Wege aus dem Lockdown: Gesetz soll Ausnahmen für Getestete ermöglichen
WIEN. Die Regierung schickte am letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum "Freitesten" aus dem Lockdown auf den Weg. Negative Testergebnisse oder eine durchgemachte Corona-Erkrankung sollen Ausnahmen ermöglichen.
Die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz schafft Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Die Novelle ermöglicht es, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona Erkrankung durchgemacht haben von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden.
Ein negatives Testergebnis kann auch als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden. Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt.
Zudem können künftig Massentests auch "zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten und des Besuchs von Veranstaltungen" durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen. Über das Ergebnis der Testung werden Bestätigungen ausgestellt werden, die zum Nachweis der durchgeführten Testung dient. Die Teilnahme an den Testungen im Rahmen von Screeningprogrammen bleibt freiwillig. Von jenen Menschen, die teilnehmen, dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Das Gesetz geht bis 3. Jänner in Begutachtung und soll vor Beginn der geplanten Öffnung ab 18. Jänner in Kraft treten. Der genaue parlamentarische Fahrplan steht noch nicht fest. Es werden jedenfalls noch entsprechende Verordnungen geschrieben werden, in denen die Details wie etwa die Kontrollen geregelt werden.
Video: Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) über die Pläne der Bundesregierung zum Thema:
Nehammer: Kein normales Leben ohne Test oder Impfung
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appellierte an die Bevölkerung, bei den Tests und bei den Impfungen mitzumachen: "Mit regelmäßigen Tests oder der Impfung werden wir das gesellschaftliche Leben nach dem harten Lockdown wieder hochfahren. Jedem muss klar sein, dass ohne regelmäßige Tests oder einer Impfung kein normales Leben möglich ist."
"Wir schaffen mit dieser Änderung von Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz eine Rechtsgrundlage, die uns ein schrittweises und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern ermöglicht. Unser Ziel ist, dadurch ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lockdown zu verhindern. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Teilnahme an Testungen jedenfalls freiwillig bleibt", sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne).
Weiterlesen:
- Video: Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) präsentierte am Mittwoch in der ZiB-2 erste Details zum Thema "Freitesten".
- Artikel zum Thema: Kulturbereich kritisiert Ungleichbehandlung beim "Freitesten". [Mit Video]
Gesetzesbasis für Freitesten und Geheilte
Die in Begutachtung geschickte Novelle zum Epidemie- und zum Covid-Maßnahmengesetz bildet die legistische Basis für das "Freitesten", um Vorteile im Corona-geprägten Alltagsleben genießen zu können. Privilegiert werden können durch die Gesetzesänderung auch Personen, die während der vergangenen drei Monate eine Infektion überstanden haben. Viele Details bleiben aber noch unklar, da das genaue Regulativ vom Gesundheitsminister per Verordnung festgelegt werden muss.
Klar ist, dass in das so genannte Screening-Programm nun auch der Zweck "Betreten von Betriebsstätten und Besuch von Veranstaltungen" eingeführt wird. Ist der Corona-Test einmal negativ absolviert, muss eine Bestätigung ausgestellt werden. Die wegen der Praktikabilität heikle Frage, wie diese aussehen wird, verschiebt man vorerst nach hinten. Die entsprechenden Bestimmungen werden erst per Verordnung nachgeliefert.
Die Teilnahme ist explizit als freiwillig beschrieben. Freilich geht damit einher, dass man wohl zumindest in einer Übergangsphase an bestimmten Aktivitäten nicht teilnehmen kann. Denn im Covid-19-Maßnahmengesetz wird eine neue Bedingung angefügt, um etwa Betriebsstätten betreten zu können - neben Abstandsregelungen, Mund-Nasen-Schutz und ähnlichem, nämlich: eine in den vergangenen drei Monaten überstandene Corona-Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Auch hier bleibt Zentrales offen, nämlich welcher Art dieser Test gewesen sein muss. Das soll ebenfalls per Verordnung definiert werden.
