Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Das Vorgehen der WKStA

Von Mag. Gerald Gruber, Seitenstetten, 27. Jänner 2023, 19:04 Uhr

Die Kritik am Vorgehen der WKStA häuft sich.

Konnte man Bedenken, die von der ÖVP vorgebracht worden sind, als parteitaktische Manöver abtun, sind die Äußerungen des Richters in seiner Urteilsbegründung im Chorherr-Prozess und Stellungnahmen der Rechtsanwaltskammer von größerer Gewichtung. Bleibt abzuwarten, wann in der Causa Kurz die WKStA endlich eine Entscheidung trifft, ob es zu einer Einstellung oder zu einer Anklage kommt.

Wann gibt es im Fall Pilnacek eine Entscheidung? Die Dauer der Verfahren ist bei allem Verständnis für eine eingehende Prüfung der Materie für alle jene, die im Fokus der Ermittlungen stehen, unerträglich. Reputation und berufliche Karriere werden empfindlich beeinträchtigt, selbst im Fall von Freisprüchen oder bei einer Einstellung des Verfahrens bleibt ein gewisses Stigma haften, von den Anwaltskosten ganz zu schweigen. Will die WKStA aus dem Schussfeld der Kritik kommen, wird sie ihr Vorgehen und ihre Arbeitsweise zu hinterfragen und zu analysieren haben.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Tralala (722 Kommentare)
am 28.01.2023 14:02

Als Hauptproblem sehen viele Normalbürger wohl die völlige Unausgewogenheit der Mittel. Während die WKSta auf Staatskosten (und zudem ohne Konsequenzen) klagen und anschuldigen kann, hat die Gegenseite in den allermeisten Fällen diese Ressourcen nicht und so der die Gegenseite irgendwie politisch prominent ist auch noch die reflexartige Vorverurteilung der Medien mit sich (mit dem Lapidarspruch von der Unschuldsvermutung).
Da ist der Weg ohnehin nicht mehr weit zu medial-politischen Schauprozessen.

In einer anderen Zeitung gab es folgenden Kommentar (als Gedankenanregung):

1) Es muß ein Sondergesetz geben, daß sowohl bei Ermittlungen als auch Anklagen durch die WKStA diese AUCH die Verfahrenskosten der Gegenseite tragen muß und diese erst im Falle einer tatsächlichen Verurteilung wieder zurückerhält. Oder die Gegenseite auf jeden Fall eine Art öffentliche Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann.

lädt ...
melden
antworten
Tralala (722 Kommentare)
am 28.01.2023 14:04

2) Der Staat hat in allen Fällen wo es zu keiner Verurteilung kommt auch alle “zivilen” Kosten des Beschuldigten (Kreditschädigung, Rufschädigung, ev. Arbeitsplatzverlust und Verdienstverlust) zu tragen.

3) Die WKStA hat in allen Fällen wo es zu keiner Verurteilung kommt, mehrere Tage lang ganzseitige Anzeigen in allen Medien (Druck, online) zu schalten, in denen sie sich bei den fälschlich Angezeigten oder gegen sie Ermittelnden zu entschuldigen hat ! Alle Sender haben diese Entschuldigung ebenso tagelang im Abspann der zuseherstärksten Nachrichtensendung zu verlesen.

Wäre erstaunt, wenn sich dieses Vernaderungssystem mit willfähriger Unterstützung der WKStA nicht binnen Jahresfrist massiv reduziert.

lädt ...
melden
antworten
LASimon (11.302 Kommentare)
am 29.01.2023 11:20

Warum soll die WKStA anders behandelt werden als jedeandere Staatsanwaltschaft? Wollen Sie vielleicht, dass ein Staatsanwlat sich auch noch für eine Anklage entschuldigen muss, wenn ein Mörder aus formalen Gründen oder weil die Geschworenen es so entscheiden freigesprochen werden muss?

lädt ...
melden
antworten
LASimon (11.302 Kommentare)
am 29.01.2023 11:22

Wo Sie einen Punkt haben: Im Fall eines Freispruchs sollte der Staat nicht nur die Kosten des Verfahrens, sondern auch die Kosten der Rechtsvertretung des Freigesprochenen übernehmen müssen.

lädt ...
melden
antworten
LASimon (11.302 Kommentare)
am 28.01.2023 11:52

Das Verhalten der WKStA ist tatsächlich problematisch, hat doch eine Staatsanwaltschaft - anders als in den USA etwa - nicht nur Belastendes zu sammeln, sondern auch Entlastendes zu berücksichtigen. Ja, und natürlich auch so souverän zu sein, Fehler einzugestehen und danach zu handeln.
Im "Fall Chorherr" ging sie offenkundig irrtümlich davon aus, dass Herr Chorherr Mitglied des Stadtrates und als solcher Entscheider war. Spätestens zu Prozessbeginn muss der WKStA gedämmert haben, dass sie auf dem falschen Pferd sass; der Staatsanwalt korrigierte zwar den Fehler in der Anklageschrift, zog aber nicht die daraus folgenden Konsequenzen: die Einstellung dieses Verfahrens zu beantragen (und meinetwegen neue Erhebungen unter den richtigen Prämissen zu beginnen). Stattdessen versuchte er den Schöffensenat mit Unterstellungen und Vermutungen zu einem Urteilspruch zu überreden (wobei er Österreich pauschal als korrupt hinstellte: "Denken Sie österreichisch!")

lädt ...
melden
antworten
LASimon (11.302 Kommentare)
am 28.01.2023 11:45

An Sebastian Kurz bleibt ein Stigma haften, egal ob er nun strafrechtlich schuldig oder unschuldig ist und egal, wie lange die Erhebungen / Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern. Für ihn ist ein Leben als Politiker in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat definitiv vorbei - jetzt, wo man weiss, dass er mit der "message control" nicht nur die Regierungsparteien mit einer Stimme sprechen lassen wollte, sondern auch die Medien zu Regierungspropagandisten machen wollte (Inseratenkorruption, Intervention bei Eigentümern usw) - jetzt, wo man weiss, dass ihm die Normen der Verfassung schnurz sind.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen