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24-Stunden-Pflege

Von Ing. Werner Schalek, Aschach an der Donau, 20. November 2022, 20:24 Uhr

Betreff: „24-Stunden-Pflege: Land will Zuschüsse anheben“, OÖN vom 14.11.

In diesem Artikel schreiben Sie, „die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht vielen Landsleuten, dass sie in der eigenen gewohnten Umgebung alt werden können ...“. Offensichtlich ist der Unterschied zwischen einer durchgehenden 24-Stunden-Pflege, die in Pflegeheimen gegeben ist, und einer nicht durchgehenden, sogenannten 24-Stunden-Betreuung zu Hause, nicht allgemein bekannt. Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung zu Hause mit zwei Betreuerinnen im 14 Tage-Turnus ergibt, unter Berücksichtigung der vorgegebenen zwei Stunden Freizeit/Ruhe und acht Stunden Nachtruhezeit, nur 14 Stunden pro Tag. Sollte daher die zu betreuende Person auch während der Nachtzeit, d.h. tatsächlich 24 Stunden, Betreuung benötigen, ist dafür im selben Haus die Familie gefragt. Ein Anspruch auf zusätzliche Betreuung durch die Betreuerin in der Nacht besteht aufgrund eigener Erfahrungen nicht.

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