Expertenkommission will Mindeststrafen einführen bzw. erhöhen
WIEN. Eine Expertenkommission hat sich auf Vorschläge für die Task-Force geeinigt: Im Gewaltbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung bzw. Anhebung von Mindeststrafen vorgesehen.
Die Umsetzung der von der Regierung angekündigten Strafverschärfung für Gewalt- und Sexualstraftäter rückt näher. Eine Expertenkommission unter Vorsitz von Christian Pilnacek, dem Generalsekretär im Justizministerium, hat sich auf Vorschläge geeinigt, die nun der Task Force Strafrecht zugeleitet werden.
Wie Pilnacek am Donnerstag erläuterte, soll es vom konkreten Einzelfall abhängen, ob diese Maßnahme bei der gerichtlichen Aufarbeitung zum Tragen kommt. "Der Fokus liegt auf dem individuellen Täter und seiner Persönlichkeit. Zu berücksichtigen ist auch, ob eine Waffe verwendet wurde, ob die Tat besonders schwere Folgen nach sich gezogen hat und inwieweit sie das Opfer beeinträchtigt hat", erläuterte Pilnacek.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sollen demnach bei minder schweren Delikten, für die das Strafgesetzbuch (StGB) derzeit keine Mindeststrafen vorsieht, zukünftig solche eingezogen werden. Das betrifft beispielsweise Körperverletzungen nach §83 StGB oder fahrlässige Tötungen, die bisher mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen bedroht sind. Bei gravierenden Delikten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität, für die das Gesetz aktuell Strafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht, spricht sich die Expertenkommission bei Bedarf für Mindeststrafen von einem Jahr aus. Das würde beispielsweise Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen, Kindesmisshandlungen mit schweren Dauerfolgen, Kindesmissbrauch, geschlechtliche Nötigungen und grob fahrlässige Tötungen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss betreffen.
Mindestens zwei Jahre Haft empfiehlt die Kommission unter den erwähnten Voraussetzungen für Verbrechen mit einer Strafdrohung zwischen einem und zehn Jahren. In diese Kategorie fallen absichtliche schwere Körperverletzungen, Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen und Vergewaltigungen.
Bei Vorstrafe: strafverschärfende Maßnahmen
Bei einschlägig vorbestraften Gewalt- oder Sex-Tätern sind - geht es nach der Expertenkommission - grundsätzlich strafverschärfende Maßnahmen geplant. Für Rückfalltäter, die bereits zwei oder mehr Vorstrafen aufweisen, soll in Zukunft zwingend eine Bestimmung zum Tragen kommen, die es den Gerichten erlaubt, bei der Strafzumessung das Höchstmaß der an sich angedrohten Freiheitsstrafe um die Hälfte zu überschreiten. Damit wären für vorbelastete Vergewaltiger bis zu 15 Jahre, wenn das Opfer schwer verletzt, längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird, bis zu 20 Jahre Haft möglich.
Die Vorschläge der Kommission - eingebunden waren Vertreter aus dem Justiz- und Innenministerium, Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), Opferschutzeinrichtungen und Kriminologen - werden nun dem Lenkungsausschuss der von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) geleiteten Task Force Strafrecht übermittelt. Dem Vernehmen nach sollen im Jänner die Ergebnisse der Task Force präsentiert werden. Als diese im vergangenen Frühjahr ihre Arbeit aufnahm, hatte Edtstadler "Null Toleranz bei Sexual- und Gewaltverbrechen" angekündigt.
obs hilft ? unser Kuschelsysthem ist in keiner Weise abschreckend, im Gegenteil
das stimmt,sieht man wieder einmal bei den grauslichen Österreicher der drei seiner Verwandten ermordet hat.
Ein unpassender Vergleich für die, statistisch erfasst, alle zwei Wochen in Österreich ermordete Frau...mit klarem männlichen Täterbild hinsichtlich Herkunft und Sozialisierung.
Ihre intellektuelle Reichweite und charakterlichen Tiefgang kommentiere ich bewusst nicht... da kann sich jeder selbst ein Bild machen.
aha - "guter Mord, böser Mord" - sie sollten ihren Charakter überdenken!
Guter Mord böser Mord ist ihre Diktion, sie darüber hinaus diesen grenzdämlichen Vergleich ins Spiel gebracht, nicht ich.
Darüber hinaus führe ich mit Ihresgleichen keine Moral- oder Charakterdiskussion...sie sind damit ohnehin intellektuell überfordert.
Strafen dienen nicht nur der Abschreckung.
Sie sind als erstes einmal das, was der Name schon sagt. Eine Strafe für ein bestimmtes Vergehen oder Verbrechen. Egal ob das einen potentiellen Täter abschreckt oder nicht. Der Staat fordert die Achtung der Gesetze und sanktioniert die Missachtung.
Darüber hinaus hat die Bevölkerung den Anspruch, über einen bestimmten Zeitraum von Straftätern geschützt zu werden. Dauer nach Schwere des Deliktes.
Der ursprünglich Präventionsgedanke ist nicht uninteressant, jedoch auch nicht der Stein der Weisen, wie die aktuelle Entwicklung bei Gewaltdelikten beweist.
Darüber hinaus ist auf Grund dieser Entwicklung allen präventiv tätigen Einrichtungen gegenüber, seien sie staatlich oder privat, der Vorwurf der Unfähigkeit und des absoluten Versagens gerechtfertigt.
Solange es Ermessensspielräume gibt ist und bleibt jede Strafe Willkür.
Die Mindeststrafe wird man im Fall eines Schuldspruches aber kaum umgehen können.
überdies sollten Häftlinge ihren Unterhalt bei sonstiger "Leistungskürzung" generell selbst verdienen müssen.
Mindeststrafhöhen sind längst fällig
die strafen gehören auf jeden fall erhöht.und den Luxus welcher bei uns in den Gefängnissen herrscht gehört auch abgeschaft.
Kann nur gutgeheißen werden.
Absolut notwendiger Schritt, um die teils komplett unverständlich milden Urteile diverer weltfremder Richter künftig zu vermeiden.