Fahrschul-Außenkurse sind bald Geschichte
LINZ/STEYR. Aber Inhaber dürfen zwei Standorte betreiben.
Generationen von jungen Menschen haben in sogenannten Außenkursen gelernt, ein Fahrzeug zu lenken. Mit diesen Angeboten, etwa in Gasthäusern, ist ab Sommer aber Schluss. Am 1. Juli tritt eine Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes in Kraft, die die Wogen hochgehen lässt: Sie besagt, dass ein Fahrschul-Inhaber künftig zwei Standorte betreiben darf. Bisher war nur ein Standort möglich, was gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstieß. Dafür entfallen die Außenkurse.
Diese Neuerungen lösen bei Betroffenen Ärger und Unzufriedenheit aus: Manfred Schüttengruber, Betreiber einer Fahrschule mit Sitz in Linz und Außenkurs in Leonding, sieht Umbauarbeiten auf die Besitzer zukommen: "Einen Übungsplatz umzubauen, kann hohe Kosten verursachen." Dahinter steht, dass es ab Juli erhöhte Anforderungen gibt: Alle Fahrschulen müssen einen Übungsplatz mit mindestens 2000 Quadratmetern haben. Bisher waren 1000 Quadratmeter vorgegeben. Zwei Standorte können sich einen Übungsplatz teilen.
Auch die SPÖ kritisiert die Novelle scharf: Mobilität sei auf dem Land ein großes Thema, so SP-Nationalratsabgeordnete Doris Margreiter in einer Aussendung. Dass es beim Führerscheinkurs hapere, sei paradox.
"Die Jugendlichen sind heute mobiler als vor einigen Jahren. Sie warten nicht mehr auf einen Außenkurs, sondern organisieren von selbst sich aus den Weg zur nächsten Fahrschule", sagt Joachim Steininger, Vorsitzender der Fahrschulen-Fachvertretung in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Aktuell gäbe es 73 heimische Fahrschulen: Wo bisher Außenkurse stattgefunden haben, könne ein neuer Standort eröffnen. (prel)
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1000, 2000
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