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"Die Verordnungen des Ministeriums waren nicht überlegt"

Von nachrichten.at/mis/apa, 02. August 2022, 15:34 Uhr
Auch die strengen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte waren verfassungswidrig (Symbolbild) Bild: (cityfoto)

WIEN. Das Corona-Lockdown für Kultureinrichtungen im vergangenen Herbst war ebenso wie die strengen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesetzwidrig.

Das stellten die Verfassungsrichter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung fest. Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen an sich gab es aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sah für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 11. Dezember 2021 einen bundesweiten Lockdown vor. Das Betreten des Kundenbereichs von Kultureinrichtungen war in diesem Zeitraum ausnahmslos untersagt. Hingegen waren Zusammenkünfte zur gemeinsamen Religionsausübung vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen.

Details dazu im Video:

Obwohl Kirchen und Religionsgemeinschaften damals eigene Regeln aufstellten, sieht der VfGH keine "sachliche Rechtfertigung für eine derartige Ungleichbehandlung von Religion und Kunst". In beiden Fällen komme "bestimmten Grundrechtsausübungen gemeinsam mit oder vor anderen Menschen wesentliche Bedeutung zu", heißt es in der Begründung.

Auslöser für die aktuelle Entscheidung des VfGH war ein Antrag mehrerer Kulturschaffender gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen. "Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen bestehen an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken", meinten die Verfassungsrichter. Diese Maßnahme sei nämlich geeignet gewesen, der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken.

Regelung für Ungeimpfte aufgehoben

Auch eine weitere Bestimmung in einer COVID-19-Verordnung hat der VfGH als gesetzwidrig aufgehoben. Diese betraf eine Regelung im zweiten Lockdown für Ungeimpfte. Zwar bestätigte der Gerichtshof erneut die Zulässigkeit der Unterscheidung zwischen Personen mit und ohne 2G-Nachweis und damit den Lockdown für Ungeimpfte an und für sich. Allerdings sah das Covid-19-Maßnahmengesetz Ausnahmen vor, die das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs trotz Ausgangsbeschränkung jedenfalls erlauben - darunter die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens". Was zu diesen Grundbedürfnissen zählt, hänge aber auch von der Dauer der Beschränkung ab, argumentiert der VfGH. Die Verordnungen waren jeweils auf zehn Tage angelegt und wurden mehrfach verlängert, sodass am Schluss eine elfwöchige Ausgangsbeschränkung galt.

Dass die Regelung aufgehoben wurde, ist auch dem Linzer Rechtsanwaltsbüro Haunschmidt und Breiteneder zu verdanken. Sie vertraten einen Linzer, der als Ungeimpfter mehrere Wochen lang nicht zum Friseur durfte. Er legte Beschwerde ein und bekam vor dem VfGH nun recht. Bis zu zehn Tage nicht zum Friseur zu dürfen, verletze die Grundbedürfnisse nicht, sagte Franz Haunschmidt. Dauere die Sperre aber mehrere Wochen oder Monate, verstoße das gegen die "Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse". "Die Entscheidung des VfGH zeigt, dass die Verordnungen des Ministeriums nicht in allen Punkten ausgewogen und überlegt waren." 

Betretungsverbot für Sportplätze gesetzeswidrig

Und noch eine Entscheidung hat der VfGH zu den Coronamaßnahmen getroffen: Das vom Gesundheitsminister verordnete Betretungsverbot für Sportplätze während des ersten Lockdowns im März und April 2020 war ebenfalls gesetzwidrig. Die Verordnung sei unzureichend nur mit dem allgemeinen Hinweis auf die Bekämpfung der Coronapandemie begründet worden, so der VfGH zu einer Beschwerde gegen Strafzahlungen zweier Brüder aus Vorarlberg. Es fehle an dokumentierten Entscheidungsgrundlagen, um die Einschränkung des Grundrechts auf persönliche Freiheit nachvollziehbar zu machen, zitierten die "Neuen Vorarlberger Nachrichten" am Dienstag.

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122  Kommentare
122  Kommentare
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( Kommentare)
am 08.08.2022 08:07

"Die Verordnungen des Ministeriums waren nicht überlegt" na geh, wirklich, Wahnsinns-Erkenntnis.

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 21:04

Die "Vurschrift is Vurschrift"-Mentalität und der blinde Glaube haben der Gesellschaft sehr geschadet.

