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Gegendarstellung gemäß § 9 MedienG

Von OÖN, 19. September 2019, 00:04 Uhr

Betrifft Artikel „Vorwärts Steyr: Finanzmarktaufsicht hat den Dressensponsor im Visier“.

In der Onlineausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“ wird im am 10.09.2019 veröffentlichten Bericht mit der Überschrift „Vorwärts Steyr: Finanzmarktaufsicht hat den Dressensponsor im Visier“ behauptet, dass Herr Peter Bös, der hinter dem Unternehmen Falcoon stehen würde, in seiner Heimatstadt auch das Unternehmen B & Gr führen würde und sich mit Rene Ganglbauer auf Mining-Systeme, also das Schürfen von Kryptowährungen spezialisiert hätte. Diese Behauptung ist, weil in der Gegenwart aufgestellt, unrichtig: Hr. Rene Ganglbauer beschäftigt sich nicht mehr mit Hrn. Peter Bös mit dem Schürfen von Kryptowährungen, sondern ist vielmehr sowohl als Gesellschafter als auch als Geschäftsführer mit Eintrag im Firmenbuch des Landesgerichtes Steyr mit Wirkung zum 15.05.2018 aus dem Unternehmen B & Gr GmbH ausgeschieden und betreibt demnach und auch sonst kein Unternehmen (mehr) mit Peter Bös.

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