Urteil: 24 Klauseln in AGB von Sky gesetzeswidrig
LINZ. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Sky Österreich Fernsehen GmbH auch in zweiter Instanz in weiten Teilen recht bekommen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte 24 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sky für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Handelsgericht (HG) Wien hatte dem VKI bei 27 von 29 beanstandeten Punkten recht gegeben. Neben den Vertragsbestimmungen geht es in dem Verfahren auch um die Geschäftspraxis von Sky bei telefonischer Kundenwerbung. In diesem Punkt bestätigte das OLG Wien das erstinstanzliche Urteil. Es ist unzulässig, dass Sky bei telefonisch geworbenen Kunden von einem gültigen Vertrag ausgeht, obwohl die Kunden das schriftlich nicht noch einmal bestätigt haben.
Sky hält die Gesetzesbestimmung, dass telefonisch angebahnte Verträge über Dienstleistungen vom Kunden nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, nicht ein. Sky geht davon aus, dass ein Vertrag schon am Telefon gültig zustande kommt, heißt es in einer Aussendung des Konsumentenschutzes in der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) am Montag.
Mittlerweile schicke Sky Vertragsformulare an Konsumenten und ersuche sie, dass sie diese unterschreiben. "Offenbar ist sich Sky selbst nicht mehr ganz sicher, ob die Verträge wirksam sind", so die Leiterin des Konsumentenschutzes in der AK OÖ, UIrike Weiß. Konsumenten seien nicht verpflichtet, die Formulare zu unterschreiben. Wenn man stattdessen aus dem "vermeintlichen Sky-Abo" aussteigen möchte, könne man sich an die Arbeiterkammer wenden. Konsumenten könnten nach Meinung der Experten der AK OÖ die Entgelte zurückfordern, wenn sie den Vertrag nicht bestätigen.
Ist nichts außergewöhnliches - wenn ich mich richtig entsinne, waren vor einigen Jahre bei der WAG in Linz, der größten Hausverwaltung in OÖ, mehr als 40 Klauseln rechts- und sittenwidrig.
Diese Firma wird heute noch hofiert und gefördert.
Zum Glück gibt es jemanden, der die Interessen der Konsumenten vertritt.
Irgendwann habe ich einmal geglaubt, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz dafür da wäre, dies zu tun.
Aber da ist man anscheinend mit sich selbst beschäftigt und macht sich nach außen hin nicht die Hände schmutzig. Und die finanzstarken Lobbies möchten dies ja auch gar nicht.
Und es gäbe so viele Probleme, die man lösen müsste!
Sky vertreten von der WKO, die Konsumenten von der AK.
Puccini
SKY ist eine Bande von Verbrecher die dem Volk ALLES wegnimmt !
gut dass sie dran kommen .
und DAZN ist um NICHTS besser. !
in der Schweiz haben KEINE Chance.
weil in der Schweiz ein anderer PayTV Anbieter in dem Bereich aktiv ist
.
die zahlen da wesentlich mehr, sehr schlechtes Beispiel