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3G am Arbeitsplatz: Neue Corona-Verordnung liegt vor

Von nachrichten.at/apa, 25. Oktober 2021, 19:26 Uhr
All jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen ab heute einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Bild: HANS KLAUS TECHT (APA)

WIEN. Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend jene Verordnung vorgelegt, mit der 3G am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird.

Für den Wintertourismus interessant ist, dass man Apres Ski nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In sonstigen Freizeit-Einrichtungen sind auch Vor-Ort-Tests möglich. In Seilbahnen ist neben 3G weiter eine FFP2-Maske anzulegen.

Zentral in der Verordnung ist jedoch die Vorgabe, ab November 3G am Arbeitsplatz anzuwenden. Bis Mitte des Monats gibt es noch eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Doch dann heißt es praktisch für jeden, getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen zu sein.

Maskenpflicht im Gesundheitsbereich

Denn die Formulierung in der Verordnung lautet: "Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern."

Eine Maskenpflicht entfällt damit einhergehend an den allermeisten Betriebsstätten. Ausgenommen sind nur Pflegeeinrichtungen und Spitäler, an denen neben 3G weiter ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen ist.

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Relativ locker gestaltet sind die Regeln weiter in der Gastronomie. 2,5 G gilt nur in Betrieben, "in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Apres-Ski-Lokale und Tanzlokale". Das heißt, nur in Lokalen dieser Art ist ein PCR-Test notwendig, wenn man nicht geimpft oder genesen ist.

Bestehen bleibt nämlich in den 3G-Sektoren, die vom Hotel über die "normale" Gastronomie bis zu Veranstaltungen gehen, die Möglichkeit, einen (nunmehr maximal 24 Stunden alten) Antigen-Test oder auch einen Antikörper-Befund aus den vergangenen drei Monaten vorzulegen. Auch (nicht gerade zuverlässige) Selbsttests, "ausnahmsweise" auch vor Ort vorgenommen, erfüllten die 3G-Norm.

Keine Zäune bei Weihnachtsmärkten nötig

Was Weihnachtsmärkte und Ähnliches betrifft, ist nunmehr keine Umzäunung mehr nötig. Man kann alternativ auch mit Bändern oder ähnlichem den erfolgten 3G-Nachweis darstellen.

Zu beachten ist, dass etliche Regeln verschärft werden könnten, sobald sich die Zahl der Intensivpatienten erhöht. So würden ab 300 Patienten die Selbsttests generell nicht mehr anerkannt. Ab 400 würde in den 3G-Bereichen auch ein Antigentest nicht mehr akzeptiert.

Klar gestellt wird auch, dass ein Testpass, der in der Regel an Schulen verwendet wird, jedenfalls von Freitag bis Sonntag gilt - das heißt, auch wenn wie üblich am Mittwoch der letzte Test stattgefunden hat.

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160  Kommentare
160  Kommentare
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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 27.10.2021 12:01

Die Regierung sieht das Heil einzig darin, uns Vorschriften zu machen und uns das Leben schwer zu machen.
Ich habe noch nie etwas gehört, dass die Regierung die Situation in den Kliniken verbessert. Man klagt, dass die Hotels besonders in den Städten leer stehen. Wie wäre es, wenn die Hotels vorübergehend als Covid-Kliniken gemietet würden. Dort gibt es wenigstens keine Krankenhauskeime, welche die Infizierten noch zusätzlich belasten.
Es ist bekannt, dass ältere Menschen, solche mit Vorbelastung, Diabetiker und Übergewichtige ein höheres Risiko haben als gesunde, vernünftig lebende Menschen. Kann man nicht gezielt die Risikopersonen schützen, ohne gleich das ganze Land lahmzulegen?

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Analphabet (15.442 Kommentare)
am 27.10.2021 01:29

In der Monarchie hatten Bürger mehr Freiheit. Diese Regierung nimmt uns Stück für Stück der Freiheit weg und wir lassen Uns das gefallen.

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hbert (2.304 Kommentare)
am 26.10.2021 21:34

Die ganze Verordnung, die nicht einmal aufrufbar ist, ist zum Scheitern verurteilt, da braucht man kein Kickl-Anhänger oder MFG-Sympathisant sein!
Mit dem Passus "physischer Kontakt" fallen doch alle nicht-körpernahen Berufe heraus!
Eine 3G-Regel für normalen Büro-Betrieb kann da sicher nicht herausgelesen werden.

Der nächste Rohr-Krepierer dieser türkisen Regierung - absolut das Papier nicht wert!

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 27.10.2021 02:55

Hbert

für 3G gelten physische Kontakte:
länger als 15 Minuten in einer Entfernung kleiner als 2 m
in Räumen als auch im Freien.
als "direkter" physischer Kontakt zählt z. B. Hände schütteln, der fällt sowieso in 3G hinein.

Nicht physischer Kontakt bei 3G sind:
höchstens 2 Kontakte pro Tag im Freien - nicht länger als 15 Minuten.
z.B. LKW-Fahrer, Lieferanten - welche alleine unterwegs sind - sind ausgenommen.

Geimpfte:
nur EMA zugelassenen Impfstoffe
>Impfstoffunabhängig ab 14.Tag bis 12 Mon. nach 2. Dosis
>Impfung nach Genesung: ab 14. Tag bis 12 Mon. nach einmaliger Impfung
>weiterer Impfung: unmittelbar nach Impfung bis 12 Mon.

Genesene:
bestätigter Fall innerhalb der letzten 6 Mon.
nach Ablauf der Infektion - 180 Tage von der Testpflicht befreit.
Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung.

Antikörper: Nachweis ab Testung gültig für 3 Monate

Getestete: Testnachweis je nach Stufenregelung

falls ich mich irgendwo verschrieben habe, kann gerne korrigiert werden.
Danke

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faun (631 Kommentare)
am 26.10.2021 21:26

"Physischer" Kontakt kann bei mir im Büro ausgeschlossen werden, werde nicht mit meinem Kollegen Handerl haltn.

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 27.10.2021 03:06

Es geht um Kontakte länger als 15 Minuten in einer Entfernung kleiner als 2 m.

stehen eure Bürotische größer als 2m entfernt?

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AlleMenschenSindGleich (2.837 Kommentare)
am 26.10.2021 12:59

Ich gebe es ja zu, ich kapiere es nicht. Aber wo ist die Pandemie?
https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps#z-scores-by-country

Eine vernünftige, nachvollziehbare Antwort gibt es auf die Frage nie.

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na8richten (732 Kommentare)
am 26.10.2021 13:37

Die Pandemie ist allgegenwärtig, sie haben es wirklich nicht verstanden?

Die Pandemie der Panikmacher und Hysteriker.
Die Pandemie der Leichtgläubigen.
Die Pandemie der Ichhinterfragenichtler.
Die Pandemie der Nutznießer dieses Systems.

Und es gibt viele Anhänger, aber Sie werden weniger. Das ist das Gute daran...

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zeroana (1.504 Kommentare)
am 26.10.2021 13:41

Die Grundlage für die Pandemie sind die Tests, deshalb 3g, dann gehts noch weiter.

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Floh1982 (2.363 Kommentare)
am 26.10.2021 12:01

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Bei uns am Arbeitsplatz gilt die 3-G-Regel schon seit Monaten. Der Großteil meiner Kolleginnen und Kollegen ist bereits geimpft, und die paar Impfverweigerer müssen halt entweder alle paar Tage einen PCR-Test machen (dank Gurgeltest kein Problem mehr) oder Home-Office machen. Das Thema Corona ist für uns damit am Arbeitsplatz erledigt. Aber manchen Leuten sind geschlossene Schulen, Geschäfte und Lokale, so wie im letzten Winter, offensichtlich lieber!

