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Wege aus dem Lockdown: Gesetz soll Ausnahmen für Getestete ermöglichen

Von nachrichten.at/apa, 31. Dezember 2020, 18:14 Uhr
(Symbolfoto) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Die Regierung schickte am letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum "Freitesten" aus dem Lockdown auf den Weg. Negative Testergebnisse oder eine durchgemachte Corona-Erkrankung sollen Ausnahmen ermöglichen.

Die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz schafft Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Die Novelle ermöglicht es, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona Erkrankung durchgemacht haben von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden.

Ein negatives Testergebnis kann auch als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden. Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt.

Zudem können künftig Massentests auch "zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten und des Besuchs von Veranstaltungen" durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen. Über das Ergebnis der Testung werden Bestätigungen ausgestellt werden, die zum Nachweis der durchgeführten Testung dient. Die Teilnahme an den Testungen im Rahmen von Screeningprogrammen bleibt freiwillig. Von jenen Menschen, die teilnehmen, dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

Das Gesetz geht bis 3. Jänner in Begutachtung und soll vor Beginn der geplanten Öffnung ab 18. Jänner in Kraft treten. Der genaue parlamentarische Fahrplan steht noch nicht fest. Es werden jedenfalls noch entsprechende Verordnungen geschrieben werden, in denen die Details wie etwa die Kontrollen geregelt werden.

Video: Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) über die Pläne der Bundesregierung zum Thema:

Nehammer: Kein normales Leben ohne Test oder Impfung

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appellierte an die Bevölkerung, bei den Tests und bei den Impfungen mitzumachen: "Mit regelmäßigen Tests oder der Impfung werden wir das gesellschaftliche Leben nach dem harten Lockdown wieder hochfahren. Jedem muss klar sein, dass ohne regelmäßige Tests oder einer Impfung kein normales Leben möglich ist."

"Wir schaffen mit dieser Änderung von Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz eine Rechtsgrundlage, die uns ein schrittweises und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern ermöglicht. Unser Ziel ist, dadurch ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lockdown zu verhindern. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Teilnahme an Testungen jedenfalls freiwillig bleibt", sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne).

Weiterlesen:

Gesetzesbasis für Freitesten und Geheilte

Die in Begutachtung geschickte Novelle zum Epidemie- und zum Covid-Maßnahmengesetz bildet die legistische Basis für das "Freitesten", um Vorteile im Corona-geprägten Alltagsleben genießen zu können. Privilegiert werden können durch die Gesetzesänderung auch Personen, die während der vergangenen drei Monate eine Infektion überstanden haben. Viele Details bleiben aber noch unklar, da das genaue Regulativ vom Gesundheitsminister per Verordnung festgelegt werden muss.

Klar ist, dass in das so genannte Screening-Programm nun auch der Zweck "Betreten von Betriebsstätten und Besuch von Veranstaltungen" eingeführt wird. Ist der Corona-Test einmal negativ absolviert, muss eine Bestätigung ausgestellt werden. Die wegen der Praktikabilität heikle Frage, wie diese aussehen wird, verschiebt man vorerst nach hinten. Die entsprechenden Bestimmungen werden erst per Verordnung nachgeliefert.

Die Teilnahme ist explizit als freiwillig beschrieben. Freilich geht damit einher, dass man wohl zumindest in einer Übergangsphase an bestimmten Aktivitäten nicht teilnehmen kann. Denn im Covid-19-Maßnahmengesetz wird eine neue Bedingung angefügt, um etwa Betriebsstätten betreten zu können - neben Abstandsregelungen, Mund-Nasen-Schutz und ähnlichem, nämlich: eine in den vergangenen drei Monaten überstandene Corona-Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Auch hier bleibt Zentrales offen, nämlich welcher Art dieser Test gewesen sein muss. Das soll ebenfalls per Verordnung definiert werden.

Das gleiche Prinzip wird bei den Ausgangsregeln angegeben. Auch hier wird nun klar gestellt, dass Ausnahmen von den Restriktionen nun nicht mehr nur berufliche Zwecke, Erholung, Abwendung von Gefahr, Deckung der Grundbedürfnisse und Betreuung sein können. Ausgenommen werden können laut Gesetz auch jene Personen, die sich eben in den vergangenen drei Monaten von einer Infektion erholt haben oder ein aktuelles Testergebnis vorweisen können. Wieder sollen die Details in einer Verordnung festgelegt werden.

