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Wer darf die Europäische Zentralbank bremsen?

Von Hermann Neumüller, 12. Dezember 2018, 00:04 Uhr
Wer darf die Europäische Zentralbank bremsen?
Die EZB-Zentrale in Frankfurt Bild: APA

Deutsche Kritiker der EZB-Politik scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof

Es ist schon in Ordnung, was die Europäische Zentralbank (EZB) da macht. Auch wenn die Notenbank Staatsanleihen im Wert von 2,6 Billionen Euro kauft, verstößt das nicht gegen europäisches Recht und ist auch durch ihr Mandat gedeckt. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestern entschieden.

Geklagt hatten EZB-Kritiker aus Deutschland, unter ihnen der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der AfD-Gründer Bernd Lucke – und zwar vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte die Sache an den EuGH weitergereicht. Davor hatten freilich die Karlsruher Richter Zweifel geäußert, ob die Käufe noch ins Mandat der EZB passen oder sie damit monetäre Staatsfinanzierung betreibt, was verboten wäre.

Darf die EZB also fuhrwerken, wie sie es für richtig hält? Sie hat schon die Leitzinsen auf null gesetzt und mit den Anleihekäufen auch die Kapitalmarktzinsen massiv gedrückt. Institutionelle Anleger wie Versicherungen oder Pensionskassen leiden ebenso unter dieser Politik wie Sparbuchsparer.

Die EuGH-Richter scheinen die Frage auf den ersten Blick zu bejahen. Die EZB darf das, wenn sie glaubt, nur so ihren Auftrag erfüllen zu können. Und der lautet: Preisstabilität. Darunter versteht die EZB eine Inflationsrate von knapp unter zwei Prozent. Wenn sie dieses Ziel mittelfristig in Gefahr sieht, dann darf sie entsprechend eingreifen.

Wenn sie eingreift, dann wirkt das ein wenig wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen. 2,6 Billionen Euro sind eine unvorstellbar hohe Summe. Nur, die EZB ist mit ihrer Geldpolitik für 19 Länder zuständig, die eine Wirtschaftsleistung von 11,2 Billionen Euro aufweisen und mit 9,7 Billionen Euro verschuldet sind. Das relativiert die 2,6 Billionen Euro an Anleihen, die die Notenbank jetzt in ihren Büchern hat.

Anleihekäufe, um frisches Geld in den Markt zu pumpen, gehören in den Werkzeugkasten einer Notenbank. Dass die EZB diesmal so tief in ihren Werkzeugkoffer gegriffen hat, liegt daran, dass sie mit "herkömmlicher" Geldpolitik nicht ihr Ziel erreichen konnte. Die Eurozone kam auch mit Nullzinsen nicht in die Gänge und die Notenbank musste befürchten, dass ihr Mandatsgebiet in die Deflation rutschen könnte.

Die EZB ist de jure unabhängig. Genau das wollten die Deutschen, als sie widerwillig den Euro akzeptieren und ihre heißgeliebte D-Mark hergaben. Das scheinen einige Deutsche noch immer nicht ganz verinnerlicht zu haben. Ihr Bundespräsident hingegen schon: "Das Wichtigste für uns ist, dass die Unabhängigkeit der Bank in ihrer Entscheidung in jedem Falle gewährleistet bleibt", sagte Frank-Walter Steinmeier bei einem EZB-Besuch im September dieses Jahres.

Und ganz ohne Kontrolle ist sie natürlich auch nicht. Sie ist an ihren Auftrag gebunden. "Die Europäische Zentralbank unterliegt wie jede europäische Institution kompetenzbeschränkenden Regeln, deren Einhaltung von Gerichten kontrolliert werden kann", sagte der Präsident des deutschen Verfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. In diesem Fall hat sie ihre Kompetenzen nicht überschritten.

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