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max1 (11.582 Kommentare)
am 26.10.2021 12:32

Wenn sie in ihrer Einfältigkeit keine Alternativen sehen ist es eben so, für sie, das gilt nicht für alle anderen.

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santabag (5.971 Kommentare)
am 26.10.2021 12:38

Bloß gut, dass unser max nicht einfältig ist! *hurrrrrrraaaa*
Hat Ihre ZK-Pressestelle heute den Befehl ausgegeben, das Wort Einfältigkeit so oft wie möglich zu verwenden? Brav folgt der max den Anweisungen seiner blauen Parteigenossen!

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Zensur (1.142 Kommentare)
am 26.10.2021 12:37

es gibt eben intelligente Firmen....die jetzt die Chance nützen werden ...sich von Querulanten leichter trennen zu können...selten wo ein Schaden ...wo nicht auch ein Nutzen

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weinberg93 (16.387 Kommentare)
am 26.10.2021 13:46

" Aber manchen Leuten sind geschlossene Schulen, Geschäfte und Lokale, so wie im letzten Winter, offensichtlich lieber!"
Stimmt, diese Egoisten nehmen die ganze Gesellschaft in Geiselhaft!

Aber was für mich völlig unverständlich ist:
Manche erklären sich maximal für Tests bereit und sperren sich SEBST überall aus wo 2G verlangt wird. Statt Lockdown wird allerdings in vielen Bereichen 2G oder sogar 1G kommen. Mir egal, wenn diese Ignoranten nicht dabei sein dürfen.
Und die ganz "Harten" verweigern sogar Tests - und dürfen schon jetzt fast nirgends mehr hin.
UND DAS GANZE WIRD DANN ALS FREIHEIT BEZEICHNET!

Jeda wia a wü!
Mir persönlich würden die Gasthäuser sicher abgehen,aber man soll mir nicht unterstellen, ich habe mich nur deshalb impfen lassen. Es ist halt ein angenehmer Nebeneffekt, wenn man eigentlich - so wie früher - überall (nicht nur ins Wirtshaus) unkomplizert hingehen kann.

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Peter2012 (6.199 Kommentare)
am 26.10.2021 11:46

Der Bundeskanzler redet heute bei der Angelobung von Bundesheersoldaten von Wohlstand und Freiheit.

Wo ist der Wohlstand und die Freiheit wenn in Österreich viele Menschen Schulden haben, die Energiepreise explodieren, die Inflation in die Höhe steigt, die CO2-Bepreisung, der Mittelstand der Bevölkerung auch abrutscht sowie gesunde Ungeimpfte vom allgemeinen Leben durch Corona Verordnungen ausgeschlossen werden???.

Die Impfung ist höchstens ein Selbstschutz wenn aus eigener Erfahrung schon Geimpfte andere Geimpfte angesteckt haben!!!

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AlleMenschenSindGleich (2.837 Kommentare)
am 26.10.2021 11:12

Ich gebe es ja zu, ich kapiere es nicht. Aber wo ist die Pandemie?
https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps#z-scores-by-country

Eine vernünftige, nachvollziehbare Antwort gibt es auf die Frage nie.

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Juni2013 (9.924 Kommentare)
am 26.10.2021 12:16

Warum suchen Sie etwas, dessen Existenz von Ihrem Neo-FPÖ Führer Kickl angezweifelt wird? Ja eigentlich gar nicht geben kann zumal das Virus laut Kickl im Juni 2020 bereits verschwunden ist.
Glauben Sie Ihrem FPÖ-Wirrologen nicht mehr? Hat er Sie mit seinen widersprüchlichen Aussagen schon so verwirrt?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 26.10.2021 12:34

Es waren Regierungsmitglieder die das Ende der Pandemie schon im Juni ausgesprochen haben.
Erinnerungslücken oder Wahrheitsverweigerer?

