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Kuh-Urteil: Kurz kündigt gesetzliche Nachschärfungen an

Von nachrichten.at/apa, 27. Februar 2019, 10:47 Uhr
Nach der tödlichen Kuhattacke wurde viel darüber diskutiert, wie mehr Sicherheit gewährleistet werden kann. Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN/INNSBRUCK. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat nach dem zivilrechtlichen Schadensersatz-Urteil nach einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol gesetzliche Nachschärfungen angekündigt.

"Der tragische Zwischenfall soll nicht dazu führen, dass das grundsätzlich gute Miteinander zwischen Touristen und der Landwirtschaft auf Almen gefährdet ist", erklärte Kurz am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Das erstinstanzliche Urteil nach dem tödlichen Zwischenfall wollte der Kanzler nicht kommentieren. Man sei aber dafür verantwortlich, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. Die zuständigen Minister Josef Moser (Justiz) und Elisabeth Köstinger (Agrar, beide ÖVP) seien nun beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Demnach soll es gesetzliche Nachschärfungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und eventuell in Landesgesetzen geben, um das gute Miteinander auf den Almen weiterhin sicherzustellen. "Das ist im Interesse aller in einem Tourismusland", stellte Kurz fest.

Einen aktuellen OÖN-Bericht zu diesem Thema lesen Sie hier.

Heute Runder Tisch in Tirol

Die Tiroler Landwirtschaftskammer (LK) lädt am heutigen Mittwochvormittag nach dem Zivilurteil zur tödlichen Kuh-Attacke zu einem Runden Tisch, zu dem unter anderem Vertreter der Landesregierung, des Tourismus und des Alpenvereins eingeladen sind. Schon davor suchte die Tiroler Politik als Konsequenz aus dem Schadensersatz-Urteil nach Lösungen für die Landwirte.

Vonseiten der LK hieß es am Montag, dass noch unklar sei, in wie weit und ob die Versicherung überhaupt die Kosten des zu Schadenersatz verurteilten Bauern übernehmen werde. Im Vorfeld drängte LH Günther Platter (ÖVP) auf eine Versicherungslösung, während die Grünen einen Notfallfonds ins Spiel brachten. Vonseiten der Politik herrschte jedoch Einigkeit, dass der betroffene Landwirt im Falle einer Urteilsbestätigung durch die weiteren Instanzen finanziell schadlos gehalten werden müsse.

Am 28. Juli 2014 war eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit erging am vergangenen Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen.

OÖN-TV: Aus für die Almen?

"Katastrophe für die Almwirtschaft"

Der Tiroler ÖVP-Bauernbundobmann und LHStv. Josef Geisler bezeichnete diese Entscheidung als eine Katastrophe für die Alm- und Weidewirtschaft in Tirol. Für Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) war das Urteil nicht nachvollziehbar, eine Urteilsbestätigung würde tiefgreifende Auswirkungen auf die Tiroler Landwirtschaft und auf die gesamte Freizeitnutzung der Tiroler Bergwelt haben. Auch die seit Jahrhunderten praktizierte Form der Almbewirtschaftung stehe auf dem Spiel.

Rund 306.606 Rinder wurden im Jahr 2018 "gealpt", fast 25.000 Betriebe mit Almauftrieb gab es im Vorjahr laut den Zahlen des Landwirtschaftsministeriums in Österreich. Mit rund einem Drittel der Paarhufer sind die meisten davon auf Tiroler Weiden anzutreffen, wie aus den Zahlen der Almwirtschaft Österreich hervorgeht.

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57  Kommentare
57  Kommentare
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Allegra (445 Kommentare)
am 06.03.2019 09:12

Einfache Lösung:
Freies Wegrecht abschaffen!

Nur noch Leute mit Ausbildung und Versicherung sollen sich auf fremdem Grund bewegen dürfen.

Für dumme Menschen mit Hunden sollte es einen kräftigen Prämienzuschlag geben.

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BRWCT (57 Kommentare)
am 27.02.2019 14:46

Kann man die österreichische Justiz eigentlich noch ernst nehmen? Das ist ja nicht das einzige Urteil der letzten Jahre, dass sich mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr vereinbaren lässt. In Gegenteil. Das wird ja schon zur Regel. Irgendwie sollten wir uns endlich mal Gedanken machen, welche Hohlköpfe bei uns vermeintliches Recht sprechen.

