Thermofenster für Automotoren laut EuGH unzulässig
LUXEMBURG. Die Abgasreinigung bei Dieselmotoren muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei normalen Temperaturen und die meiste Zeit des Jahres funktionieren.
Abschalteinrichtungen, welche die Emissionen nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius reinigten, seien unzulässig, gab der EuGH gestern, Donnerstag, bekannt. Denn dann funktioniere die Reinigung bei den in Europa üblichen Temperaturen die meiste Zeit des Jahres nicht.
Das so genannte Thermofenster schränkt die Abgasreinigung ein. Ist es kühler oder wärmer, werden keine Abgase zurückgeführt, was zwar den Motor schont, aber die Umwelt belastet. Das ist laut Experten in vielen Fahrzeugen so üblich.
In Bezug auf mögliche Schadenersatzansprüche verwies der EuGH darauf, dass Verbraucher nach EU-Recht eine Nachbesserung oder Ersatzlieferungen verlangen könnten. Auslöser für das Urteil sind Klagen in Österreich gegen Volkswagen, in dessen Motoren das Thermofenster eingebaut ist. VW argumentiert, dass das Thermofenster technisch zum Schutz des Motors nötig sei und ohne dieses ein Unfallrisiko bestehe.
Nun liegt der Ball bei Gerichten in Österreich, die prüfen müssen, ob so eine Notwendigkeit gegeben ist und ob Schadenersatzansprüche bestehen.
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Man kann sich das "Thermofenster" auch weg programmieren lassen.
Die Werkstätten freut es, denn dort werden dann diese Karren regelmäßig gereinigt und repariert. Auch die Abschleppunternehmungen profitieren.
Perfekte Arbeit - diese EUGH Feststellung kommt genau zur rechten Zeit, damit die Millionen betrogenen Kunden der Zeit - Stinkefinger gezeigt wird: Zu spät zum klagen.
Gutes Urteil.
Bin neugierig was politisch und rechtlich daraus gemacht wird.