Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Expertenkommission will Mindeststrafen einführen bzw. erhöhen

Von nachrichten.at/apa, 13. Dezember 2018, 17:02 Uhr
Justizministerium-Generalsekretär Christian Pilnacek ist Leiter der Kommission. Bild: HERBERT PFARRHOFER (APA)

WIEN. Eine Expertenkommission hat sich auf Vorschläge für die Task-Force geeinigt: Im Gewaltbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung bzw. Anhebung von Mindeststrafen vorgesehen.

Die Umsetzung der von der Regierung angekündigten Strafverschärfung für Gewalt- und Sexualstraftäter rückt näher. Eine Expertenkommission unter Vorsitz von Christian Pilnacek, dem Generalsekretär im Justizministerium, hat sich auf Vorschläge geeinigt, die nun der Task Force Strafrecht zugeleitet werden.

Wie Pilnacek am Donnerstag erläuterte, soll es vom konkreten Einzelfall abhängen, ob diese Maßnahme bei der gerichtlichen Aufarbeitung zum Tragen kommt. "Der Fokus liegt auf dem individuellen Täter und seiner Persönlichkeit. Zu berücksichtigen ist auch, ob eine Waffe verwendet wurde, ob die Tat besonders schwere Folgen nach sich gezogen hat und inwieweit sie das Opfer beeinträchtigt hat", erläuterte Pilnacek.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sollen demnach bei minder schweren Delikten, für die das Strafgesetzbuch (StGB) derzeit keine Mindeststrafen vorsieht, zukünftig solche eingezogen werden. Das betrifft beispielsweise Körperverletzungen nach §83 StGB oder fahrlässige Tötungen, die bisher mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen bedroht sind. Bei gravierenden Delikten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität, für die das Gesetz aktuell Strafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht, spricht sich die Expertenkommission bei Bedarf für Mindeststrafen von einem Jahr aus. Das würde beispielsweise Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen, Kindesmisshandlungen mit schweren Dauerfolgen, Kindesmissbrauch, geschlechtliche Nötigungen und grob fahrlässige Tötungen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss betreffen.

Mindestens zwei Jahre Haft empfiehlt die Kommission unter den erwähnten Voraussetzungen für Verbrechen mit einer Strafdrohung zwischen einem und zehn Jahren. In diese Kategorie fallen absichtliche schwere Körperverletzungen, Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen und Vergewaltigungen.

Bei Vorstrafe: strafverschärfende Maßnahmen

Bei einschlägig vorbestraften Gewalt- oder Sex-Tätern sind - geht es nach der Expertenkommission - grundsätzlich strafverschärfende Maßnahmen geplant. Für Rückfalltäter, die bereits zwei oder mehr Vorstrafen aufweisen, soll in Zukunft zwingend eine Bestimmung zum Tragen kommen, die es den Gerichten erlaubt, bei der Strafzumessung das Höchstmaß der an sich angedrohten Freiheitsstrafe um die Hälfte zu überschreiten. Damit wären für vorbelastete Vergewaltiger bis zu 15 Jahre, wenn das Opfer schwer verletzt, längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird, bis zu 20 Jahre Haft möglich.

Die Vorschläge der Kommission - eingebunden waren Vertreter aus dem Justiz- und Innenministerium, Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), Opferschutzeinrichtungen und Kriminologen - werden nun dem Lenkungsausschuss der von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) geleiteten Task Force Strafrecht übermittelt. Dem Vernehmen nach sollen im Jänner die Ergebnisse der Task Force präsentiert werden. Als diese im vergangenen Frühjahr ihre Arbeit aufnahm, hatte Edtstadler "Null Toleranz bei Sexual- und Gewaltverbrechen" angekündigt.

mehr aus Innenpolitik

Muchitsch zu 41-Stunden-Woche: "Lohnraub per Gesetz"

Cofag-Ausschuss: Bewerbung via Inserat und "die Mutter aller Missverständnisse"

Ex-Verteidigungsminister Robert Lichal ist tot

EU-Wahl - Die Spitzenkandidaten im Kurzporträt

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

13  Kommentare
13  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 13.12.2018 18:37

obs hilft ? unser Kuschelsysthem ist in keiner Weise abschreckend, im Gegenteil

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 13.12.2018 18:46

das stimmt,sieht man wieder einmal bei den grauslichen Österreicher der drei seiner Verwandten ermordet hat.

lädt ...
melden
antworten
Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 13.12.2018 19:03

Ein unpassender Vergleich für die, statistisch erfasst, alle zwei Wochen in Österreich ermordete Frau...mit klarem männlichen Täterbild hinsichtlich Herkunft und Sozialisierung.

Ihre intellektuelle Reichweite und charakterlichen Tiefgang kommentiere ich bewusst nicht... da kann sich jeder selbst ein Bild machen.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 13.12.2018 19:08

aha - "guter Mord, böser Mord" - sie sollten ihren Charakter überdenken!

lädt ...
melden
antworten
Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 13.12.2018 19:16

Guter Mord böser Mord ist ihre Diktion, sie darüber hinaus diesen grenzdämlichen Vergleich ins Spiel gebracht, nicht ich.

Darüber hinaus führe ich mit Ihresgleichen keine Moral- oder Charakterdiskussion...sie sind damit ohnehin intellektuell überfordert.

lädt ...
melden
antworten
Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 13.12.2018 19:11

Strafen dienen nicht nur der Abschreckung.

Sie sind als erstes einmal das, was der Name schon sagt. Eine Strafe für ein bestimmtes Vergehen oder Verbrechen. Egal ob das einen potentiellen Täter abschreckt oder nicht. Der Staat fordert die Achtung der Gesetze und sanktioniert die Missachtung.

Darüber hinaus hat die Bevölkerung den Anspruch, über einen bestimmten Zeitraum von Straftätern geschützt zu werden. Dauer nach Schwere des Deliktes.

Der ursprünglich Präventionsgedanke ist nicht uninteressant, jedoch auch nicht der Stein der Weisen, wie die aktuelle Entwicklung bei Gewaltdelikten beweist.

Darüber hinaus ist auf Grund dieser Entwicklung allen präventiv tätigen Einrichtungen gegenüber, seien sie staatlich oder privat, der Vorwurf der Unfähigkeit und des absoluten Versagens gerechtfertigt.

lädt ...
melden
antworten
azways (5.835 Kommentare)
am 13.12.2018 18:12

Solange es Ermessensspielräume gibt ist und bleibt jede Strafe Willkür.

lädt ...
melden
antworten
spoe (13.503 Kommentare)
am 19.12.2018 22:59

Die Mindeststrafe wird man im Fall eines Schuldspruches aber kaum umgehen können.

lädt ...
melden
antworten
vorsicht (3.468 Kommentare)
am 13.12.2018 18:08

überdies sollten Häftlinge ihren Unterhalt bei sonstiger "Leistungskürzung" generell selbst verdienen müssen.

lädt ...
melden
antworten
rudolfa.j. (3.615 Kommentare)
am 13.12.2018 17:51

Mindeststrafhöhen sind längst fällig

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 13.12.2018 17:41

die strafen gehören auf jeden fall erhöht.und den Luxus welcher bei uns in den Gefängnissen herrscht gehört auch abgeschaft.

lädt ...
melden
antworten
mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.12.2018 17:37

Kann nur gutgeheißen werden.

lädt ...
melden
antworten
kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 13.12.2018 17:11

Absolut notwendiger Schritt, um die teils komplett unverständlich milden Urteile diverer weltfremder Richter künftig zu vermeiden.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen