Drei Tage "Meldefrist" für Hausdurchsuchungen
WIEN. Folge der BVT-Affäre: Staatsanwaltschaft muss Oberbehörde vorinformieren.
Konsequenzen für die Justiz aus der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT): Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) hat per Erlass die "Berichtspflichten" verschärft. Demnach muss die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geplante Hausdurchsuchungen drei Tage vorher an die Oberbehörde melden.
Bei der umstrittenen und großteils als rechtswidrig aufgehobenen Razzia beim Verfassungsschutz war dies ja nicht der Fall gewesen, das Gesetz sah dies auch nicht vor. Eine Änderung hatte Justizminister Josef Moser (VP) Ende November bei seiner Befragung im BVT-Untersuchungsausschuss angekündigt: Die Oberstaatsanwaltschaft solle bei Ermittlungen in heiklen Fällen eingebunden sein, sagte Moser.
"Das sind Maßnahmen, die die Oberstaatsanwaltschaft zur Verbesserung der Fachaufsicht veranlasst hat", sagte gestern deren Sprecher Johann Fuchs, dies habe "nicht ausschließlich" mit der BVT-Affäre zu tun. Festgelegt sei nun, dass Hausdurchsuchungen und "bedeutende Verfahrensschritte" von den zuständigen Staatsanwaltschaften mindestens drei Tage zuvor der OStA zu melden sind.
Das Justizministerium nehme den Fall BVT "offensichtlich zum willkommenen Anlass, die WKStA an die politische Kandare zu nehmen", mutmaßte SP-Justizsprecher Hannes Jarolim, das widerspreche "genau der Intention dieser Einheit, politische Einflussnahme so weit wie möglich draußen zu halten". Fuchs widersprach: Die "Nachschärfung der Berichtspflichten" sei "nicht auf Zuruf aus dem Justizministerium", sondern aus eigener Initiative erfolgt.