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Fitnessstudios: Ärger über Abbuchung von Beiträgen

19. Mai 2021, 00:04 Uhr
Fitnessstudios: Ärger über Abbuchung von Beiträgen
Seit heute, Mittwoch, haben auch Fitnessstudios wieder geöffnet. Bild: Weihbold

WIEN/LINZ. Konsumentenschützer griffen in 200 Fällen ein.

Ab heute, Mittwoch, darf wieder in den heimischen Fitnessstudios trainiert werden. Ins Schwitzen gekommen sind einige Hobbysportler aber schon in der coronabedingten Zwangspause. Denn manche Studiobetreiber hätten während des Lockdowns weiter Mitgliedsbeiträge eingehoben sowie Verträge ungefragt und einseitig verlängert, berichtet der Verein für Konsumenteninformation (VKI). In rund 200 Fällen habe der VKI seit Beginn der Pandemie eingegriffen.

"Meistens können die Konsumenten nicht wirklich etwas ausrichten. Da sind die Fitnesscenter ziemlich hartnäckig", sagt Konsumentenschützer Alexander Wurditsch. Weiter Beiträge abzubuchen oder Verträge um die Zeit der Schließungen zu verlängern sei nicht rechtens. Die pandemiebedingten Betriebsschließungen seien ein "Fall von höherer Gewalt", der Betreiber und Nutzer von der Leistungspflicht befreie. Der VKI verweist in seiner Rechtsansicht auf ein Urteil des Landesgerichts Salzburg in Bezug auf die Rückerstattung von Kosten für Skilift-Saisonkarten.

Bei Fitnessstudios könnten bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge binnen acht Wochen über die Bank rückgebucht werden, so der VKI. Teilweise würden Studios erst dann reagieren und das Geld zurückzahlen, wenn es zu einer Intervention komme.

Die Studiobetreiber hingegen verweisen auf die schwierige finanzielle Lage, in der sie sich befinden. Mitgliedsbeiträge machten 95 Prozent der Einnahmequellen aus. Falle der Kundenstock weg, drohe etlichen Studios das Aus. (rom)

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4  Kommentare
4  Kommentare
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gamwol (1.245 Kommentare)
am 19.05.2021 09:53

Wenn ich keine Leistung mehr berziehen möchte, kann ich rechtzeitig kündigen und brauche nicht mehr bezahlen. So habe ich es beim Fitness-Studio gemacht (FitInn in Wels) - hat tadellos geklappt. Nach Ablauf des Vertrages sind auch die Abbuchungen erloschen.

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 19.05.2021 09:08

Wie kann man auch so dumm sein, und allen möglichen Leuten den Zugriff auf das eigene Konto gestatten?
Wenn ich etwas nur bekommen kann, wenn ich abbuchen lasse, verzichte ich auf die Leistung. A andere Muata hot a a schens Kind.

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glingo (4.984 Kommentare)
am 19.05.2021 12:06

Lastschriften bevorzuge ich

Innerhalb einer Frist von acht Wochen können Sie fehlerhafte Lastschriften zurückbuchen lassen oder selber machen

Kontrolle des Bankkontos ist ja heute in Echtzeit kein Problem

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Alfred_E_Neumann (7.233 Kommentare)
am 19.05.2021 08:10

Konsumentenschutz vs. sozialem Handeln.

Beispiel:
Wenn einige beispielsweise die (meistens sehr bescheidenen) Mitgliedsbeiträge für Sportvereine nicht einzahlen, wird es den einen oder anderen Funktionär und Verein bald nicht mehr geben. Ganz toll, wenn AK und andere Konsumentenschützer zum Nicht-Einzahlen anraten!

Und nachher wird wieder gejammert und anderen die Schuld zugewiesen!

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