Digitalisierung senkt Vermessungskosten
WIEN. Um 30 Prozent niedriger sollen die Gebühren künftig laut Wirtschaftsministerium sein.
Dank der Digitalisierung kommt es im Vermessungswesen bei der Einreichung von Dokumenten zu einer Kostenersparnis von 30 Prozent. Das teilte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Dienstag mit. Das bringe eine entsprechende Gebührensenkung.
Dies und die Vereinfachung der Verwaltung in diesem Bereich seien Auswirkungen der seit 1. Oktober geltenden neuen Vermessungs- und Vermessungsgebührenordnung.
Bisher wurden Anträge und Urkunden – etwa für die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken – als unstrukturiertes PDF-Dokument eingereicht und in den Vermessungsämtern des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erfasst und kontrolliert und danach zur eventuellen Verbesserung nochmals an den Einbringenden zurückgestellt.
Die Einreichung von solchen "strukturierten Dokumenten" in Grundstücksverfahren ermöglicht die automatische Datenübernahme und Datenprüfung, die zuvor manuell erledigt werden musste.
"Mit der strukturierten Einbringung wird nun ein einheitliches Format für diese Einreichungen etabliert, so kann ein großer Teil der Daten automatisch verarbeitet werden. Die erste Prüfung erfolgt vollautomatisch, der Planersteller kann noch vor der endgültigen Einreichung die nötigen Korrekturen vornehmen", sagte Wernher Hoffmann, Leiter des BEV.
Das bedeute nicht nur eine enorme Zeitersparnis, sondern auch eine Kostenreduktion, wurde Schramböck in einer Aussendung zitiert. Die Einreichung von strukturierten Dokumenten sei dadurch um 30 Prozent billiger. "Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Prozess- und Datendigitalisierung", sagte Schramböck.