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.10.2021 11:11

HERR MÜCKSTEIN,

KÖNNTEN SIE SICH BITTE MAL BEMÜHEN, EINE KONSOLIDIERTE FASSUNG ZU VERÖFFENTLICHEN, ZUMAL EIN GROSSTEIL IHRER VERORDNUNGEN NICHT IM RIS ABRUFBAR SIND!? EVENTUELL STATT PRIVATER PLAUDEREIEN MIT DER KRONE?

Es ist eine Zumutung für den Bürger, sich die aktuelle Rechtslage in akribischer Arbeit selbst zusammenstoppeln zu müssen.

Soll man nur mehr dafür und zum Sichanstellen für diverse Erfüllungen der Coronaauflagen seine Freizeit investieren?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 26.10.2021 12:35

Da fragt man sich nur, was hat der Bundesrat beschlossen?

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( Kommentare)
am 26.10.2021 11:07

Diese Verordnung ist Gesetzeswiedrig und ein Frechheit, Freiheitsberaubung und ein Verbot zum freien Zugang zur Arbeit und Essen, Einkaufen. Das ist Verfassungswidrig. Ich hoffe dass diese Regierung mit Klagen nur so überschüttet wird.

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Juni2013 (9.924 Kommentare)
am 26.10.2021 12:18

@BRUNZI56 lernens Rechtschreibung bevor Sie sich hier so aufplustern!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.10.2021 11:02

Nachdem die Bundeshähne MSch lange, laut und drohend gegackert hatten und die APA viel zu tun und die Medien viel abzuschreiben hatten,

IST SIE DA,

die 4 4 1. VERORDNUNG des zweiten ausnahmegesetzlich regierten Jahres, des zweiten Jahres der neunormalen Zeitrechnung!!!!!!!!

Man erhebe sich und klatsche und begebe sich einsichtig ins Raucherkammerl zum Impfen.

Einen schöneren Nationalfeiertag hätte ich mir gar nicht wünschen können.

So eine Kundmachung am Tag, an dem "Österreich ist frei" gefeiert wurde, einstmals, das hat schon eine ganz neue Symbolkraft.

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systemverweigerer (322 Kommentare)
am 26.10.2021 10:04

Für mich war es das. Werde meine selbständige Tätigkeit nach 540 Beitragsmonate beenden. Ich bleibe bei meiner Einstellung. Keine Maske 😷 (da befreit), keine Tests und keine Impfung. Finanziell habe ich ausgesorgt. Haus, Auto alles abbezahlt. Konten wegen negativer Realverzinsung grossteils gelerrt. Vermögen seit 2008 in Sachwerte ohne Gegenparteirisiko umgewandelt.Schiurlaub mache ich ohne 3 G in der Schweiz.

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( Kommentare)
am 26.10.2021 10:16

Im Kanton Graubünden gilt bereits 3G und es wird erwartet, dass sich dem auch die anderen Kantone anschließen werden. Im Innenbereich der Gastronomie gilt in der ganzen Schweiz bereits die 3G-Regelung.

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Sammy705 (1.167 Kommentare)
am 26.10.2021 10:35

Die Erben werden sich freuen.

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Juni2013 (9.924 Kommentare)
am 26.10.2021 12:27

Im Schweizer Rundfunkt wurde gestern gemeldet, dass sich die ganze Schweiz schon sehr auf den Systemverweigerer aus Österreich freut. Es wird gehofft, dass er auch dort bleibt.

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santabag (5.971 Kommentare)
am 26.10.2021 12:32

Aber wenn der systemverweigerer nach Thailand zum Hasenjagen aufbricht, wird er sämtliche Impfungen mit Freuden in Kauf nehmen. Prost!