Das gleiche Prinzip wird bei den Ausgangsregeln angegeben. Auch hier wird nun klar gestellt, dass Ausnahmen von den Restriktionen nun nicht mehr nur berufliche Zwecke, Erholung, Abwendung von Gefahr, Deckung der Grundbedürfnisse und Betreuung sein können. Ausgenommen werden können laut Gesetz auch jene Personen, die sich eben in den vergangenen drei Monaten von einer Infektion erholt haben oder ein aktuelles Testergebnis vorweisen können. Wieder sollen die Details in einer Verordnung festgelegt werden.
In den Erläuterungen zum Gesetzestext heißt es wörtlich: "Es wird dadurch in ersten Lockerungsschritten die Möglichkeit geschaffen, beispielsweise durch das Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2, zusätzliche 'Freiheiten' zu schaffen, die ein langsames und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern sicherstellen." Zudem könne damit zum einen ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lock-Down verhindert werden, ferner könnten diese Maßnahme einen wichtigen Zwischenschritt im Falle einer weiteren Schließung darstellen.
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Irgendwie ist es fast eine Auszeichnung der Landsleute. Daß derart Viele zusehen, wie wir sukzessive Entmündigt werden und Uns derart viel Gemeinheiten gefallen lassen. Ist esGutmütigkeit oder eingeschränkte Intelligenz?
Dein Name sagt es schon....
Da bin ich eher bei der Meinung von ANALPHABET .
Kritische Menschen sehen diese Gesetzesdehnungen der Türkisen mittlerweile nicht mehr als harmlos an.
Dafür muss man schon eine gewisse Obrigkeitshörigkeit aufweisen oder eben Kurz-Fan sein.
Freiwillige Testungen :ja .
Zwangstestungen bei sonstigem Hausarrest : Nein
Warum ?
Weil es weder vom Gesundheitsstandpunkt notwendig ist, noch vor dem VGH halten wird.
Jede Testung ist ein ad hoc Zustand, welcher sich wenige Minuten danach ändern kann.
Jedoch hat der Freitester eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und ist frei. Währenddessen der nicht gefährlichere Nichtgetestete seiner Freiheit beraubt wird.
Hier wird einfach eine Willkürverordnung installiert.
Nach dem ÖVP-Motto : "seid ihr nicht willig....“.
Das hält vor dem VGH nicht stand und würde jeder Hauptschüler aufwärts so bewerten.
Andererseits gilt natürlich weiterhin : Maske, Hygiene und Abstand.
Aber für jedermann gleich, egal ob getestet oder nicht.
Viele Details bleiben aber noch unklar, Das unprofessionelle Chaos bleibt im neuen Jahr das Gleiche wie 2020
Das Thema bewegt, mannigfaltige Angsthasen vor dem Pips zittern einer Entscheidung der Test- und Impfvorgänge entgegen. Es bleibt jedem einzelnen unbenommen, sich impfen oder freitesten zu lassen. Aber bleibt einfach zurückhaltend anstatt aufzuwiegeln.
Es ist der Gesellschaft und den Gewerbetreibenden gegenüber kaum mehr zumutbar, die Einschränkungen ständig aufrechtzuerhalten. Teilnahmen an Test- und Impfangeboten ist eine vielversprechende Strategie und daher sind wir auf einem guten Weg, die uneingeschränkte Freiheit zurückzuerhalten. Zeigen wir uns mutig und verantwortungsvoll die epidemiologischen Vorschläge zu akzeptieren.
Da kann ich ihnen teilweise zustimmen.
Wir werden um eine Impfung wohl nicht umhinkommen, um unsere alten Gewohnheiten wieder aufnehmen, und hoffentlich die Wirtschaft vor dem Kollaps retten zu können.
Anders verhält es sich mit dem Zwang zum Freitesten.
Das wird vor dem VGH mit 99%iger Wahrscheinlichkeit gekippt werden.
Einfach weil es eine türkise Machtdemonstration und Gesetzesdehnung ist.
Der Freigetestete kann kurz danach ebenso wie der Nichtgetestete wieder zur Virenschleuder mutieren.
Einzig mit dem Unterschied, dass ersterer (weil er ja so brav und obrigkeitshörig ist) ein Attest zum Ausgehen bekommt, während die anderen eine weitere Woche ihrer Freiheit beraubt werden.