P. S. "Die Verordnungen des Ministeriums waren nicht überlegt"

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Easytotalk (237 Kommentare)
am 02.08.2022 20:49

Im übrigen irrt auch der Verfassungsgerichtshof teilweise, weil er zu spät und mit dem Wissen der Jetztzeit urteilt und im übrigen ist die Verfassung interpretierbar und kann jederzeit verändert werden - also ein sinnloses „Instrument“ wenn nicht rechtzeitig und sofort für die Bürgerrechte geurteilt werden kann - warum kommt in Österreich immer die Einsicht, wenn die Katastrophe vorbei ist ?

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 20:55

Die Regierung hat damit gespielt, sowie es der Basti vor zwei Jahren angekündigt hat: "Juristische Spitzfindigkeiten..." und "... bis der Vfgh die Verordnungen aufhebt, gelten sie sowieso nicht mehr" usw.

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azways (5.835 Kommentare)
am 02.08.2022 21:21

darum gehören verantwortungslose Politiker für ihre Taten auch finanziell zur Rechenschaft gezogen.

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 21:23

Da fällt uns vorher der Himmel auf den Kopf.

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azways (5.835 Kommentare)
am 03.08.2022 19:53

darum gehören verantwortungslose Politiker für ihre Taten auch finanziell zur Rechenschaft gezogen.

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mehlknödel (3.541 Kommentare)
am 02.08.2022 20:17

Andere verwenden für Gruppenchats Whattsapp oder Telegram. Dass das OÖN-Forum diese Möglichkeit auch bietet, ist schon sehr nett.

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 21:01

Manche haben ein Problem damit, dass andere Meinungen gepostet werden, obwohl sie es selbst auch tun. Das widert sie so richtig an.

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 21:12

@ MEHLKNÖDEL

Dir fehlen doch nicht etwa die Argumente um mitdiskutieren zu können?

P.S.: Sich einzugestehen, dass man Menschen Unrecht tat, würde ja von Charakterstärke zeugen.

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fai1 (6.015 Kommentare)
am 02.08.2022 20:02

Heute ist einer der schwärzesten Tage der Zeugen Coronas.

Die sind den Blendern und Lügnern voll auf den Leim gegangen.

Hauptsache die konnten alle anderen als Schwurbler und Covidioten bezeichnen.

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RayVaughan (873 Kommentare)
am 02.08.2022 20:13

Die Frage ist: Schaffen es die "Schwurbler und Covidioten" überhaupt, diese VwGH-Urteile sinnerfassend zu lesen?

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M44live (3.838 Kommentare)
am 02.08.2022 20:45

VfGH!!!!!!!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ev mal den Unterschied lernen.

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fai1 (6.015 Kommentare)
am 02.08.2022 20:57

So sind einfach die Zeugen Coronas

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azways (5.835 Kommentare)
am 02.08.2022 19:30

Offensichtlich beschließt der Nationalrat immer mehr Gesetze, von denen von vornherein bekannt ist, dass sie verfassungswidrig sind.
Das ist eigentlich vorsätzlicher Gesetzesbruch.

Und unser Herr Bundespräsident unterzeichnet sie widerspruchslos.

Grundsätzlich werden Bürger:innen bei Bekanntwerden von Gesetzesbrüchen bestraft - wieso werden Politiker:innen nicht zur Verantwortung gezogen ?

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 19:39

Darum: Strafen nicht bezahlen, sondern Einspruch! Das hat sehr oft funktioniert. Solange wir noch Abwehrrechte gegenüber dem Staat haben, sollten wir sie auch nutzen.

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HumpDump (4.947 Kommentare)
am 02.08.2022 19:54

Diese Verordnungen waren nicht per se verfassungswidrig, sondern weil Begründungen fehlten, zu schlampig oder fehlerhaft gewesen sind. Mit der richtigen zahlenbasierten Begründung wäre vieles ganz sicher nicht verfassungswidrig.

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azways (5.835 Kommentare)
am 02.08.2022 20:04

aber sie wurden aufgehoben - das ist eine Tatsache.

Die Hintergründe sind Makulatur.

Wenn die Verantwortlichen die Fehler gewusst haben, haben sie vorsätzlich gehandelt, wenn sie sie nicht gewusst haben, sind sie unfähig.

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 20:42

@ HUMPDUMP

Spannendes Posting hast du da verfasst: Wo bitte schön liest du da einen Hinweis auf eine falsche "zahlenbasierte Begründung":

Geht es nicht viel mehr darum, dass es nicht verfassungskonform ist, Menschen monatelang die Deckung der Grundbedürfnisse zu verwehren?