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 27.02.2019 15:17

Die Justiz hat Gesetze zu vollziehen, die von der Politik beschlossen wurden. Wenigstens hat der Kanzler erkannt, dass es einer „Nachschärfung“ bedarf.
Lückenhafte Gesetze und großzügige Auslegung der Justiz führen zu so einem Debakel.
Man kann nur hoffen, dass die Politik den Mut hat auf mehr Eigenverantwortung zu setzen.
Wenn ich am Bahngleis spazieren gehe und ich werde von einem Zug überrollt, kann man der ÖBB keinen Vorwurf machen.
Wenn ich im natürlichen Lebensraum der Kühe unterwegs bin muss ich auch damit rechnen, dass es sich um Tiere handelt, die sich bei Gefahren verteidigen.

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rektor (2.014 Kommentare)
am 27.02.2019 15:39

Ist eine öffentliche Gemeindestrasse die von der Gemeinde instandgehalten wird und auch von zig PKW pro Tag befahren wird der natürliche Lebensraum von Kühen?

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NeuPaschinger (1.025 Kommentare)
am 27.02.2019 15:59

wenn ich nicht durch freilaufende Kühe zu Tode kommen möchte (äußerst äußerst geringfügige Chance) dann darf ich einfach auf keine Alm gehen und mich nicht frei bewegen
.
HAUSVERSTAND
ja und die Gesetze haben dann entsprechend angepasst zu werden, haftbar ist für mich in der Situation NIEMAND, Tod durch freies betreten einer möglicherweise "gefährlichen" Zone, wie wenn ich mit nem Fahrrad fahre und durch eine Wurzel zu Sturz komme usw

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 27.02.2019 16:16

Auf einer Alm sehr wohl, die Maria-Hilferstraße in Wien wird es nicht sein.
Es geht schon um Differenzierung.
Was ist wenn mich das Nutztier Biene auf einer öffentlichen Straße sticht, hat sein Besitzer auch gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen?

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rektor (2.014 Kommentare)
am 27.02.2019 16:25

Bevor sie weiterhin über Almen etc. schreiben würde ich sie bitten sich mit den östlichen Gegebenheiten zB mit Google maps oder ähnlich auseinanderzusetzten.

Die Pinnisalm liegt mehr oder weniger direkt im Ortsgebiet vom Kampl /Neustift im Stubaital.

Die öffentliche Straße ist die Herrengasse und rundherum sind Gasthöfe und Pensionen.

Also mit einer klassischen Alm oben auf dem Berg hat das relativ wenig zu tun!

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Orlando2312 (22.321 Kommentare)
am 27.02.2019 14:39

Es kann niemand daran interessiert sein, einen Bauern um seine Existenz zu bringen. Es kann aber auch niemand daran interessiert sein, den Leuten das Wandern zu verbieten.

Was ist passiert seit den Zeiten, wo ich noch mit Weib, Kindern und Hund wandern war. Ich kann mich nicht erinnern, dass solche Vorfälle vor 20-25 Jahren bekannt worden wären.

Es gilt, hier Lösungen zu finden, die auch praktisch umsetzbar sind.

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 27.02.2019 15:19

Niemand will das Wandern verbieten. Eine Regelung zur Eigenverantwortung reicht vollkommen aus. Dies hat die Politik zu treffen.

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rektor (2.014 Kommentare)
am 27.02.2019 14:34

Also wenn man das Urteil sich durchliest sind da schon einige Fakten die man bedenken sollte:

a) der Vorfall geschah nicht auf einem Wanderweg oder ähnlichem , sondern auf einer öffentlichen Gemeindestrasse. Nix klassische Alm.

b) dort verkehren täglich ca. 80 PKW und ca. 150 Gäste eines Gasthauses

c) es gab in den 2 Wochen vor dem tödlichen Unglück bereits 2 dokumentierte Angriffe der Kühe auf Touristen.

d) Der Wirt des Gasthauses machte den Bauern mehrmals im Vorfeld auf die aggressiven Kühe aufmerksam und ist mehrmals eingeschritten um die Kuhherde zu vertreiben

e)Der Bauer wusste um die Gefährlichkeit der Herde und wurde aufgefordert einen Elektrozaun dort aufzustellen. Kosten 200 Euro. Heute ist ein Zaun dort.

f)Die Kühe hatten keine Glocken umgehängt. Mit Glocken hätte man den Angriff früher bemerkt.