Diese Ungleichbehandlung geht nicht durch, da würde ich Wetten annehmen.
Gerade in der ZIB 1:
Randalierer in Favoriten, "Allahu Akbar"-Rufe wurden nicht erwähnt!
das kann der Regierungsfunk mit den Zwangsgebühren nicht machen, sonst haut denen der Basti auf die Finger und nimmt die Förderung weg.
Regierungsfunk ?
Die Nachrichtenredaktion ist noch immer mit Linken, also Zuwanderungsfreundlichen besetzt - zumindest teilweise.
All diese Verordnungen interessieren mich in keinster Weise. Ich gehe eben zu keiner Veranstaltung oder in Restaurants. Außerdem werden diese Gesetze nicht halten und vom VfGH gekippt werden. Da haben auch Anzeigen durch die Polizei keinen Sinn.
Viel Lärm um Nichts.
Stirbt ein alter Mensch nach einer Impfung ist das Alter schuld!
Stirbt ein alter Mensch bei uns ist das Corona!
Bitte Nachdenken!!!!
Das Gesetz kann man sich sparen! Die Tests sind eine Momentaufnahme und sonst gar nichts. Mal sehen, was der Verfassungsgerichtshof vom "Freitesten" hält!
Lauta Deppade, wollen anscheinend den "SCHLEICHENDEN KOMMONISMUS" einführen.
Ich habe kein Problem damit, mich an vernünftige und nachvollziehbare Verordnungen zu Halten, aber was sich da abzeichnet, grenzt an Diktatur.
Liebe Herrn, wollt ihr etwar Schilder aufstellen auf denen steht:
" WIR MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN "
Da wird bewusst das Folk gegeneinander aufgestachelt, oder irre ich mich da??????
Nur ein Beispiel:
" Du böser böser Andersdenker, du hast dich nicht Impfen lassen, also darfst du nirgends mehr hin "
Bitte was soll der Furz, man kann und soll doch niemand zwingen Medikamente eingespritzt zu Bekommen, deren wirkung noch keiner richtig abschätzen kann!!!
Nebenbei bemerkt, dürfte es niemandem entgangen sein, das das Virus zu Mutationen neigt und da sei die Frage erlaubt: "Hilft da die Impfung ??????? "
Für mich ist das Wichtigste auch andere Meinungen und Einstellungen zu Akzeptieren, Punkt aus.
🙄
Der nächste Flopp?
…..zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten……
Wird wieder interessant, da jede Firma, unabhängig ihrer Größe,
eine Betriebsstätte ist.
Ich nehme mir jedenfalls die Freiheit, mein Kreuzerl das nächste Mal nicht bei den Türkisen oder Grünen zu machen. Ob es was nützt, ist eine andere Sache. Hätte es nie geglaubt, dass es einmal so weit kommen würde.
Hast du dein Kreuzerl aufgrund irgendwelcher Wahlprogramme oder Versprechungen gemacht?
Dann hast du den Vorgang nicht verstanden.
Parteien darfst du NIEMALS nach dem beurteilen was sie für die ZUKUNFT VERSPRECHEN sondern was sie in der VERGANGENHEIT getan haben..
Dieses Geistesgut ist nämlich in ihrer DNA festgebrannt und das legen sie nicht ab.
WAS hat die FPÖ für die "Vergangenheit" gemacht??
Jössas!!!
Schön langsam glaube ich das die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben!
@ Innenminister:
1. Möchte ich wissen, welcher Impfstoff sicher ist und wie lange er wirkt.
2. Möchte ich wissen, wo der Herr Innenminister den Impfstoff hernimmt, mit dem sich die Leute impfen lassen möchten.
3. Wenn man um mein Steuergeld Impfstoffe kauft, warum sind die überwiegenden, bestellten Mengen nicht zugelassen?
4. Für den Hertn Innenminister und seine ☻🤢-Kollegen ein Artikel zum Nachdenken: https://mobil.krone.at/2309461
Hier wird aber ums Freitesten (freiwillig!) diskutieren, was hat das mit dem Impfstoff zu tun?
