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Wer arbeitet in Österreich ohne Kollektivvertrag?

Von Susanne Dickstein und Sigrid Brandstätter, 14. November 2013, 00:04 Uhr
Wer arbeitet in Österreich ohne Kollektivvertrag?
Für die 500.000 Beschäftigten im Handel gibt es einen neuen Kollektivvertrag. Bild: APA

LINZ/WIEN. Am Mittwoch haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handel auf einen neuen Kollektivvertrag (KV) geeinigt. Fast alle unselbstständig Beschäftigten in Österreich fallen unter einen KV.

Mit einer Abdeckung von rund 98 Prozent ist Österreich europaweit führend. Für die Beschäftigten in Werbung und Kommunikation, für Kosmetikerinnen, Zahntechniker, Rechtsanwaltsmitarbeiter oder in der Abfallwirtschaft gibt es aber nach wie vor keinen Kollektivvertrag und damit weder Mindestlohn noch automatische Gehaltsanpassungen.

"Wir brauchen keine Untergrenze beim Gehalt. Bei uns gibt die Industrie die Linie vor, mit dem, was sie für Marketingleute bezahlt. Da müssen wir ohnehin tief durchschnaufen", sagt Angelika Sery-Froschauer, Obfrau des Fachverbands Werbung und Kommunikation und Werbeagentur-Chefin.

Der Werbemarkt sei hoch spezialisiert und individualisiert. "Angebot und Nachfrage regeln bei uns den Preis. Für gute Leute muss man zahlen, da ist Inflation nicht das Thema", so Sery. In ihrer Firma würden die Gehälter der Mitarbeiter auch ohne Kollektivvertrag jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst.

Die Inflationsrate des Vorjahres ist bei den Kollektivvertragsverhandlungen nämlich einer der wichtigsten Parameter, neben der Gewinn- und Umsatzentwicklung der Unternehmen. "Praktisch alle Abschlüsse der vergangenen Jahre waren auf Inflationsrate oder darüber. Nicht einmal im Krisenjahr 2009 waren sie darunter", sagt Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich.

Industrie schließt gut ab

Für die Arbeitnehmer besonders gut schließen Industrien wie die Mineralöl- oder die Metallindustrie ab. "In der Industrie lassen sich Produktivitätsgewinne gut messen, im Gegensatz zur Dienstleistung zum Beispiel", sagt Gleißner. Ein Friseur könne nicht jedes Jahr um fünf Prozent schneller Haare schneiden. Der Unterschied bei den Abschlüssen mache pro Jahr rund ein Zehntelprozent aus. Langfristig gehe dadurch aber natürlich die Schere zwischen den einzelnen Branchen deutlich auseinander.

Den KV-Verhandlungen bei den Metallern wird traditionell die meiste Aufmerksamkeit geschenkt. Das täuscht ein wenig darüber hinweg, dass im Jahr mehr als 500 Kollektivverträge verhandelt werden. Meist sitzen einander Gewerkschaft und Wirtschaftskammer oder Fachverbände gegenüber. Die Pflichtmitgliedschaft sei auch der Grund für die hohe KV-Abdeckung, sagt Gleißner. In Deutschland, wo Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft verhandeln, liege die Tarifbindung bei 50 Prozent.

Jene Branchen, die noch keinen KV haben, seien zumeist sehr klein strukturiert. Wirtschaftskämmerer Gleißner nennt als Beispiel die Freizeitbetriebe, wo einer ein Raftingunternehmen betreibe. Da sei es schwierig, alle "unter einen Hut zu bringen".

Das sieht die Gewerkschaft nicht so. Sie drängt – wie 2008 erfolgreich bei den Notariatsmitarbeitern – auf den Abschluss einer Basisvereinbarung. 2012 war sie weniger erfolgreich: Da lehnten die Rechtsanwälte einen fertigen KV-Entwurf ab.

Kollektivverträge

Sie regeln Mindestlöhne und Entgeltsteigerungen sowie zusätzliche Freizeit, gelten aber nicht für alle Bereiche.

„Wir haben ein gutes System mit den Kollektivverträgen. Es schränkt zwar die Flexibilität ein, aber es schafft gleiche Standards.“
Rolf Gleißner, stv. Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer

„Angebot und Nachfrage regeln bei uns den Preis. Für gute Leute muss man ohnehin zahlen, da ist die Inflation nicht das Thema.“
Angelika Sery-Froschauer, Obfrau der Werbewirtschaft und Werbeagentur-Chefin

„Wir decken mit den Kollektivverträgen 98 Prozent der Belegschaften ab. In Branchen, wo es keinen gibt, werden wir weiter drängen. “
Andreas Stangl, Angestelltengewerkschaft GPA-djp

Handels-KV fixiert

Nach nur drei Verhandlungsrunden haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Kollektivvertrag (KV) für mehr als 500.000 Beschäftigte im Handel geeinigt. Erstmals seit 1988/89 gibt es einen Doppelabschluss: Ab Jänner 2014 steigt das Mindestgehalt auf 1450 Euro brutto, ab Jänner 2015 auf 1500 Euro. Das gaben Gewerkschaft und Arbeitgeber bekannt.
Grund für den Doppelabschluss ist ein komplett neues Gehaltsschema im Handel, das die Sozialpartner ab Jänner 2014 vereinbaren wollen. „Dafür brauchen wir Zeit. Wir wollen uns nicht von KV-Verhandlungen stören lassen“, sagte Sparten-Geschäftsführer und Arbeitgeber-Verhandler Rene Tritscher.

Bis zur Grenze von 1850 Euro steigen die Gehälter im Jahr 2014 um 2,55 Prozent, darüber um 2,5 Prozent. Im Jahr 2015 errechnet sich das Gehaltsplus aus der durchschnittlichen Inflation (von Oktober 2013 bis September 2014) und einem Aufschlag von 0,4 Prozent.

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