Alles ganz wertfrei. Eigenverantwortung hin oder her.

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linz2050 (6.591 Kommentare)
am 27.02.2019 14:01

Als gesetzliche Lösung stehen im Raum:
* Streichung aller freien Tage und Feiertage für Arbeitnehmer/innen, so das keiner mehr auf Alm gehen kann
* Urlaub darf nur mehr am Arbeitsplatz verbracht werden
* Sicherheitsverwahrung von radikalen Kühen
* Hundehalte Verbot für alle, ausgenommen Teutsche Schäferhunde für die Burschenschaften

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 27.02.2019 13:58

Was genau wird nachgeschärft?

Das Symbolbild der Kuh mit den spitzen Hörnern lässt Böses ahnen.

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Globus66 (764 Kommentare)
am 27.02.2019 13:47

Was ist nur mit den Leuten los?? Sind denn alle rundherum vollkommen vom Hausverstand befreit?? Und müssen Sie verehrte Minister/innen immer unser ganzes Leben in Gesetze hüllen? Da brauchts dann keine Empathie, Hausverstand, soziale Entfaltung mehr...der Bauer gehört frei gesprochen und das wars, traurig was passiert ist, aber nicht ganz schuldfrei von der Hundehalterin...da wäre eher das Problem an der Wurzel zu packen und sobald man einen Hund hat (ab einer gewissen Größe, Hund hald...) muss ein Kurs besucht werden.

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buchbinder59 (694 Kommentare)
am 27.02.2019 13:20

Die Frau ist schuld - mit einem Hund auf der Alm muss sie doch damit rechnen, dass die Kühe aufgescheucht werden. Die zivilrechtliche Strafe ist also überflüssig und total absurd!!! Es kann nur eines geben: Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Verursacherin bzw. deren Nachlass!

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HJO (1.196 Kommentare)
am 27.02.2019 14:35

Ist sozusagen die Frau selber schuld?

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( Kommentare)
am 27.02.2019 18:22

stimme ihnen vollkommen zu.außerdem hat die deutsche die Verbotsschilder mißachtet.also kann für ihren Tod weder die kuh noch der Bauer etwas.und dem richter sollte man zum Arzt schicken.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 27.02.2019 13:14

Oh Gott, oh Gott! Das ist doch vollkommenen unnötig und purer Populismus.

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amha (11.322 Kommentare)
am 27.02.2019 12:44

DAS nenne ich Lösungskompetenz! Bravo Herr Kurz.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 27.02.2019 13:18

Sarkasmus oder Zynismus? Beides würde passen.

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HJO (1.196 Kommentare)
am 27.02.2019 12:32

Wir verallgemeinern alles. Im konkreten Fall geht es um die Existenz eines Almbauern. Über die Existenz des Almgasthauses mit 220 Sitzplätzen, zu dem die betroffene Strasse führt, reden wir nicht. Öffentliche Strasse wieder in Privatbesitz zurückführen? Ist auch im konkreten Fall keine Lösung.

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Vivere (1.088 Kommentare)
am 27.02.2019 12:25

Wanderer könnten ja ihr Hündchen zu Hause lassen.

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Schweighofer (1 Kommentare)
am 27.02.2019 12:07

Bitte keine aktionitische Anlassgesetzgebung. Diese ist nicht notwendig, da das ABGB den Fall hinreichend abdeckt. Eine Sondertierhalterhaftung für Almen oder was auch immer würde lediglich neue Rechtsfragen aufwerfen, die wiederum durch die Rechtsprechung gelöst werden müssen.

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spoe (13.503 Kommentare)
am 27.02.2019 12:13

Haftungen auf Strecken mit ersessenen Wegerechten und auch durch üblicherweise gewerblich genutzte Gebiete sind aus meiner Sicht aktuell nicht fair und vernünftig geregelt. Glücklicherweise halten sich die Unfälle angesichts der zunehmenden Touristen-, Ausflügler- und Sportlerfrequenz noch in Grenzen.