An Supermärkten neben den Hundeschildern 'Wir müssen draußen bleiben' werden eben noch Schilder für die Volksschädlinge, die Ungetesteten und Ungeimpften angebracht: 'Wir müssen auch draußen bleiben'. Detto bei Veranstaltungen.
Also sind wir auf der Stufe von Hunden angelangt.
Oder auch an Stelle 1933. Da mußten ja auch die Volksschädlinge abgesondert werden.
Jeder der das anders sieht ist ein Träumer.
Wieder einmal aufschlussreich wie schnell die noch vor kurzem als Anhängerschaft autoritärer Überwachungs-Maxime "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" auffallende Alu-Hut-Klientel die Liebe zu Demokratie, Verfassung und Grundrechten entdeckt.
Glaube ich nicht.
Diese saublöden Trottel mit ihrem Spruch sind jetzt ja auch noch FÜR den Freiheitsentzug.
Die kannst sogar in den Knast sperren und ihnen irgendeinen Quargel erzählen dass sie leider 9 Monate brummen müssen und danach eine ÄImpfung' brauchen damit sie wieder 'frei' sein 'dürfen'.
Diese Regierung belügt das Volk wo es nur geht. Top die Wette gilt das die Impfstoff rationen nicht in dem Maße eintreffen wird und auch nicht zu dem angekündigten Zeitpunkt. Darum auch das ganze fingierte Jammerspiel mit den Testungen. Wenn es jetzt nicht langsam alle merken, dann seids selber schuld. Absetzen, verjagen abwählen was weis ich, nur weg mit denen. Die kriagst ja auf ka kuahaut aufi, diese Schwachonis 😫😫😫😫😫😫😫
Sebastian Kurz remixed by Kurt Razelli
https://www.youtube.com/watch?v=AYJa6R2-1Rk
Der Wolf steckt drin.
Das Gesetz muß durchs Parlament und vom BP unterfertigt werden. Die Verordnungen kann der Minister allein festlegen. Wenn das Gesetz durch ist kann er eine Verordnung von 18.01.-24.01. festlegen und dann die Naechste von 25.01.-07.02.usw...so wie es jetzt auch passiert. Das Limit sind nach aktueller Gesetzeslage 14 Tage glaub ich.
Darum wäre es fragwürdig den Rahmen der alleinigen Gestaltung durch den Minister sehr weit zu fassen.
War nur ein Hinweis für jene, die glauben, sie gehen nicht testen, weil sie die eine Woche zusätzlich auch überstehen. Nein, das könnte sehr viel länger werden.
Ja, es könnte aber auch sehr viel länger für die Wirtschaft werden.
Bin während der LD-Pause nicht zum Autokaufen gekommen, dann lass ich es halt, sagen wir, noch ein Jahr lang bleiben.
Muss auch nicht unbedingt mein Haus jetzt renovieren.
Bin seit dem Rauchverbot nicht mehr auswärts essen gewesen. Wieso sollte ich mir das wieder angewöhnen.
Und wenn ich nicht blad werd, brauche ich sicher einige Jahre lang keine neuen Fetzen.
Haare sind schon mehr als ein Jahr Wildwuchs, Gummiringerl bändigt das wunderbar.
Und Museen und Galerien werd ich mir verkneifen, soweit reicht meine Willensstärke.
Es steht ja im Gesetz dass diese Verordnungen nur 10 Tage Gültigkeit haben dürfen.
Dann muß evaluiert werden.
Nur schert sich kein Schwein darum.
Es wird frisch drauflosverordnet.
Und wenn eine Zahl nicht passt um weitere Verordnungen anzuordnen nimmt man eben eine andere oder senkt irgendwelche Zahlen willkürlich um mit dem Verordnungswahn diktatorisch weitermachen zu können.
Es ist hoffentlich eine zeitliche Begrenzung im Gesetz. Sonst kann es als Basis immer benutzt werden um wiederkehrende Verordnungen zu erstellen und nicht nur vom 18.01. bis zum 24.01..
