Mietpreisindexierung ist für Inflation bedeutungslos
Es ist eine Mär zu behaupten, dass die Wohnungsmieten die Inflation befeuern würden.
Der Einfluss der Richtwertvalorisierung auf den VPI beziffert der WIFO-Inflationsexperte Josef Baumgartner mit 0,1 Prozentpunkten. Die Teuerungen im Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie“ sind in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 laut Statistik Austria um 20,9 Prozent gestiegen.
Sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile genauer an, ergibt sich folgendes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent (!), während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, „Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen hingegen um 54,1 Prozent. Geldentwertung trifft alle, nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter.
Mit Mieteinnahmen werden die laufenden Instandhaltungen der Immobilie sowie Investitionen in die Zukunft bewerkstelligt. Der Baukostenindex, der für Vermieter relevant ist, erhöhte sich in den vergangenen Jahren wesentlich stärker als der Verbraucherpreisindex (VPI) als Index für Mietanpassungen. Das ist auch der Grund, warum eine Indexierung an den Baukostenindex von Mieterseite immer strikt abgelehnt wurde. Wenn ein privater Vermieter investieren muss, dann muss dieser auch den entsprechenden Wert der Miete zumindest erhalten. Das ist aber ohnehin nur ein Teil von dem, was die Instandhaltung der Wohnung kostet.
ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer, per E-Mail