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"Eklatanter Verstoß gegen Flüchtlingsrecht": ÖVP-Forderung rechtlich unmöglich

Von nachrichten.at/apa, 08. Februar 2023, 06:24 Uhr
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Bild: GEORG HOCHMUTH (APA)

WIEN. In Sachen Flüchtlingspolitik ließ die ÖVP in vergangenen Wochen mit einem Vorschlag aufhorchen.

Die EU brauche eine "Zurückweisungsrichtlinie", durch die Menschen ohne Aussicht auf Asyl direkt an der Grenze abgeschoben werden können. Allerdings wäre eine solche Richtlinie rechtlich schlicht unmöglich, sind sich viele Experten einig. Sie stelle eine "eklatante Verletzung des Flüchtlingsrechts" dar, kommentiert etwa das Büro des UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) in Wien.

Ganz neu ist der Vorschlag der sogenannten Zurückweisungsrichtlinie nicht. Sie ist Teil eines Fünf-Punkte-Plans, den Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bereits Ende November präsentiert hatte. Zwei Monate später, während eines Besuches in Bulgarien Ende Jänner, wiederholte Karner, gemeinsam mit Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Forderung. Die EU-Kommission solle prüfen, wie es rechtlich möglich wäre, sich Einzelfallprüfungen bei jenen Schutzsuchenden zu ersparen, "die praktisch keine Chance auf Asyl haben". Umgekehrt habe man es ja auch für die Ukrainer geschafft, innerhalb weniger Tage die Vertriebenenrichtlinie in Kraft zu setzen, erklärte Karner.

Verstoß gegen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention

Diese pauschale Zurückweisung von asylsuchenden Personen würde aus Sicht des UNHCR gegen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Anti-Folterkonvention sowie der EU-Grundrechtecharta verstoßen, hieß es aus dem UNHCR-Büro in Wien gegenüber der APA. Auch Walter Obwexer, Experte für Europa-und Völkerrecht an der Universität Innsbruck, hob gegenüber dem Nachrichtenmagazin "profil" die Unvereinbarkeit des Vorschlags mit den EU-Grundrechten hervor. Der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk ortete in der Tageszeitung "Der Standard" ebenfalls einen Verstoß gegen die GFK.

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Ein Kernprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention - zu deren Einhaltung sich die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben - ist das Verbot, einen Flüchtling in ein Land zurückzuweisen, in dem er oder sie Verfolgung oder eine weitere Zurückweisung fürchten muss (Non-Refoulement). Um dies feststellen zu können, ist es aber nötig, jeden einzelnen Asylantrag zu prüfen.

Einzelfallprüfung für alle Asylsuchenden ist ein Eckpfeiler des Flüchtlingsschutzes

"Die Einzelfallprüfung für alle Asylsuchenden ist ein Eckpfeiler des Flüchtlingsschutzes. Pauschale Zurückweisungen von Menschen etwa aufgrund ihrer Nationalität, ohne jegliches Asylverfahren, können Leben gefährden", warnte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich in einem Statement für die APA. Zurückweisungen ohne Prüfung des Asylantrages würden einem Pushback gleichkommen, so Pinter.

Betreffen würde die EU-Zurückweisungsrichtlinie laut Innenminister Karner hauptsächlich Angehörige sicherer Drittstaaten wie Marokko, Tunesien oder Indien. Zwar sind die Chancen auf Asyl für Menschen aus diesen Ländern tatsächlich äußerst gering, freilich gibt es aber auch Ausnahmen, wie ein Blick auf die Asylstatistik 2022 zeigt. So erhielten im vergangenen Jahr 13 Personen aus Marokko, zwei Personen aus Tunesien und eine Person aus Indien Schutz in Österreich. Für diese, in ihren Ländern politisch oder religiös verfolgte Menschen war die individuelle Prüfung ihres Asylantrags "lebenswichtig", argumentiert das UNHCR.

Über die genauen Inhalte der vorgeschlagenen Richtlinie - wie etwa sichergestellt werden kann, dass ohne individuelles Verfahren die Grundrechte und Flüchtlingsrechte nicht verletzt werden - schwieg das Innenministerium bisher. Die EU-Kommission solle das Rechtliche prüfen.

Anstatt pauschaler Zurückweisungen wären beschleunigte Asylverfahren unter Einhaltung von Mindeststandards aber möglich - und notwendig, um das Asylsystem zu entlasten, erklärte das UNHCR-Büro in Wien. "Auf diese Weise könnten nicht nur Asylanträge von Personen mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit rasch entschieden werden, sondern auch Anträge von Personen, die wahrscheinlich hohen Schutzbedarf haben."