In den Erläuterungen zum Gesetzestext heißt es wörtlich: "Es wird dadurch in ersten Lockerungsschritten die Möglichkeit geschaffen, beispielsweise durch das Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2, zusätzliche 'Freiheiten' zu schaffen, die ein langsames und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern sicherstellen." Zudem könne damit zum einen ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lock-Down verhindert werden, ferner könnten diese Maßnahme einen wichtigen Zwischenschritt im Falle einer weiteren Schließung darstellen.

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219  Kommentare
219  Kommentare
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Analphabet (15.410 Kommentare)
am 02.01.2021 01:49

Irgendwie ist es fast eine Auszeichnung der Landsleute. Daß derart Viele zusehen, wie wir sukzessive Entmündigt werden und Uns derart viel Gemeinheiten gefallen lassen. Ist esGutmütigkeit oder eingeschränkte Intelligenz?

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edita (3.639 Kommentare)
am 02.01.2021 04:12

Dein Name sagt es schon....

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 02.01.2021 12:24

Da bin ich eher bei der Meinung von ANALPHABET .

Kritische Menschen sehen diese Gesetzesdehnungen der Türkisen mittlerweile nicht mehr als harmlos an.
Dafür muss man schon eine gewisse Obrigkeitshörigkeit aufweisen oder eben Kurz-Fan sein.

Freiwillige Testungen :ja .
Zwangstestungen bei sonstigem Hausarrest : Nein

Warum ?
Weil es weder vom Gesundheitsstandpunkt notwendig ist, noch vor dem VGH halten wird.

Jede Testung ist ein ad hoc Zustand, welcher sich wenige Minuten danach ändern kann.
Jedoch hat der Freitester eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und ist frei. Währenddessen der nicht gefährlichere Nichtgetestete seiner Freiheit beraubt wird.
Hier wird einfach eine Willkürverordnung installiert.
Nach dem ÖVP-Motto : "seid ihr nicht willig....“.

Das hält vor dem VGH nicht stand und würde jeder Hauptschüler aufwärts so bewerten.

Andererseits gilt natürlich weiterhin : Maske, Hygiene und Abstand.
Aber für jedermann gleich, egal ob getestet oder nicht.

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BekurzterBuerger (374 Kommentare)
am 01.01.2021 20:50

Viele Details bleiben aber noch unklar, Das unprofessionelle Chaos bleibt im neuen Jahr das Gleiche wie 2020

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holiena (216 Kommentare)
am 01.01.2021 20:37

Das Thema bewegt, mannigfaltige Angsthasen vor dem Pips zittern einer Entscheidung der Test- und Impfvorgänge entgegen. Es bleibt jedem einzelnen unbenommen, sich impfen oder freitesten zu lassen. Aber bleibt einfach zurückhaltend anstatt aufzuwiegeln.
Es ist der Gesellschaft und den Gewerbetreibenden gegenüber kaum mehr zumutbar, die Einschränkungen ständig aufrechtzuerhalten. Teilnahmen an Test- und Impfangeboten ist eine vielversprechende Strategie und daher sind wir auf einem guten Weg, die uneingeschränkte Freiheit zurückzuerhalten. Zeigen wir uns mutig und verantwortungsvoll die epidemiologischen Vorschläge zu akzeptieren.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 02.01.2021 12:32

Da kann ich ihnen teilweise zustimmen.

Wir werden um eine Impfung wohl nicht umhinkommen, um unsere alten Gewohnheiten wieder aufnehmen, und hoffentlich die Wirtschaft vor dem Kollaps retten zu können.

Anders verhält es sich mit dem Zwang zum Freitesten.

Das wird vor dem VGH mit 99%iger Wahrscheinlichkeit gekippt werden.

Einfach weil es eine türkise Machtdemonstration und Gesetzesdehnung ist.
Der Freigetestete kann kurz danach ebenso wie der Nichtgetestete wieder zur Virenschleuder mutieren.
Einzig mit dem Unterschied, dass ersterer (weil er ja so brav und obrigkeitshörig ist) ein Attest zum Ausgehen bekommt, während die anderen eine weitere Woche ihrer Freiheit beraubt werden.
Diese Ungleichbehandlung geht nicht durch, da würde ich Wetten annehmen.

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weinberg93 (16.341 Kommentare)
am 01.01.2021 19:39

Gerade in der ZIB 1:
Randalierer in Favoriten, "Allahu Akbar"-Rufe wurden nicht erwähnt!

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( Kommentare)
am 01.01.2021 19:54

das kann der Regierungsfunk mit den Zwangsgebühren nicht machen, sonst haut denen der Basti auf die Finger und nimmt die Förderung weg.

