Ungarn: Antrag auf Auflösung von Jobbik abgelehnt
BUDAPEST. Die oberste Staatsanwaltschaft Ungarns hat den Antrag eines lokalen Vereins auf Auflösung der rechtsextremen Parlamentspartei Jobbik abgelehnt.
Die "Unabhängige Bewegung Es lebe Nyiregyhaza" aus der nordungarischen Kleinstadt Nyiregyhaza hatte Jobbik wegen gesetzwidriger rechtsextremer Propaganda angezeigt, wie die ungarische Nachrichtenagentur MTI am Freitag berichtete.
Als Beleg hatten die Antragsteller unter anderem einen Artikel aus einem Jobbik-Propagandablatt vorgelegt, in dem der Holocaust geleugnet wird. Die Staatsanwaltschaft befand jedoch, dass dies nicht gesetzwidrig sei, da in Ungarn das Leugnen des Holocaust erst am 10. März dieses Jahres und damit nach Erscheinen des betreffenden Artikels verboten worden sei.
Karoly Lengyel, Vorsitzender der Bewegung aus Nyiregyhaza, erklärte, er werde nicht aufgeben. "Diese Partei (Jobbik) ist nazistisch, faschistisch und muss verboten werden", sagte er.
Die für ihre rechtsextreme und rassistische Propaganda bekannte Partei Jobbik ("Die Besseren) ist bei der Wahl in diesem Frühjahr erstmals in das ungarische Parlament eingezogen. Sie ist dort mit 47 Abgeordneten vertreten und hält somit 12 Prozent der Mandate.