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( Kommentare)
am 26.10.2021 09:56

Hat es anfänglich geheißen, dass Rauchen die Lunge vor dem Coronavirus schützt, ist man jetzt auf genau das Gegenteilige gekommen. Raucher sind durch die Menge der durch das Rauchen bereits abgestorbenen Lungenbläschen schwer zu beatmen, was leider sehr oft zum Tod führt. Allerdings kann das 'Nikotinpflaster' einen gewissen Schutz vor einem schweren Verlauf der Erkrankung bringen. Hier laufen noch einige Untersuchungen, um auf genauere Ergebnisse zu kommen.

https://thorax.bmj.com/content/thoraxjnl/early/2021/09/12/thoraxjnl-2021-217080.full.pdf

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 26.10.2021 09:53

Wer mit Sport zu tun hat oder den Schulen,....
3G läuft dort die ganze Zeit schon !!

Wer im Sportbereich tätig ist hat auch kein Problem damit !
Habt ihr am Wochenende Formel 1 oder Sölden gschaut?
Wer regt sich dort über 3G auf?
Alle wollen nur eins - und zwar, dass es stattfinden kann !!
Alle Personen, welche auf die Fußballplätze,...... gehen - das selbe!
jede Woche Spiele, jede Woche Trainings, jede Woche Zuschauer,.......
Auch dort hat es sich zur Routine eingebürgert die Nachweise mitzuhaben.
Die Spieler sowieso.

Daher sind jene es sowieso gewöhnt, oder kurz um
im Sportbereich sind außerdem sehr viele geimpft.
Eine Debatte über 3G gibts da auch keine, denn alle wollen gemeinsam Sport machen, egal welchen.

Jene sind für 3G am Arbeitsplatz sowieso gerüstet und es wird ihnen egal sein.
Raunzer wirds immer geben, aber 3G wird sich auch am Arbeitsplatz für alle einbürgern.

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Gerisheriff (387 Kommentare)
am 26.10.2021 10:01

Hört sich traurig an … kranke Gesellschaft

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 26.10.2021 10:19

Als Sheriff erzähl mal Bernie Ecclestone oder Hans Niessl,

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.10.2021 09:35

Geschäft, nicht nur mit der Impfung:

Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG, Stammfassung 25.3.21, Nov am 21.10.21

"§ 1. (1) Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, betriebl Testungen ... vorzunehmen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt."

Zum Zuschuss gibt es die Schramböck-BTG-MittelV, die bis Jahresende 100 Mio Steuergeld dafür locker macht; Abwicklung durch eine der vielen Firmen im Eigentum der Republik, die Austria Wirtschaftsservice GmbH.

Folge: Arbeitgeber beauftragen Firmen, wie zB

LEAD HORIZON GmbH, gegr 19.2.2020!!!

"Behördl anerkanntes und zum Patent angemeldetes Testset

Ihr Partner für die Testung von COV-19 - für Unternehmen, ....

Sie möchten Lizenznehmer werden? Informieren Sie sich hier:

AKTUELLES Projekt: alles gurgelt! in Wien...

Beachten Sie, dass Sie den medizinischen Befund
von unserem Partnerlabor LIFEBRAIN Cov Labor GmbH, im FB seit 10.11.2020!!! erhalten"

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.10.2021 09:51

Neben Lead Horizon / Lifebrain wurden sicher noch weitere Firmen gelegenheitsgerecht gegründet.

In diesem Zushang hier ein Leitgrundsatz unserer Rechtsordnung: die Privatautonomie: jeder kann seinen Vertragspartner selbst aussuchen .

Wer dennoch der Versuchung des bequemen Getestetewerdens in der Arbeit nicht widerstehen kann, sollte keineswegs eine Einverständniserklärung unterschreiben, sondern dem Arbeitgeber mitteilen, dass er gegebenfalls bei jeder einzelnen Probenentnahme zustimmt. Wer sich traut und es sich leisten kann, sollte sich auch noch unterschreiben lassen, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit der Daten und Datenübermittlung beim/durch das beauftragte Unternehmen bürgt.
Ob der AG so etwas per BV einführen kann, habe ich mir noch nicht angeschaut.

Nur so zum Nachdenken:
Der AG hat im Krankheitsfall kein Recht auf Mitteilung der Diagnose.
Krankenhäuser dürfen Patienten keine Vertragspartner wie zB Apotheken oder Sanitätshäuser vermitteln.