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weinberg93 (16.341 Kommentare)
am 01.01.2021 20:03

Regierungsfunk ?
Die Nachrichtenredaktion ist noch immer mit Linken, also Zuwanderungsfreundlichen besetzt - zumindest teilweise.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 01.01.2021 19:34

All diese Verordnungen interessieren mich in keinster Weise. Ich gehe eben zu keiner Veranstaltung oder in Restaurants. Außerdem werden diese Gesetze nicht halten und vom VfGH gekippt werden. Da haben auch Anzeigen durch die Polizei keinen Sinn.
Viel Lärm um Nichts.

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( Kommentare)
am 01.01.2021 19:33

Stirbt ein alter Mensch nach einer Impfung ist das Alter schuld!
Stirbt ein alter Mensch bei uns ist das Corona!
Bitte Nachdenken!!!!

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 01.01.2021 18:44

Das Gesetz kann man sich sparen! Die Tests sind eine Momentaufnahme und sonst gar nichts. Mal sehen, was der Verfassungsgerichtshof vom "Freitesten" hält!

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eberlhelipinkfloyd1208 (84 Kommentare)
am 01.01.2021 17:11

Lauta Deppade, wollen anscheinend den "SCHLEICHENDEN KOMMONISMUS" einführen.
Ich habe kein Problem damit, mich an vernünftige und nachvollziehbare Verordnungen zu Halten, aber was sich da abzeichnet, grenzt an Diktatur.
Liebe Herrn, wollt ihr etwar Schilder aufstellen auf denen steht:
" WIR MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN "
Da wird bewusst das Folk gegeneinander aufgestachelt, oder irre ich mich da??????
Nur ein Beispiel:
" Du böser böser Andersdenker, du hast dich nicht Impfen lassen, also darfst du nirgends mehr hin "
Bitte was soll der Furz, man kann und soll doch niemand zwingen Medikamente eingespritzt zu Bekommen, deren wirkung noch keiner richtig abschätzen kann!!!
Nebenbei bemerkt, dürfte es niemandem entgangen sein, das das Virus zu Mutationen neigt und da sei die Frage erlaubt: "Hilft da die Impfung ??????? "
Für mich ist das Wichtigste auch andere Meinungen und Einstellungen zu Akzeptieren, Punkt aus.

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mape (8.848 Kommentare)
am 01.01.2021 19:12

🙄

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Molodia (321 Kommentare)
am 01.01.2021 16:59

Der nächste Flopp?

…..zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten……

Wird wieder interessant, da jede Firma, unabhängig ihrer Größe,
eine Betriebsstätte ist.

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Linzer64 (1.340 Kommentare)
am 01.01.2021 16:53

Ich nehme mir jedenfalls die Freiheit, mein Kreuzerl das nächste Mal nicht bei den Türkisen oder Grünen zu machen. Ob es was nützt, ist eine andere Sache. Hätte es nie geglaubt, dass es einmal so weit kommen würde.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.01.2021 16:57

Hast du dein Kreuzerl aufgrund irgendwelcher Wahlprogramme oder Versprechungen gemacht?
Dann hast du den Vorgang nicht verstanden.
Parteien darfst du NIEMALS nach dem beurteilen was sie für die ZUKUNFT VERSPRECHEN sondern was sie in der VERGANGENHEIT getan haben..

Dieses Geistesgut ist nämlich in ihrer DNA festgebrannt und das legen sie nicht ab.

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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 07.01.2021 17:50

WAS hat die FPÖ für die "Vergangenheit" gemacht??
Jössas!!!

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pnm75 (470 Kommentare)
am 01.01.2021 16:49

Schön langsam glaube ich das die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben!

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Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 01.01.2021 16:38

@ Innenminister:
1. Möchte ich wissen, welcher Impfstoff sicher ist und wie lange er wirkt.
2. Möchte ich wissen, wo der Herr Innenminister den Impfstoff hernimmt, mit dem sich die Leute impfen lassen möchten.
3. Wenn man um mein Steuergeld Impfstoffe kauft, warum sind die überwiegenden, bestellten Mengen nicht zugelassen?
4. Für den Hertn Innenminister und seine ☻🤢-Kollegen ein Artikel zum Nachdenken: https://mobil.krone.at/2309461

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weinberg93 (16.341 Kommentare)
am 01.01.2021 16:55

Hier wird aber ums Freitesten (freiwillig!) diskutieren, was hat das mit dem Impfstoff zu tun?

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.01.2021 16:33

An Supermärkten neben den Hundeschildern 'Wir müssen draußen bleiben' werden eben noch Schilder für die Volksschädlinge, die Ungetesteten und Ungeimpften angebracht: 'Wir müssen auch draußen bleiben'. Detto bei Veranstaltungen.
Also sind wir auf der Stufe von Hunden angelangt.
Oder auch an Stelle 1933. Da mußten ja auch die Volksschädlinge abgesondert werden.
Jeder der das anders sieht ist ein Träumer.