Aufgrund der Großflächigkeit der Gebiete muss man deutlich mehr auf die Eigenverantwortung der Bürger bauen und kann nicht die Maßstäbe eines Zoos oder eines städtischen Gehsteigs heranziehen. Und genau das muss auch Einzug in moderne Gesetze finden.

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amha (11.322 Kommentare)
am 27.02.2019 12:47

Sehe ich ebenso! Wenn einer von uns Bikern sich am Wanderweg verletzt, dann ist das sein Bier, und hat weder mit dem Wegerhalter noch dem Grundbesitzer etwas zu tun. Sobald dies in einer entsprechenden Gesetzesnovelle klargestellt ist, fällt auch das widerliche Bikerbashing weg. Es gibt nämlich keinen einzigen Fall, in welchem ein gestürtzer Mountainbiker den Wegerhalter/Grundbesitzer verklagt hätte. Lediglich den Linzer Deppen auf dem Rennradl, welcher vor Jahren die Via Donau dafür verantwortlich machen wollte, dass er am vereisten Treppelweg stürzte.

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betterthantherest (34.027 Kommentare)
am 27.02.2019 12:50

amha, ich teile Ihre Sicht der Dinge.

Dass noch nie jemand geklagt hätte stimmt aber nicht - siehe OÖN Artikel vom 3.8.2018: "Verletzter Mountainbiker blitzte mit Klage gegen Waldbesitzer ab"

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amha (11.322 Kommentare)
am 27.02.2019 12:59

DANKE für diese Info! Mit dem Spruch "Der Nutzer eines derartigen Weges bewegt sich dort also wieder – so wie abseits von Wegen in freiem Waldgelände – auf eigene Gefahr" führt sich das so oft strapazierte Totschlagargument der Bikerhasser über die angebliche Haftungsfrage schon jetzt ad absurdum.

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betterthantherest (34.027 Kommentare)
am 27.02.2019 13:11

amha, wo steht geschrieben, dass es jedes Gericht so sieht?

Was passiert, wenn es einen Schwerverletzten / Toten gibt?

Ich traue dem Braten nicht.

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amha (11.322 Kommentare)
am 27.02.2019 13:43

Darum sollten wir auf Kanzler Kurz bzw. die beiden nun mit der Agenda beauftragten Minister vertrauen. Wenn die Regierung die Gesetzeslage in Richtung stärkerer Eigenverantwortung ändert, herrscht hier vielleicht bald Klarheit.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 27.02.2019 13:29

Das ist ja gerade das Problem, dass es sich dabei um einen Weg abseits einer Forststraße gehandelt hat und dort somit das Radfahren nicht erlaubt ist. Was denken sie was passiert wenn dieser Weg jahrelang nachweislich durch Radfahrer benützt wird und dann jemand zu Sturz kommt wegen einem Schlagloch etc.? Ich denke die Rechtssprechung ist dann eine andere.

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Gratistester (292 Kommentare)
am 27.02.2019 13:02

"Es gibt nämlich keinen einzigen Fall, in welchem ein gestürtzer Mountainbiker den Wegerhalter/Grundbesitzer verklagt hätte."

Worauf stütz sich Ihre Weisheit?

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docholliday (8.188 Kommentare)
am 27.02.2019 15:13

Auf Hausverstand, den die meisten aus dem Fenster geworfen haben grinsen

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 27.02.2019 12:27

Interessant ist dass der Bauer strafrechtlich freigesprochen wurde, aber zivilrechtlich zu dieser Strafe verurteilt wurde.
Somit sehe ich auch keinen Bedarf Gesetze zu ändern eher die Zvilprozessordnung

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docholliday (8.188 Kommentare)
am 27.02.2019 13:20

Wie Du siehst, lässt das dz. Gesetz so ein Urteil zu und ein Richter nutzt dies schamlos aus. Darum gehört es auch geändert, und zwar sofort. Egal ob Du das als Anlassgesetzgebung siehst oder nicht!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.02.2019 11:44

Zum ersten ist das Urteil nicht rechtskräftig, jeder Schnellschuss von Kurz daher nur außergewöhnlich dumm und allenfalls dazu geeignet, Österreich gegenüber den Almbauern zu übervorteilen.

