Bauarbeiter bekommen sechste Urlaubswoche nach 20 Arbeitsjahren
WIEN. Bauarbeiter werden künftig nach 20 Arbeitsjahren (1.040 Anwartschaftswochen) statt wie bisher nach 25 Jahren (1.150 Wochen) Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche haben.
Ein gemeinsamer Gesetzesantrag der Koalitionsparteien ÖVP und Grünen mit der SPÖ wurde am Donnerstag vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit gebilligt, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Hauptziel der Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ist demnach die Förderung von Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche. In diesem Sinn ist eine Entlastung von Bauunternehmen, die Mitarbeiter während der Wintermonate bzw. in den Winterfeiertagen beschäftigten, vorgesehen. Gegen die Novelle stimmten lediglich die NEOS, sie behalten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor.
Konkret werden Bauunternehmen, die ihre Mitarbeiter auch während der Winterfeiertage beschäftigen, künftig einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Gegenzug wird der von den Unternehmen zu leistende Zuschlag zur Finanzierung dieser Winterfeiertagsregelung erhöht.
Außerdem werden die Zuschläge zur Finanzierung des Überbrückungsgeldes - eine Art frühzeitige Pension für Bauarbeiter - jahreszeitlich gestaffelt. Demnach sinkt der einschlägige Zuschlagsfaktor für die Monate Jänner bis März und Dezember von 1,5 auf 0,4, ohne dass dadurch die Finanzierung dieser Leistung gefährdet wäre, wie in den Erläuterungen zum Gesetzesantrag (703/A) festgehalten wird.
Und die Auszahlung des Urlaubsgeldes bleibt weiterhin am Urlaubsverbrauch gekoppelt?
Dadurch ergibt sich regelmäßig - wenn in einem Jahr nicht der volle Urlaub verbraucht wird - im Folgejahr (wenn mehr als ein Jahresurlaub verbraucht wird) eine Überschreitung des Jahressechstels. Was dann zu einer höheren Besteuerung führt!
Hat das von der Bauarbeitergewerkschaft noch immer keiner gecheckt?