"Genau das widerspricht laut VfGH dem Covid-19-Maßnahmengesetz und ist daher gesetzeswidrig. „Wenn der Verordnungsgeber durch die Aneinanderreihung solcher Verordnungen im Ergebnis eine wochen- oder gar monatelange Ausgangsbeschränkung anordnet (…), kommt der gesetzlich vorgesehenen Ausnahme der Grundbedürfnisse des ‚täglichen‘ Lebens jedoch eine andere Bedeutung zu als bei einer bloß auf wenige, höchstens zehn Tage angelegten Ausgangsregelung.“ In diesem Licht würden auch Friseurbesuche zu diesen Grundbedürfnissen zählen."
https://orf.at/#/stories/3279275/

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 20:44

@ HUMPDUMP

Und wenn du dich schon auf die "richtige zahlenbasierte Begründung" berufst:
Hast du schon einmal in Erwägung gezogen, dass diese möglicherweise gar nicht existieren könnte?

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RayVaughan (873 Kommentare)
am 02.08.2022 20:10

"von denen von vornherein bekannt ist, dass sie verfassungswidrig sind" - tatsächlich? Bitte um nachvollziehbare Begründung - wenn AZWAYS & Co das so genau wissen, dann wäre der VwGH obsolet.

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maggie71 (296 Kommentare)
am 02.08.2022 20:13

Das ist er ja auch - längst!

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RayVaughan (873 Kommentare)
am 02.08.2022 20:16

Danke für Ihr offenes "Bekenntnis" zum österreichischen Rechtsstaat - mein Rat: Bleiben Sie in Ihrer Telegramm-Gruppe....

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maggie71 (296 Kommentare)
am 02.08.2022 20:20

Ein Rechtsstaat sind wir seit der Pandemie leider nicht mehr, der einzelne Bürger wurde unterdrückt und eingesperrt ohne Grundlage und ohne, dass er sich was zu schulden kommen ließ.

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azways (5.835 Kommentare)
am 02.08.2022 20:20

https://www.tips.at/nachrichten/grieskirchen/land-leute/526296-grieskirchner-rechtsanwaelte-bringen-anzeige-gegen-regierungsspitze-ein

.... Der Verfassungsgerichtshof hätte die wiederholten Verfassungsbrüche in mehreren Erkenntnissen festgestellt. Trotzdem würden weiterhin beinahe inhaltsgleiche und noch verschärftere Verordnungen erlassen. .....

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RayVaughan (873 Kommentare)
am 02.08.2022 20:30

Und wie die Sache ausgegangen? Natürlich hat die Soros- und Great-Reset-dominierte Justiz nichts gemacht....

"Sein Tod läßt selbst die Witwe kalt, doch bitter weint der Rechtsanwalt" (c) Eugen Roth

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Urwelser (1.260 Kommentare)
am 02.08.2022 21:18

Vfgh.....

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 19:29

Artikel vom April 2022!!

"In der Schweiz sind mit dem 1. April die letzten landesweiten Covid-Maßnahmen aufgehoben worden...."

https://www.n-tv.de/ticker/Schweiz-beendet-alle-Corona-Massnahmen-article23240600.html

Und im Februar 2022!!

https://www.oe24.at/coronavirus/auch-die-schweiz-beendet-fast-alle-corona-massnahmen/510868465

Oh welch Wunder!! Die Schweizer leben noch!!!

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 19:27

Artikel vom September 2021!!!!:

"Am 10. September beendet Dänemark trotz hoher Inzidenzen alle Corona-Maßnahmen. Es kann sich diesen Weg erlauben, denn das Land managt die Krise viel souveräner als sein Nachbar Deutschland. ..."

https://www.n-tv.de/panorama/Daenemark-koennte-ein-Vorbild-sein-article22778012.html

Oh welch Wunder!! Die Dänen leben noch!!!

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 02.08.2022 19:30

UK Februar 2022
Spanien Mai 2022
Schweiz April 2022
Frankreich August 2022
usw.

Eigentlich sind nur noch wir und Deutschland so deppert unterwegs.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 02.08.2022 19:25

Was unterscheidet die Schweiz von Österreich⁉️
❌Am 1. April 2022 fielen in der Schweiz die letzten für das ganze Land geltenden Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Die Kantone haben weiterhin die Möglichkeit selber Coronaregeln zu erlassen. https://bit.ly/3zv0aHO
👉SCHWEIZ: Keine Isolation mehr für infizierte Personen. Keine Masken im Öffentlichen Verkehr, in Spitälern / Arztpraxen etc. vorgeschrieben. Die SwissCovid-App wird bis auf weiteres deaktiviert, Benutzerdaten werden gelöscht.
👉Schulen in der Schweiz waren nur 6 Wochen geschlossen - in Österreich bisher 39 Wochen, davon 24 Wochen Teilschließungen. https://bit.ly/3cC36Jw
👉Schweiz testete 10 mal weniger als Österreich und hat trotzdem gleich viele Fälle gefunden, nur viel Geld gespart. https://bit.ly/3RXzDKl und https://bit.ly/3Pz6Aem
👉Schweiz hat eine Evaluierung des ersten Pandemiejahres durchgeführt