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ECHOLOT (8.825 Kommentare)
am 26.10.2021 09:30

Also die övp als polit vertretung für klein u mittelbetriebe, hat sich damit erledigt! Die fallen der eigenen Klientel in den Rücken, u sind nur mehr Eu befehlsempfänger um internationalen grosskonzerne und lobbyisten den weg zu ebnen!

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StefanieSuper (5.178 Kommentare)
am 26.10.2021 09:28

Endlich!!

Die Mühlen der Regierung unseres Landes mahlen sehr langsam, aber sie mahlen. Wenn diese Regierungsmitglieder sich nicht nur um sich selber - ihr Image in der Bevölkerung, die getürkten Umfragen und von uns bezahlten Inserate etc - sondern um das Volk gekümmert hätten, wären wir sicher schon weiter. Das ist wohl so wie beim Almabtrieb, wenn es dort keinen Plan gibt, wie man all die Kühe ( oder auch Soldaten) am besten wieder ins Tag bringt, wer voran geht, wann pausiert wird etc. würden wohl nicht alle heil ins Tal kommen. Am Plan und Durchsetzungsvermögen hängt es, ob dieses Projekt erfolgreich ist oder nicht. Unsere Minister haben vielleicht eine Schulung, die auch Statisten oder Mannequins haben, aber wie man Probleme wirkungsvoll löst - davon haben sie wohl keine Ahnung. Sie haben vielleicht eine Vorstellung was ihrer Partei gut tut - das muss noch lange nicht für das Land gut sein.

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( Kommentare)
am 26.10.2021 09:06

In Friedrich Dürrenmatt's Komödie "Die Physiker" leben drei intelligente Wissenschaftler im Irrenhaus, um die Welt vor ihren genialen Erfindungen zu schützen. Im Laufe des Stücks beginnt sich der Zuschauer immer mehr zu fragen, wer eigentlich im Irrenhaus ist. Sind es die drei Physiker oder sind wir es, welche in einem Irrenhaus sitzen.

Genau so kommt mir die immer wieder gestellte Frage vor, wer in Freiheit ist. Der Geimpfte oder der Ungeimpfte. Beide glauben ihre Freiheit zu haben. Also ist doch alles in Ordnung. Oder?

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2good4U (17.740 Kommentare)
am 26.10.2021 08:59

Bei uns in der Firma wurde bereits vor ca. 2 Monaten mit einer Liste rumgegangen wo jeder eintragen musste ob er geimpft oder genesen ist.

Es ist klar illegal und sogar ausdrücklich verboten solche Listen anzulegen.

Leider wird durch Corona in einigen Bereichen die "Büchse der Pandora" geöffnet.
Ist ja nicht der einzige Bereich wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Die DSGVO hat ja viel gebracht.

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 26.10.2021 09:14

nur so neben bei.

Es ist erlaubt eine Liste zu führen,
sie darf nur nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden.

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ECHOLOT (8.825 Kommentare)
am 26.10.2021 09:31

Wenn jeder sich einträgt ist sie aber weitergegeben worden! In x Hände...

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( Kommentare)
am 26.10.2021 09:34

ach ECHOLOT, wie kann man verhindern, dass die Liste nicht weitergegeben wird um einen Vermerk zu machen? Denk nach!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.10.2021 09:54

Ja, ist wie bei den Sternsingern:

Der Angeschnorrte soll wissen, wie brav die anderen sind und dass er sich genieren muss, wenn er nicht so brav ist.

Deshalb steuert man die besonders Willigen hie wie dort zuerst an.

Mir haben einige erzählt, dass sie auf diese Weise zu einer "Impfung" kamen, die sie sich sonst nicht so "spontan" verabreichen lassen hätten.

