Kurzzeitvermietung: Wiener Anbieter wehren sich
WIEN: Seit Juli sind strengere Bestimmungen in Kraft – Initiative glaubt nicht an Belebung für den Wohnungsmarkt
In der Bundeshauptstadt gelten seit Anfang Juli, wie berichtet, neue, strengere Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen bzw. Apartments: Wer auf Plattformen wie Airbnb inseriert, darf dies nur noch höchstens 90 Tage im Kalenderjahr tun. Eine Gesamtmietdauer, die darüber hinausgeht, bedarf einer Genehmigung. Eine Gruppe von Anbietern macht nun gegen die Novelle mobil. Sie gefährde die Existenzen und würde kaum dazu führen, dass mehr Wohnungen auf den regulären Markt kommen.
Bisher gab es Limits lediglich für Gegenden, die als Wohnzone gewidmet waren. Diese Regelung wurde 2018 beschlossen und war seitdem in Kraft. Inzwischen sind auch Objekte außerhalb dieser Zonen von Beschränkungen betroffen. Wien will mit der Neuregelung verhindern, dass Wohnraum dem Markt dauerhaft entzogen wird, lautet das Argument.
Ausnahmen sind möglich
Kurzzeitvermietungen von Wohnungen, die über eine Gesamtdauer von 90 Tagen im Kalenderjahr hinausgehen, sollen generell nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Wobei dafür außerhalb von Wohnzonen befristete Genehmigungen erteilt werden können. Dazu ist aber etwa die Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer erforderlich. Auch wird eine gewisse Ausstattung wie etwa Rauchmelder verlangt.
Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer haben mit der Neuregelung wenig Freude. Einer von ihnen ist Günther Hegenbart. Er besitzt in einem mehrere Jahrhunderte alten Gebäude im 1. Bezirk Wohnungen, von denen vier touristisch vermietet werden. Bei dem Haus handelt es sich zwar um einen historischen Bau in Familienbesitz, er selbst musste die betreffenden Wohnungen aber kaufen. Sie werden vermietet, um die Kredite für den Kauf der Objekte abzudecken, wie er versichert: "Ich bin kein Großinvestor." Die Wohnungen seien etwa für die Kinder gekauft worden. Bei den Gästen wiederum handle es sich zum Teil um Stammgäste, die seit Jahren immer wieder kommen würden. Die Stadt greife mit den Regulierungen in das Geschäftsmodell ein. Nun hat er einen ersten Schritt gesetzt. Er vergibt die Unterkünfte nur noch für einen Zeitraum ab 29 Tagen. Damit fällt dies nicht mehr unter Kurzzeitvermietung. Die Wohnungen überhaupt langfristig zu vermieten, komme nicht in Frage, hielt er fest. Denn die zu erlösende Richtwertmiete sei viel zu niedrig, um die Kosten abzudecken, erklärte er. Im schlimmsten Fall müsse er an einen Verkauf denken.
Auch für Katharina Stefanovic, die zwei Wohnungen offeriert, ist das aus denselben Gründen keine Option. Auch hat sie Sorge vor sogenannten Mietnomaden: Es sei schwer, diese wieder loszuwerden.
Negativbeispiel New York
Dass nun mehr Objekte zur regulären Vermietung auf den Markt kommen, glaubt die Apartmentinitiative nicht. Das habe sich etwa am Beispiel New York gezeigt. Dort hätten besonders strenge Regeln (eine Anwesenheit des Vermieters ist unter anderem nötig, Anm.) nicht dazu geführt, dass die Mieten generell erschwinglicher würden. "Wir schaffen günstigen Wohnraum für Familien, nämlich für solche, die sich ein Hotel nicht leisten können", sagt Stefanovic.
Ein weiterer Betroffener rechnet vor, dass die Anzahl der Plattform-Apartments in Wien überschaubar sei – vom Umfang her vergleichbar mit zwei bis drei großen Hotels, schätzt er. Bei diesen habe die Stadt jedoch keine Scheu, neue Betreiber nach Wien zu holen.
Alte Gebäude wie etwa jenes der Wirtschaftskammer am Heumarkt seien zu Luxushotels geworden und nicht zu Wohnungen. Das kritisiere aber niemand. Generell sei die Hotellerie einer der Profiteure der strengen Regeln, ist man überzeugt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass laut Eurostat-Zahlen in Wien im Jahr 2022 rund zwei Millionen Nächtigungen in Privatwohnungen gebucht wurden. Diese Touristen könnte man nun verlieren, warnt man.
Dass es zuletzt noch relativ wenig Ansuchen um Genehmigung gab, überrascht die Anbieter keinesfalls. "Das ist viel zu bürokratisch", konstatierte Hegenbart. Auch dass man nun Unterschriften aller anderen Eigentümer einholen muss, selbst wenn die Vermietung in einem Haus bereits jahrelang üblich und geduldet war, ärgert die Betroffenen.
Ja logisch ärgert es diese AirBnB-Wohnungs-Besitzer, wenn sie nun die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer im Haus einholen müssen.
Bis jetzt hatten diese nicht wirklich rechtliche Handhaben gegen diese Vermieterei im eigenen Haus.
Diese Wohnungen werden nicht nur oft zu Partyzwecken vermietet, neben dem Lärm und Müll (eine richtige Trennung interessiert ja die Kurzzeitmieter nicht bzw. wissen sie oft nicht, wie) gehen auch ständig fremde Menschen im eigenen Stiegenhaus ein und aus, und man muss wesentlich mehr auf die eigenen Dinge achten (normalerweise vertraut man ja seinen bekannten Nachbarn.)
Eigentlich ist es eine Zumutung für die anderen, verständlich dass die sowas nicht befürworten, was nur eigene Nachteile bringt.
Diese Kurzzeit Vermietungen wirken nicht sympathisch. Dennoch sollte ein Eigentümer über die Nutzung seiner Immobilie entscheiden dürfen, solange der Ertrag korrekt versteuert wird. Auch das ewige Hinpecken auf die Zweitwohnsitze ist verzichtbar.
Zweitwohnsitz gibt es nicht.
sonder nur einen Nebenwohnsitz.
Du kannst beliebig viele Nebenwohnsitze begründen.
Und da wird es schon interessant.