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"Wahlbetrug ist kein Kavaliersdelikt"

21. Juni 2021, 00:04 Uhr

EISENSTADT/WIEN. Wirtschaftskammerwahl 2020: Kein Bußgeld, sondern Verfahren wegen Betrug.

Nach dem Wahlbetrug bei der Wirtschaftskammerwahl im Burgenland im Jahr 2020 hat das Landesgericht Eisenstadt nun entschieden, dass für den angeklagten Funktionär des ÖVP-Wirtschaftsbundes eine Diversion, also eine Bußgeldzahlung, nicht in Frage kommt, berichtet das "profil". Die Hauptverhandlung gegen den Mann muss fortgeführt werden.

Der Funktionär, der eine Agentur für Pflegekräfte betreibt, hatte gemeinsam mit seiner Frau zumindest 24 Stimmzettel von 24-Stunden-Pflegerinnen manipuliert und seinen eigenen Namen ins Feld für die Vorzugsstimme geschrieben. Das Bezirksgericht Neusiedl am See bot dem geständigen Mann Diversion an, also Bußgeldzahlung – doch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt legte Beschwerde gegen dieses gelinde Urteil ein. Das Landesgericht Eisenstadt sieht die Sache wie die Staatsanwaltschaft. "Jede manipulative Veränderung des Ergebnisses von demokratisch durchgeführten Wahlen wird als höchst unerwünscht angesehen."

"Die Entscheidung des Landesgerichtes Eisenstadt ist sehr erfreulich", reagierte die Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, Sabine Jungwirth, in einer Aussendung. Es sei sehr erfreulich, dass nun "unmissverständlich klargestellt wird, dass Wahlbetrug kein Kavaliersdelikt ist", sagte die burgenländische Regionalsprecherin der Grünen Wirtschaft, Anja Haider-Wallner, die die Sache ins Rollen gebracht hatte.

Ähnliches in Wels und Tirol

Auch in Oberösterreich und Tirol wurden von der Grünen Wirtschaft Sachverhaltsdarstellungen eingebracht. Während in Tirol noch das Ermittlungsverfahren läuft, standen in Wels Anfang Juni ein Wirtschaftskammerfunktionär und eine Funktionärin der Freiheitlichen Wirtschaft in einem sehr ähnlichen Fall vor Gericht. Auch diese Verhandlung wurde nicht rechtskräftig diversionell erledigt.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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detti (1.799 Kommentare)
am 21.06.2021 18:49

Es soll auch fleißige Vorzugsstimmensammler in Altersheimen geben. In der jungen Familie geht vieles.

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( Kommentare)
am 21.06.2021 13:47

Wahlbetrug sei kein Kavaliersdelikt? OK! Aber in einer Bananenrepublik doch Standard!

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fastnormal (54 Kommentare)
am 21.06.2021 09:44

Beschiß ist Beschiß , egal ob in einem Fall oder 25 oder in tausenden Fällen .

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