipiell schon gerecht, nämlich angemessen. Vier Monate ist jetzt schon eine Zeit, wo man Gelegenheit zum Nachdenken hat, und sich vermutlich einen neuen Job suchen wird müssen. Auch eine Vorstrafe ist da, und einige Jahre darf er nicht laut husten. Zusätzlich wurden Maßnahmen verhängt, und muss er (zivilrechtlich) den Schaden ersetzen. Für eine wirklich exakte Beurteilung müsste man die genauen Tatumstände und den erhobenen Akteninhalt im Detail kennen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.12.2018 15:29

Die genauen Tatumstände sind überdeckt vom Liter Wein, meine ich.

Der Alkohol ist IMHO noch zu wenig auf dem Korn, juristisch.
Dann wäre er nämlich auch gesellschaftlich entsprechend stärker unter Beobachtung.

Nicht der Liter in diesem Fall sondern das erste Viertel.

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StefanieSuper (5.177 Kommentare)
am 20.12.2018 14:09

Das ist wohl kaum zu fassen!

Da knallt einer auf Menschen so wie auf Hasen und dann muss er für 4 Monaten ins Gefängnis! Weil niemand gestorben und nur schwer verletzt ist?

Wenn jemand im Supermarkt etwas stiehlt, dann fasst er auch ein paar Monate aus.

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auchfussgaenger (1.229 Kommentare)
am 20.12.2018 15:18

>Wenn jemand im Supermarkt etwas stiehlt, dann fasst er auch ein paar Monate aus.

Haha was? :D Wo bistn du angrennt?

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klettermaxl (6.842 Kommentare)
am 20.12.2018 15:23

Sehe ich nicht ganz so. Ja, er hat auf Menschen (offenbar gezielt - siehe Trefferhäufigkeit in Relation zu den abgegebenen Schüssen, Position Zielpersonen) geschossen. Er hat sie auch getroffen - und ihnen typische Verletzungen zugefügt.

Der Umstand, dass er auf Menschen bzw. Lebewesen geschossen hat, wurde im Urteil auch mit der entsprechenden Maßnahme "sanktioniert", weil so ein Verhalten sozusagen unmittelbar asozial und schon ziemlich gewalttätig ist. Mag sein, dass er nicht bedacht oder geglaubt hat, dass die Projektile in den Körper eindringen können (von Augenverletzungen abgesehen - das muss jedem klar sein).

Monatelange Haft für einen (regelmäßig geringfügigen) Supermarktdiebstahl wäre eine krasse juristische und auch kriminalsoziologische Fehlleistung und ist als Vergleichsbeispiel überhaupt nicht geeignet.

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