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SePatzian (1.920 Kommentare)
am 01.01.2021 16:32

Wieder einmal aufschlussreich wie schnell die noch vor kurzem als Anhängerschaft autoritärer Überwachungs-Maxime "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" auffallende Alu-Hut-Klientel die Liebe zu Demokratie, Verfassung und Grundrechten entdeckt.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.01.2021 16:36

Glaube ich nicht.
Diese saublöden Trottel mit ihrem Spruch sind jetzt ja auch noch FÜR den Freiheitsentzug.
Die kannst sogar in den Knast sperren und ihnen irgendeinen Quargel erzählen dass sie leider 9 Monate brummen müssen und danach eine ÄImpfung' brauchen damit sie wieder 'frei' sein 'dürfen'.

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haliblau (3.764 Kommentare)
am 01.01.2021 16:26

Diese Regierung belügt das Volk wo es nur geht. Top die Wette gilt das die Impfstoff rationen nicht in dem Maße eintreffen wird und auch nicht zu dem angekündigten Zeitpunkt. Darum auch das ganze fingierte Jammerspiel mit den Testungen. Wenn es jetzt nicht langsam alle merken, dann seids selber schuld. Absetzen, verjagen abwählen was weis ich, nur weg mit denen. Die kriagst ja auf ka kuahaut aufi, diese Schwachonis 😫😫😫😫😫😫😫

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( Kommentare)
am 01.01.2021 15:37

Sebastian Kurz remixed by Kurt Razelli

https://www.youtube.com/watch?v=AYJa6R2-1Rk

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rechtsmaier (1.043 Kommentare)
am 01.01.2021 15:42

Der Wolf steckt drin.

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idur1971 (105 Kommentare)
am 01.01.2021 16:19

Das Gesetz muß durchs Parlament und vom BP unterfertigt werden. Die Verordnungen kann der Minister allein festlegen. Wenn das Gesetz durch ist kann er eine Verordnung von 18.01.-24.01. festlegen und dann die Naechste von 25.01.-07.02.usw...so wie es jetzt auch passiert. Das Limit sind nach aktueller Gesetzeslage 14 Tage glaub ich.

Darum wäre es fragwürdig den Rahmen der alleinigen Gestaltung durch den Minister sehr weit zu fassen.

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idur1971 (105 Kommentare)
am 01.01.2021 16:23

War nur ein Hinweis für jene, die glauben, sie gehen nicht testen, weil sie die eine Woche zusätzlich auch überstehen. Nein, das könnte sehr viel länger werden.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 01.01.2021 17:25

Ja, es könnte aber auch sehr viel länger für die Wirtschaft werden.

Bin während der LD-Pause nicht zum Autokaufen gekommen, dann lass ich es halt, sagen wir, noch ein Jahr lang bleiben.

Muss auch nicht unbedingt mein Haus jetzt renovieren.

Bin seit dem Rauchverbot nicht mehr auswärts essen gewesen. Wieso sollte ich mir das wieder angewöhnen.

Und wenn ich nicht blad werd, brauche ich sicher einige Jahre lang keine neuen Fetzen.

Haare sind schon mehr als ein Jahr Wildwuchs, Gummiringerl bändigt das wunderbar.

Und Museen und Galerien werd ich mir verkneifen, soweit reicht meine Willensstärke.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.01.2021 16:42

Es steht ja im Gesetz dass diese Verordnungen nur 10 Tage Gültigkeit haben dürfen.
Dann muß evaluiert werden.
Nur schert sich kein Schwein darum.
Es wird frisch drauflosverordnet.
Und wenn eine Zahl nicht passt um weitere Verordnungen anzuordnen nimmt man eben eine andere oder senkt irgendwelche Zahlen willkürlich um mit dem Verordnungswahn diktatorisch weitermachen zu können.

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idur1971 (105 Kommentare)
am 01.01.2021 15:02

Es ist hoffentlich eine zeitliche Begrenzung im Gesetz. Sonst kann es als Basis immer benutzt werden um wiederkehrende Verordnungen zu erstellen und nicht nur vom 18.01. bis zum 24.01..
Dann kann man sich auf eine Fortsetzung des Freitestens bis Sommer einstellen.

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( Kommentare)
am 01.01.2021 15:14

IDUR1971,
Verordnungen werden nur für eine bestimmte Zeit festgelegt. Sie können dann wieder verlängert werden, wenn es erforderlich ist. Denke an die Corona-Kurzarbeit.

