"Lex Uber" wird ein Fall für die Verfassungsrichter
WIEN. Die sogenannte "Lex Uber", Anfang Juli im Nationalrat beschlossen, wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
Mit dem Begriff wird die Zusammenlegung des Taxi- und des Mietwagengewerbes bezeichnet. Kern sind einheitliche Tarife für Taxis und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Derzeit können Mietwagenfirmen noch deutlich niedrigere Preise anbieten, was sich beispielsweise der Fahrdienstvermittler Uber zunutze macht. Das Gesetz soll im September 2020 in Kraft treten.
Die Wiener Neos unterstützen eine Individualbeschwerde von rund 30 Unternehmern, die das Gesetz zu Fall bringen wollen. Laut Rechtsanwalt Wolfram Proksch ist die Beschwerde praktisch fertig und wird in Kürze eingereicht. "Dieses Gesetz will nicht Uber angreifen, sondern Taxiunternehmer schützen", stellte Proksch gestern fest. Er sieht Eingriffe in die Erwerbs- und die Eigentumsfreiheit sowie einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Vielleicht war diese Lex Uber ein Schnellschuss; aber allein, dass gewisse Qalifikationen vorausgesetzt werden, um Personen, Güter oder sonst was transportiert werden, ist wohl klar. Ob es für die nun ein Taxischein für die bisher getrennten Gewerbe sein muss, wage ich nicht zu beurteilen. Leider muss unser tägliches Leben immer mehr reguliert werden, da jene Spezialisten (oder Trittbrettfahrer), die sich die Rosinen im Zusammenleben herauspicken, leider ziemlich vermehren, nach dem Motto: was nicht ausdrücklich verboten ist,, wird gemacht. Im Fall Uber ( oder auch AirBnB, es gibt sicher noch zig Beispiele) ködern sich Firmen Subunternhemer, die es eventuell auch mit Steuern, Sicherheit etc. nicht allzu genau nehmen. Und Schwups ist so ein innovativer Konzern der Star der Anleger.