Dann kann man sich auf eine Fortsetzung des Freitestens bis Sommer einstellen.
IDUR1971,
Verordnungen werden nur für eine bestimmte Zeit festgelegt. Sie können dann wieder verlängert werden, wenn es erforderlich ist. Denke an die Corona-Kurzarbeit.
Grundfalsch! Die aktuelle Kurzarbeit nennt sich zwar Phase 3, de facto handelt es sich jedoch keinesfalls um Verlängerungen, sondern um drei in Art und Umfang unterschiedliche Dinge. Und bitte net die übliche Verteidigung durch Herabwürdigung, Sie liegen einfach daneben.
GENT, Grundfalsch!
Was ist dann die dritte Verlängerung der Kurzarbeit? Die Phase 3!
Wie immer kennst Du Dich auch bei der Kurzarbeit nicht aus, Hr. Türkis Kampfposter.
Schau Dir mal ein bißchen die Richtlinien für Kurzarbeit an - macht nicht viel Arbeit und man postet dann auch richtig.
Lieber Herr nicht mein BP - darf die Regierung laufend wissentlich die elegante Verfassung brechen?
Wieso melden Sie sich diesbezüglich nicht zu Wort?
Dürfen die Mop's wüten wie sie wollen?
Wir sind nicht so wie Sie Herr BP Bellen (N.m.P.) - wir haben Hausverstand der leider bei der selbsternannten Elite nicht's zu suchen hat.
WO BLEIBT IHR WORT HERR BP BELLEN (obwohl Sie nicht mein BP sind würde ich diesbezüglich etwas hören von Ihnen)!!!
Betr. Tests wird die Verf. NICHT gebrochen!
Das ist eine dummdreiste Lüge. Ein solche Regierung, die nur mit Überrumpelung und Ignoranz der Verfassung regieren kann und will, ist Österreichs unwürdig und soll abtreten.
In einem hat er recht der nicht mein BP.
WIR sind nicht so.
ER hingegen schon.
Warum wurde wohl das Forum 'Wiener Mob beschießt Polizei' abgedreht?
WEil es bis dato kein einziges positives Post für die Regierung gab.
Phantasierte Unterstellungen sind KEIN Argument!
Na dann versuch was zu posten dort
Ich werde es wie unsere Mitbürger mit Mig.Hintergrund machen und einfach auf alles sche....en was die Poltik und das Gesetz (halten sich nicht einmal die Politiker daran) will. Werde sehen ob hier mit zweierlei Mas gemessen wird (bin mir sicher, dass dies so sein wird, bin ja gebürtiger Österreicher ohne Mig.Hintergrund und da wird mit aller Härte draufgehaut - wetten!) Das ist meine Meinung!!!
Ihre " Meinung" iat rein zahlenmäßig ein rassistischer Humbug!
Hauptsache hetzen und aufwiegeln!!
Wenn jemand einen Beitrag als zahlenmäßigen Humbug bezeichnet, in welchem keine Zahlen beinhaltet sind, dass ist diese Ansage die Urmutter des Humbugs.
Diesen Troll mußt Du ignorieren - ist meist unter Alk. Daher auch sein OT Posting.
kenne sie außer "Troll" noch etwas?
Bevor die Verornungen nicht am Tisch liegen nutzen die vorauseilenden Raunzereien gar nichts!
Lauter irrelevante Luftschwinger der Einschlägigen!
Oisdann!
PS.
Zur Klarung: Mann kann die Turkisen als politische Partei massivst kritisieren,
aber zugleich wegen der covid-Gefährdung Maßnahmen unterstützen!
Engstirnige machtgeile Parteipolitik und faktenbasierte Sachpolitik
sind 2 Paar Schuhe;
Happy New Year 2021 Basti Fantasti Schwarze Messias und Grüne Kommunisten
Ex-Verfassungsrichter äußert Bedenken
Verfassungsrechtlich dürfte dieser Testzwang, den Kanzler Kurz „Freitesten“ nennt, ohnehin gekippt werden. Der ehemalige Verfassungsrichter Rudolf Müller warnt nun, dass die Methode ohnehin verfassungswidrig sein dürfte.