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gent (3.909 Kommentare)
am 01.01.2021 15:59

Grundfalsch! Die aktuelle Kurzarbeit nennt sich zwar Phase 3, de facto handelt es sich jedoch keinesfalls um Verlängerungen, sondern um drei in Art und Umfang unterschiedliche Dinge. Und bitte net die übliche Verteidigung durch Herabwürdigung, Sie liegen einfach daneben.

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( Kommentare)
am 01.01.2021 16:25

GENT, Grundfalsch!
Was ist dann die dritte Verlängerung der Kurzarbeit? Die Phase 3!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 01.01.2021 19:36

Wie immer kennst Du Dich auch bei der Kurzarbeit nicht aus, Hr. Türkis Kampfposter.
Schau Dir mal ein bißchen die Richtlinien für Kurzarbeit an - macht nicht viel Arbeit und man postet dann auch richtig.

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( Kommentare)
am 01.01.2021 14:42

Lieber Herr nicht mein BP - darf die Regierung laufend wissentlich die elegante Verfassung brechen?
Wieso melden Sie sich diesbezüglich nicht zu Wort?
Dürfen die Mop's wüten wie sie wollen?
Wir sind nicht so wie Sie Herr BP Bellen (N.m.P.) - wir haben Hausverstand der leider bei der selbsternannten Elite nicht's zu suchen hat.
WO BLEIBT IHR WORT HERR BP BELLEN (obwohl Sie nicht mein BP sind würde ich diesbezüglich etwas hören von Ihnen)!!!

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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 01.01.2021 15:15

Betr. Tests wird die Verf. NICHT gebrochen!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 01.01.2021 16:17

Das ist eine dummdreiste Lüge. Ein solche Regierung, die nur mit Überrumpelung und Ignoranz der Verfassung regieren kann und will, ist Österreichs unwürdig und soll abtreten.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.01.2021 16:46

In einem hat er recht der nicht mein BP.

WIR sind nicht so.
ER hingegen schon.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.01.2021 14:32

Warum wurde wohl das Forum 'Wiener Mob beschießt Polizei' abgedreht?

WEil es bis dato kein einziges positives Post für die Regierung gab.

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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 01.01.2021 15:17

Phantasierte Unterstellungen sind KEIN Argument!

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.01.2021 16:47

Na dann versuch was zu posten dort

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( Kommentare)
am 01.01.2021 14:26

Ich werde es wie unsere Mitbürger mit Mig.Hintergrund machen und einfach auf alles sche....en was die Poltik und das Gesetz (halten sich nicht einmal die Politiker daran) will. Werde sehen ob hier mit zweierlei Mas gemessen wird (bin mir sicher, dass dies so sein wird, bin ja gebürtiger Österreicher ohne Mig.Hintergrund und da wird mit aller Härte draufgehaut - wetten!) Das ist meine Meinung!!!

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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 01.01.2021 15:19

Ihre " Meinung" iat rein zahlenmäßig ein rassistischer Humbug!
Hauptsache hetzen und aufwiegeln!!

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gent (3.909 Kommentare)
am 01.01.2021 16:01

Wenn jemand einen Beitrag als zahlenmäßigen Humbug bezeichnet, in welchem keine Zahlen beinhaltet sind, dass ist diese Ansage die Urmutter des Humbugs.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 01.01.2021 20:00

Diesen Troll mußt Du ignorieren - ist meist unter Alk. Daher auch sein OT Posting.

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( Kommentare)
am 02.01.2021 12:27

kenne sie außer "Troll" noch etwas?

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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 01.01.2021 14:11

Bevor die Verornungen nicht am Tisch liegen nutzen die vorauseilenden Raunzereien gar nichts!
Lauter irrelevante Luftschwinger der Einschlägigen!
Oisdann!

PS.
Zur Klarung: Mann kann die Turkisen als politische Partei massivst kritisieren,
aber zugleich wegen der covid-Gefährdung Maßnahmen unterstützen!

Engstirnige machtgeile Parteipolitik und faktenbasierte Sachpolitik
sind 2 Paar Schuhe;

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( Kommentare)
am 01.01.2021 13:22

Happy New Year 2021 Basti Fantasti Schwarze Messias und Grüne Kommunisten

Ex-Verfassungsrichter äußert Bedenken

Verfassungsrechtlich dürfte dieser Testzwang, den Kanzler Kurz „Freitesten“ nennt, ohnehin gekippt werden. Der ehemalige Verfassungsrichter Rudolf Müller warnt nun, dass die Methode ohnehin verfassungswidrig sein dürfte.

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