Zum zweiten muss man sich ohnehin das Urteil (seine Begründung) im Detail ansehen. Es ist nämlich durchaus möglich, dass der Bauer wider besseren Wissens grob fahrlässig gehandelt hat. Eine Kuh ist nicht wie jede andere, so wie ein Dobermann kein Pinscher ist.

Die allenfalls dann doch zu treffende neue Lösung kann nur so aussehen, dass Kühe von Wanderern ferngehalten werden. Österreich lebt wesentlich vom Tourismus auf Bergen, und wenn die Kühe die Touristen tottrampeln, werden sich natürlich viele überlegen, hier zu urlauben.

Eine schadenersatzrechtlich orientierte "Lösung" löst die Risikoproblematik nicht, denn um kein Geld der Welt kann ein Toter wieder lebendig gemacht werden; allenfalls sind durch sein Ableben entstandene finanzielle Nachteile bis zu einem gewissen Grad abfederbar.

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betterthantherest (34.027 Kommentare)
am 27.02.2019 11:48

"Die allenfalls dann doch zu treffende neue Lösung kann nur so aussehen, dass Kühe von Wanderern ferngehalten werden."

Wenn das Ihre Lösung ist, dann heißt das:
Die Touristen müssen draußen bleiben (aus den Almen).

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.02.2019 11:54

Das heißt es natürlich gerade nicht. Sonst hätte ich schreiben müssen: "Die Wanderer müssen von den Kühen ferngehalten werden."

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Miaegal (65 Kommentare)
am 27.02.2019 12:19

Die Frage ist, wer war zuerst auf dem Almen?

Die Horden von Kühen oder Horden von Touristen?

Also wer hat sich anzupassen oder gehört vom anderen ferngehalten?

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 27.02.2019 12:02

Ja heißt es und wo ist das Problem ? Der Grund gehört den Bauern , der Agrargemeinschaft ( wie die dazu kamen steht auf eiem anderen Papier )

Es muss nicht alles dem Moloch Fremdenverkehr geopfert werden ?

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betterthantherest (34.027 Kommentare)
am 27.02.2019 12:12

Ich hab kein Problem mit Sperren von Almen.

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caber (1.956 Kommentare)
am 28.02.2019 06:47

Sagt ein Hobbyjäger.

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docholliday (8.188 Kommentare)
am 27.02.2019 13:22

...Zum ersten ist das Urteil nicht rechtskräftig, jeder Schnellschuss von Kurz daher nur außergewöhnlich dumm und allenfalls dazu geeignet, Österreich gegenüber den Almbauern zu übervorteilen.

Außerordentlich dumm ist es, wenn man hier noch Zweifel hat!

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lentio (2.771 Kommentare)
am 27.02.2019 11:44

Ich bin für eine Bodycam für jede Kuh. Dann kann auf gar keinen Fall niemals nichts passieren...

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.02.2019 11:46

Weidezaun und fertig. Billig, verlässlich, ortsüblich, haltbar.

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betterthantherest (34.027 Kommentare)
am 27.02.2019 11:49

und die Kuh kommt dann per Helikopter zum Wasser?

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.02.2019 11:59

Wenn der Bauer dumm genug ist, der Kuh die selbständige Wasserentnahme zu verunmöglichen, allenfalls indem er das Wasser hinleitet, wird er nicht lange Bauer sein.

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betterthantherest (34.027 Kommentare)
am 27.02.2019 12:00

Sandkistenschreck, Sie sollten die Topografie in den Bergen in Ihre Überlegungen einbeziehen.

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caber (1.956 Kommentare)
am 27.02.2019 19:51

Man sollte auch stets mitdenken, dass manche, die sich konsequent für die Sperre von Almen für Wanderer einsetzen, Hobbyjäger sind! So ein Zufall!

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Fendt1050 (82 Kommentare)
am 27.02.2019 12:12

@Sandkistenschreck: ich bin mir aufgrund Ihres Kommentares nicht ganz sicher wer hier mehr Hausverstand hat. Die betreffenden Kühe oder Sie ???

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 27.02.2019 12:18

Das frage ich mich schon lange. grinsen

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 27.02.2019 12:04

Sie sind ein Stadtkind wie der Kurz ?

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