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Undirty per Gesetz?

Von Martina Mara, 14. Oktober 2017, 08:04 Uhr

Vor drei Wochen habe ich mich an dieser Stelle darüber beschwert, dass die voranschreitende Digitalisierung mit ihren Chancen und Risiken kaum Thema im Wahlkampf sei.

Abseits weniger Gesprächsabbieger zur Maschinensteuer, über die man ruhig mal ausführlicher diskutieren hätte können, und eines konsensualen Eintretens für bundesweites Highspeed-Internet blieb es im Großen und Ganzen leider dabei. Wobei Sebastian Kurz in der vergangenen Woche dann doch noch einen Vorschlag einbrachte, den man, naja, fast schon der Digitalisierungskiste zuordnen muss. Anlassbezogen, Stichwort Silberstein, sprach er sich für ein – sorry, Linguisten – "Anti-Dirty-Campaigning-Gesetz" aus. Auf Österreichisch: Abhilfe für Angepatzte.

Das ist natürlich etwas, womit man sich im Pingpong der "Keine Zeit, nur ein Satz noch"-Debatten schnell als Meister Proper des Internets positioniert. Kaum jemand, der nicht reflexartig Zustimmung nickt. Denkt man jedoch ein, zwei Ecken weiter, gerät der Claim auch schnell wieder ins Wanken. Zum Ersten: Was soll ein Gesetz gegen "Schmutzkübelkampagnen" eigentlich sein, wie unterscheidet es sich von bereits klagbaren Tatbeständen wie der üblen Nachrede, Beleidigung, Verleumdung oder Verhetzung? Sogar die Verbreitung falscher Nachrichten zur Beeinflussung von Wählern steht theoretisch unter Strafe und könnte angezeigt werden. Einen Mangel an Delikttypen, die bei Dirty Campaigning anwendbar wären, gibt es also nicht.

Zum Zweiten: Drohende Sanktionen helfen rein gar nichts, wenn unklar bleibt, wer für beleidigende, hetzerische Inhalte verantwortlich ist. Hier sind wir beim eigentlichen Problem jeglicher Online-Trollerei: der häufig nicht eingehaltenen Impressums-Pflicht, beispielsweise auf Facebook-Seiten. Eine engere Zusammenarbeit mit den Anbietern, mehr Kontrolle, wäre diesbezüglich sicher wünschenswert, wenngleich der Nachweis von Verantwortlichkeiten im Internet (auch durch den steigenden Einsatz von Software-Bots) generell sehr schwierig ist.

Zum Dritten: Wäre Dirty Campaigning ein strafrechtlich belangbarer Tatbestand, müssten in letzter Konsequenz Richter darüber entscheiden, welche Art von Kritik an politischen Mitbewerbern "dirty", also "schmutzig" ist und welche nicht. Das eröffnet naturgemäß viel Interpretationsspielraum, unter Umständen in Richtung Zensur. Ich glaube, es herrscht große Einigkeit darüber, dass mehr Anstand und Respekt in der politischen Kommunikation begrüßenswert wären. Einem neuen Anti-Anpatz-Gesetz könnte aber Ähnliches drohen wie dem ursprünglich ebenfalls beklatschten Burkaverbot: Am Schluss sind es hauptsächlich Kostümhaie und Hofnarren, die angezeigt werden.

 

Martina Mara ist Medienpsychologin und forscht am Ars Electronica Futurelab zur Mensch-Roboter-Beziehung. Twitter: @MartinaMara

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 15.10.2017 14:05

Schmutz im Web?

In welcher Sprache ist dies hier geschrieben? Deutsch ist es nicht, was ist es dann?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 14.10.2017 17:45

Es stimmt ja, was Frau Mara hier schreibt. Auch wenn wir uns wünschen würden, dass es die einfache Lösung gäbe.
So bleibt es weitgehend in unserer Verantwortung, dass nicht zu viel Schmutz im Netz hängen bleibt. Die größte Verantwortung in diesen Foren haben die OÖN selbst, denn dazu gäbe es ja Forumsregeln. Wenn die nicht kontrolliert werden, ist es dasselbe Problem, wie bei allen anderen Straftaten, z. B. Schnellfahren, Raufhändel... Die Täter werden immer dreister!

Letztendlich ist es ein Spiegel unserer eigenen Kultur, wie wir mit der Sprache und mit den Mitmenschen umgehen, niveauvoll oder mit einem Beitrag zur Verrohung der Gesellschaft.

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 14.10.2017 13:11

mir gefällt der Satz:
"Sogar die Verbreitung falscher Nachrichten zur Beeinflussung von Wählern steht theoretisch unter Strafe und könnte angezeigt werden."
lügen in der Politik ist ja erlaubt, welche Politiker sind damit gemeint ? grinsen

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