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 19:21

Jänner 2022: In Österreich undenkbar! Noch nicht einmal im August 2022!!!

https://www.rnd.de/medien/daenemark-boulevardzeitung-entschuldigt-sich-fuer-corona-berichterstattung-EH2L5OEHOZFNNHYIEG4ZA37TWU.html

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/516876/Daenische-Zeitung-entschuldigt-sich-bei-Lesern-fuer-fehlende-Kritik-an-Corona-Politik

https://weltwoche.ch/daily/eine-daenische-zeitung-entschuldigt-sich-fuer-ihr-versagen-in-der-corona-berichterstattung-schweizer-medien-koennten-viel-davon-lernen/

Diese Artikel u.v.m. wurden im Jänner 2022 veröffentlicht!!

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 02.08.2022 19:19

Und genau deshalb werden sich hoffentlich die Menschen in Österreich nie wieder zu Lockdowns, Ausgrenzung und Maßnahmen-Idiotie hinreißen lassen

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 19:23

@ ASC19

Das wäre wünschenswert!

Wenn ich mir aber die krampfhaften Versuche der Rechtfertigung mancher Poster hier so durchlese, wird dieser Wunsch sich nicht erfüllen traurig

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 19:01

Schade, dass in Österreich keine Eilanträge beim Vfgh möglich sind. Jetzt werden die Verordnungen erst aufgehoben, wenn sie gar nicht mehr gelten. Das hat der Basti auch vor zwei Jahren so angekündigt - also das passierte mit Vorsatz!

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 02.08.2022 19:26

Der Antrag,dass der VfGh öfter und schneller Tagen muss wird von der ÖVP blockiert

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 19:41

Ein politisch besetzter Vfgh ist eben nicht so unabhängig, wie er sein sollte.

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toni1960 (196 Kommentare)
am 02.08.2022 18:29

Es ist schon eigenartig sich im August 2022 hinzustellen und eine Verordnung der Regierung vom März/April 2020 !!! als verfassungswidrig zu beurteilen. Wenn die Politiker zur Entscheidungsfindung einen ähnlichen Zeitraum in Anspruch nehmen….. wie groß wäre dann das Geplärre auch hier im Forum
Damals (z.B.: 2020) galt es eine unbekannte Seuche zu bekämpfen….. auch auf die Gefahr hin falsche Entscheidungen zu treffen.
Jetzt im Nachhinein schlau sein…. das ist keine große Kunst

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 02.08.2022 18:32

Das wussten sie schon gleich, da einige Maßnahmen reine Schikane waren und das auch unverblümt so gesagt wurde.

Die Leute sollten sinnfrei zur Impfung getrieben werden.
Wir waren auch das letzte Land, das mit dem Astra Zeneca abgefahren ist!

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rmach (15.115 Kommentare)
am 02.08.2022 18:35

Unbekannt war sie nur den Verantwortlichen und nicht den gebildeten Menschen. Die mangelnde Vorbereitung war das Grundübel.
Die Warnungen vor dem Ausbruch wurden von den Verantwortlichen nicht ernst genommen. Stellen Sie sich nicht vor diese Versager.

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Urwelser (1.260 Kommentare)
am 02.08.2022 18:57

"Jetzt im Nachhinein schlau sein…. das ist keine große Kunst".....

Eine noch viel größere Kunst ist es allerdings, sich diese unfähige Regierung immer noch schön zu reden. Kurz gab damals bereits anfangs beim Verkünden von klar verfassungswidrigen Verordnungen und Verboten zu, dass er sich dieser Probleme bewusst ist und wortwörtlich sagte - bis der Vfgh dazu entscheidet sind die Verordnungen und Verbote längst wieder "evaluiert". Es war ein Katz und Maus Spiel mit dem Vfgh und wir Bürger waren die Gelackmeierten. Dazu kommt noch die vollkommene Spaltung der Bevölkerung, die noch Jahre wenn nicht Jahrzehnte nicht überwunden sein wird.

