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Widersprüche

Von Dorothea Patoczka, 08. Juli 2020, 19:31 Uhr

In meiner Familie wurden innerhalb von zwei Tagen zwei Covid-Testungen vorgenommen: an meinem Schwiegersohn (eine Arbeitskollegin im Seniorenheim ist positiv) und an meinem Enkel (ein Schulkollege ist positiv).

Beide Ergebnisse fielen negativ aus. Mein Schwiegersohn hat keinerlei Einschränkungen und kann oder muss wieder in seinem Bereich arbeiten (Risikogruppe!). Meinem Enkel wurden zwei Wochen strikte Quarantäne auferlegt. Er darf „die Wohnung nicht verlassen, nicht in den Hof gehen und auch das Stiegenhaus nicht betreten“.

Negativ Getestete in Fleischfabriken arbeiten ohne Einschränkungen weiter, negativ getestete Kinder lässt man zwei Wochen nicht aus dem Haus, wobei alle anderen Familienmitglieder nicht eingeschränkt sind. Widersprüche über Widersprüche! Der Umgang der Behörden mit Covid-19 lässt keine klare Linie erkennen und ist in diesem Fall an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

Dorothea Patoczka, Mehrnbach

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2  Kommentare
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reinhard.seitz@gmx.at (2 Kommentare)
am 09.07.2020 12:01

Die beiden benannten Fälle sind NICHT gleich zu bewerten. Entscheidend für eine behördliche Zwangsquarantäne ist insbesondere die konkrete Kontaktart zur infizierten Person. Kontakte der höchsten Risikostufe (Kategorie 1) sind ausnahmslos zu testen und unabhängig vom Testergebnis über die volle Inkubationszeit (bis zu 14 Tage nach Letztkontakt ist ein Ausbruch medizinisch möglich) behördlich zwangsabzusondern. Kontakte der zweiten Kategorie (kein längerer Nahkontakt zum Infizierten) werden (und dürften auch rechtlich) nicht zwangsabgesondert werden. Dies auch dann nicht, obwohl sie einer Gesundheits- oder Pflegeberufsgruppe angehören. Für solche Berufsgruppen wird aber (wie im Fall ihres Bekannten) aber im Unterschied zu "normalen" Kategorie 2 Personen als Vorsichtsmaßnahme eine Testung ermöglicht. Bei negativem Testergebnis können diese Personen sodann ihrem Beruf nachgehen und unterliegen im Unterschied zu Kategorie 1 - eingestuften Personen keinen behördlichen Einschränkungen.

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reinhard.seitz@gmx.at (2 Kommentare)
am 09.07.2020 12:31

Für versorgungskritisches Gesundheits- und Pflegepersonal gelten zudem folgende Ausnahmebestimmungen: file:///C:/Users/P12234021/Downloads/Empfehlung_COVID19_KatI_Schluesselkraefte_S2_Final_29032020%20(1).pdf

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