Inklusion für Jugendliche: Beschäftigung statt Arbeit in der Werkstätte

LINZ. Die Betreuung für Jugendliche mit Beeinträchtigungen wird künftig auf neue Beine gestellt.
Junge Oberösterreicher unter 25 Jahren mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen sollen verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden: Dafür wurde ein Arbeitsübereinkommen zwischen dem Land Oberösterreich, dem Arbeitsmarktservice (AMS) und dem Sozialministeriumsservice unterzeichnet.
Bisher beurteilte die Pensionsversicherungsanstalt die Arbeitsfähigkeit der Jugendlichen, die bei einem negativen Gutachten nicht vom AMS betreut werden konnten. Damit waren auch Schulungsmaßnahmen nicht möglich, Betroffene fallen in die Zuständigkeit des Landes und sind oft in Werkstätten tätig, wo sie nur ein Taschengeld, aber keinen Lohn erhalten.
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Mit 1. Jänner 2024 ist eine Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft getreten, in Oberösterreich werden künftig das Land Oberösterreich, das AMS das Sozialministeriumsservice die Betreuung der Jugendlichen (unter 25 Jahren) wahrnehmen und etwaige Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten.
Jugendcoaching und Betreuung
"Wir helfen mit gezielten Unterstützungsangeboten dabei bestmöglich die so wichtige Teilhabe dieser jungen Menschen am Arbeitsmarkt zu begleiten", sagte AMS-Oberösterreich-Geschäftsführerin Iris Schmidt. Das Jugendcoaching übernimmt die Landesstelle des Sozialministeriumsservice. Für das Angebot soll auch in Schulen geworben werden.
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Mit individueller Beratung soll eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt erreicht werden, die "Fähigkeitsorientierte Aktivität" - etwa die Arbeit in einer Werkstätte - soll erst der letzte Schritt sein, sagte Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (VP).
Gutachten zur Arbeitsfähigkeit werden nun erst ab dem 25. Lebensjahr verpflichtend. Derzeit werden 55 Jugendliche betreut, die Zahl soll im Herbst noch steigen. In die Neuregelung fallen Jugendliche mit Gutachten, die ab 1. Jänner 2023 erstellt wurden.
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