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 19:09

@ TONI1960

Dein Zitat: "Jetzt im Nachhinein schlau sein…. das ist keine große Kunst"

Spannende Meinung! Nun frage ich dich, was ist mit jenen Personen, die das schon damals als verfassungswidrig beurteilt haben?

Und zweiter Punkt zu deinem Posting bzgl. rascher Entscheidungsfindung: Nur weil etwas rasch entschieden werden muss, rechtfertigt eine verfassungswidrige Gesetzgebung?

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danube (9.663 Kommentare)
am 02.08.2022 19:17

Außerdem hätte ein Anruf beim schwedischen Gesundheitsminister hätte zu dem Zeitpunkt gereicht, um zu wissen, was Sache ist.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 02.08.2022 18:27

Am ORF steht die Kritik den VfGh wesentlich schärfer, die OÖN schwächen Blatttreu schon wieder ab.

Im Original:
Genau das widerspricht laut VfGH dem Covid-19-Maßnahmengesetz und ist daher gesetzeswidrig. „Wenn der Verordnungsgeber durch die Aneinanderreihung solcher Verordnungen im Ergebnis eine wochen- oder gar monatelange Ausgangsbeschränkung anordnet (…), kommt der gesetzlich vorgesehenen Ausnahme der Grundbedürfnisse des ‚täglichen‘ Lebens jedoch eine andere Bedeutung zu als bei einer bloß auf wenige, höchstens zehn Tage angelegten Ausgangsregelung.“ In diesem Licht würden auch Friseurbesuche zu diesen Grundbedürfnissen zählen

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rm66554433 (776 Kommentare)
am 02.08.2022 18:14

Wenn ich ehrlich bin, hab ich solche Dilettanten wie unsere Regierung noch nie erlebt. Vor allem die ÖVP ist außer Rand und Band. Am besten ist, sie würden sich heute noch auflösen, um weiteren Schaden von Österreich abzuwenden. Sie sollen sich für ihr jahrelanges Unvermögen bei der Bevölkerung entschuldigen und dann ab durch die Mitte. Es ist einfach nicht mehr auszuhalten.

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Zeitungstudierer (5.668 Kommentare)
am 02.08.2022 18:32

Die Verordnungen kamen aber vom Grünen Gesundheitsminister und seiner gut bezahlten Expertenriege im Hintergrund!
Die Türkise ÖVP ist eher für ausgeben von Steuergeld zuständig gewesen und das im Milliardenbereich!
Da wurde von der Türkisen ÖVP und teilweise auch den Grünen nicht gekleckert sonder richtig mit Steuergeld geklotzt!

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rm66554433 (776 Kommentare)
am 02.08.2022 19:34

Das ist schon klar, das die Verordnung vom Grünen Rauch verkündet wurden. Aber wenn man ehrlich ist, darf er für sein Ministerium nicht mal Klopapier bestellen, ohne vorher Nehammer zu fragen.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 02.08.2022 18:09

Selbstverständlich waren die Verordnungen überlegt!

Sie stellten ja Schikanen dar, um die Leute völlig sinnfrei zur Impfung zu zwingen.
Da wurde auch unverblümt so gesagt und hat viel zur "Jetzt erst recht nicht"-Haltung beigetragen.

Ohne jedes Tamtam hätten sich wohl mehr impfen lassen, als durch diese Regierung aktiv "verhindert" wurden.
Alleine schon das verbissene festhalten an Astra Zeneca war verrückt, wo doch schon Monate vorher zahlreiche andere Staaten diesen Impfstoff abgesetzt hatten.

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Optimistisch (2.519 Kommentare)
am 02.08.2022 19:37

@ BENZINVERWEIGERER

Dein Zitat: "Selbstverständlich waren die Verordnungen überlegt!"

Wer wollte uns vom öffentlichen Leben bis Ende diesen Jahres ausgrenzen???

Für diejenigen, die sich nicht mehr erinnern können ein Beispielzitat:
" ...Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt damit bis mindestens 30. Jänner 2022 aufrecht – in der Vergangenheit hatte die Regierung betont, ihn auf unbestimmte Zeit trotz Impfpflicht weiterlaufen zu lassen...." (https://www.msn.com/de-at/nachrichten/politik/regierung-schickt-ungeimpfte-noch-l%C3%A4nger-in-lockdown/ar-AASXVmW)

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 02.08.2022 20:10

Ich sage damit, dass die Verordungen mit vollster Absicht so waren wie sie waren und nicht aus unüberlegtheit.
Das wurde damals auch genau so Kommuniziert, dass es sich um eine Schikane handelt um "Überzeugungsarbeit" zu leisten...

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