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Gerisheriff (387 Kommentare)
am 26.10.2021 10:00

Nein ist schwer Illegal! Die Firma darf den Gesundheisstatus oder der gleichen nicht abfragen! Wenn da der Betriebsrat mit spielt ist der auch fragwürdig . Leider wehrt sich kaum jemand

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2good4U (17.740 Kommentare)
am 26.10.2021 11:18

Bei uns gibt es keinen Betriebsrat.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.10.2021 09:14

Es ist klar illegal und sogar ausdrücklich verboten solche Listen anzulegen

Und die AK hat nichts besseres zu tun, als den Arbeitgebern zu erklären, dass sie Arbeitnehmer, die bei 3G nicht mitmachen oder nicht mitmachen können, zumindest nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand, kündigen können.

Das ist nicht so einfach und glasklar, wie es Hruska-Frank und der Grüne Gewerkschafter im NR, Markus KOZA vorstellen.

Bitte dem Arbeitgeber unbedingt und nachweisbar schriftlich die Arbeitsbereitschaft erklären und dazu noch, warum es mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, alle 2 Tage einen PCR-Test vornehmen zu lassen.

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 26.10.2021 09:23

dass ich net lache.
na sie haben Probleme.

Firmen, die sich engagieren haben, haben Firmen-Teststationen eingerichtet. !

Da kann man ohne Probleme testen, wenn man am Arbeitsplatz ist.

Wurde zum Teil auch schon im Frühling, und übern ganzen Sommer für die Urlaubsrückkehrer gemacht !!

In Ihrere Firma scheint es aber noch ziemlich rückständig zu sein.
oder sind Sie gar nicht arbeiten?

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watergate2000 (1.470 Kommentare)
am 26.10.2021 09:43

Nur weil die Firma etwas falsch macht, ist noch lange nicht die Regierung schuld. Bei uns in der Firma wurde das ganze DSDGVO konform durchgeführt.

Auch bei uns hat es Klagen darüber ob das Ganze DSDGVO konform ist. Interessanter weise immer nur von den Impf-Gegnern, die es im Endeffekt nicht betroffen hat, weil sie ihren Impfstatus ohnehin nicht bestätigen können.

Jetzt mit der 3G Regel kristallisieren sich die richtigen Spinner heraus. Die die auch generell Tests verweigern. Die haben nun die Vorstellung wieder ausschließlich im Homeoffice zu arbeiten. Unser Geschäftsführer hat dem aber schon eine klare Abweisung erteilt. Und ich finde es absolut richtig. Wie komme ich dazu, der gerne mehr HO machen würde ständig in der Firma sitzen zu müssen, und jene die alles verweigern dürfen als Belohnung Homeoffice machen.

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AlleMenschenSindGleich (2.837 Kommentare)
am 26.10.2021 08:44

Schützen wir die Geimpften!

Ich leiste gerne meinen Beitrag um die Geimpften zu schützen.
Denn sie sind die wahren Opfer der Corona-Politik.

Sie ließen eine neuartige medizinische Behandlung über sich ergehen. Für ein bisschen Freiheit (in Wahrheit ihre Grundrechte), weniger Testen, ein wenig Reisen, ...

Und deren bisschen Freiheit läuft mit den Grundrechtspässen auch bald ab.

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phare (2.638 Kommentare)
am 26.10.2021 08:51

Verzweifelter und hilfloser Versuch einer Werteumkehrung eines Covid19-Schwurblers: letzte Stufe der Renitenz, bevor man sich endgültig eingestehen muss, dass man falsch liegt!
Der Gesichtsverlust ist ohnedies programmiert.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.10.2021 08:52

Und deren bisschen Freiheit läuft mit den Grundrechtspässen auch bald ab.

Das wirft die Frage auf, wie lange mit einer ununterbrochenen Kette unmittelbar aufeinanderfolgender per se zeitlich begrenzter Ausnahmegesetze regiert werden kann.

Ich vermisse Meinungen von Datenschützern und Öffentlichrechtlern.

Kann es sein, dass diese nicht mehr dürfen, dass man die ganze DruckerSCHWÄRZE für Propaganda braucht?

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