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VW darf fehlende Teile beschlagnahmen

Von nachrichten.at/apa, 19. August 2016, 13:56 Uhr
VW Wolfsburg
VW liegt im rechtlichen Clinch mit zwei Zulieferern. Bild: AFP

WOLFSBURG. Im Streit mit zwei Zulieferern will Volkswagen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ein Ende des Lieferstopps bei seinen Partnern durchzudrücken. Gegen die Hersteller liegt eine einstweilige Verfügung vor.

Im Rechtsstreit mit Zulieferern hat VW nach Angaben des zuständigen Gerichts bereits alle nötigen Voraussetzungen für die Herausgabe fehlender Teile erwirkt. Für die beiden Teile-Hersteller, die ihre Lieferungen von Sitzbezügen bzw. Getriebegehäusen laut VW-Angaben vertragswidrig gestoppt haben, liege eine einstweilige Verfügung vor, die aktuell "vollstreckbar" sei. Das teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Die Wirksamkeit der beiden Verfügungen greife bereits.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass in den Fällen teilweise noch Fristen für Stellungnahmen gewährt sind und zudem eine mündliche Verhandlung am 31. August ansteht. Es geht in dem Streit um einen Sitzbezugshersteller und einen Getriebeteilebauer. Ihr Lieferstopp lähmt Europas Branchenprimus derzeit bis hin zum Fabrikstillstand.

Wegen des Streits muss VW unter anderem im Wolfsburger Stammwerk die Bänder für das Modell Golf anhalten. In Emden steht wegen des Problems bereits Kurzarbeit an. Auch beim Nachschub von Sitzbezügen gibt es Engpässe.

Den VW-Partnern drohen laut der Mitteilung Ordnungsgelder teils in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Diese Strafe greife "für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung". In welchen zeitlichen Etappen diese Verpflichtungen bestehen, ging aus der Mitteilung indes nicht hervor. Auch "Ordnungshaft, zu vollziehen am Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten" nennt das Gericht als eine mögliche Folge.

 

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10  Kommentare
10  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 19.08.2016 21:37

Ein Stück Kommunismus, das die BRD einst aus den Industrieruinen des Deutschen Reiches geschaffen hat, zeigt heute noch, woran einst die DDR scheitern musste.
Ein Gericht in einem Rechtsstaat sollte Recht sprechen, nicht urteilen.
Erdogan wird's freuen, hat er doch wieder etwas, das er den Deutschen umerübeln kann, wenn er zurecht zurückgepfiffen wird.
Länger Rede kurzer Sinn - dieses Urteil ist getürkt!

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jago (57.723 Kommentare)
am 19.08.2016 20:15

Das Gericht halt, ohne Ansehen der Person, muss zum Monopolisten halten. Wo der große Haufen ist, da scheißt sichs leichter drauf.

Seit dem Spanier beim VW (Namen ignorieriert) sind die Großkotzigen mehr kotzig als marktwirtschaftlich. Wie soll das ein Gericht anhand der Zahlen je kaieren grinsen

Noch dazu wo VW zu 20% dem Land Niedersachsen gehört, also dem AG des Gerichts.

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jago (57.723 Kommentare)
am 19.08.2016 20:21

sorry, hätte eine Antwort werden sollen.

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Myview (516 Kommentare)
am 19.08.2016 14:31

Und hat man außer der reißerischen Headline auch irgendwelches Infos warum die nicht liefern? Die werden doch nicht masochistisch veranlagt sein, und sich selber bewusst schaden wollen, sondern da wird doch irgendeine Sauerei ablaufen, und das ist dann wohl der letzte Schritt den die noch setzen konnten!
Recheriert das jemand bei den OÖN, oder schreibt man nur ab was anderswo veröffentlicht wird?

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 19.08.2016 14:45

liest halt links vom Artikel: Mehr zum Thema, die anderen Artikel ...

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Myview (516 Kommentare)
am 19.08.2016 14:53

Seh ich am Iphone net!

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( Kommentare)
am 19.08.2016 18:33

Bei mir auf Samsung ah net

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il-capone (10.388 Kommentare)
am 19.08.2016 18:37

...recherchieren, bei den OÖN ??



Lies wås gscheits -->

http://www.sueddeutsche.de/

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jago (57.723 Kommentare)
am 19.08.2016 20:20

Die "kleine Quetschn" soll hundert Mio investiert haben für einen Auftrag von VW und dann soll ihnen ein kleiner Angestellter vom Großkotz den Auftrag gestrichen haben. Konjunktiv für die Juristen.

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