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26  Kommentare
26  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
0x00 (2.049 Kommentare)
am 08.02.2023 22:03

"Eklatanter Verstoß gegen Flüchtlingsrecht". Mit dieser Aussage entlarvt sich der UNHCR selbst. Man ist nicht Willens, das Flüchtlingsrecht anzupassen und zeitgemäß weiter zu entwickeln. Dabei wäre eine Anpassung dringend Not: Hilfe für die, die Hilfe dringend gebrauchen. Und volle Härte für die, die das System ausnutzen wollen

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gutmensch (16.710 Kommentare)
am 08.02.2023 22:02

Die ÖVP schafft es wieder unmögliche Förderungen zu stellen, die nicht erfüllbar, weil rechtswidrig, sind.

Ping, und schon wieder ein Schuss ins eigene Knie. Profitieren wird wieder mal die Putinpartei, die ihr zurecht vorwirft nichts weiterzubringen.

Checken die das nicht ?

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hbert (2.304 Kommentare)
am 08.02.2023 21:36

Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde nach WK2 ins Leben gerufen und hat sich daher vor allem auf Flüchtlinge aus dem europäischen Raum bezogen.
Diese daher für "weltweite" Flüchtlinge auszudehnen, ist daher nicht korrekt und nicht im Sinne der "Erfinder"!
Sie war daher sinngemäß auch nur für Kriegsflüchtlinge, aber nicht Wirtschaftsflüchtlinge gedacht - daher wäre hier eine Evaluierung auf die aktuelle Situation mehr wie angebracht!
Und je offener die Grenzen sind, umso mehr kommen herein, die diesen Status nicht verdienen - und dann?
Und jeder, der in Ö "Asyl" ruft - und vlt. auch noch seine Papiere entsorgt, ist bereits nach EU Recht illegal im Land, denn er ist bereits durch mehrere "sichere" Länder gereist.
Aber wir werden sie nicht mehr los.
Da stimmt doch etwas nicht!
Europa kann nicht alle aufnehmen, aber die "Bruder-Staaten" tun es auch nicht!
Und wie war das mit "Integrationswillen" - das beinhaltet auch die europäische Wertevorstellung.
@Grüninnen: wollt Ihr die Scharia?

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snooker (4.427 Kommentare)
am 08.02.2023 17:40

Der Karner nervt einfach. Kommt immer wieder mit Vorschlägen, von denen er weiß, dass sie nicht umsetzbar sind.
Er sollte sich einmal mit Ungarn anlegen und Illegale zurück schicken. Aber das traut er sich nicht. Da hat er Angst vor Orban und vor unseren NGO`S, die das als illegal betrachten.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.351 Kommentare)
am 08.02.2023 14:42

Pfui. Wann checkt es die VP, dass Rechtsüberholen der grauslichen FP nicht möglich ist.
#Schmid-Schmiedl

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lastwagen (2.036 Kommentare)
am 08.02.2023 13:37

.

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gutmensch (16.710 Kommentare)
am 08.02.2023 12:02

Will sich die ÖVP wirklich auf eine Stufe mit der Kickl/Landbauer - FPÖ stellen ?

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 08.02.2023 12:21

Du lebst wohl noch immer in Wolkenkuckucksheim und träumst von der Blauen Blume! Übrigens sind beide Begriffe der Romantik entlehnt und haben eine ideale Welt, welche in keiner Weise real ist, zur Grundlage!

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zeroana (1.504 Kommentare)
am 08.02.2023 11:29

Man könnte einfach Gesetze dazu ändern, dann ist es "rechlich" möglich. 2. Möglichkeit: Grenzübertritt verhindern. Eine Straftat wie illegaler Grenzübertritt sollte eigentlich auch für die Absichtserklärungen wie die GFK außer Kraft setzen.

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Libertine (5.422 Kommentare)
am 08.02.2023 10:59

Wenn man überall die Bedingungen der GMRK einhalten würde hätten wir in Österreich kein Problem mit illegaler Zuwanderung und könnten helfend dort einspringen, wo es am nötigsten ist. Leider ist das Wunschdenken und eine bescheidene Gruppe glaubt das kleine Österreich kann die Welt humanitär retten. Wird nicht funktionieren.

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1949wien (4.152 Kommentare)
am 08.02.2023 10:24

Frage------ist Karner ein ÖVP od. FPÖ Minister?

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 08.02.2023 10:10

Es sollte auch die absolute Ausnahme sein, dass Asylsuchende keine Dokumente zu ihrer Identifizierung mit sich führen! Denn seltsamer Weise gehen Mobiltelefonie NIE verloren! Pässe und andere Dokumente aber sehr wohl! Warum nur? Diese Urkunden sollten erst die Anspruchsberechtigung für finanzielle Unterstützung begründen!

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 08.02.2023 09:49

Es muss möglich sein, dass Asylsuchende auf ihren eigenen Kontinent beschränkt bleiben! Man muss die Genfer Konvention überdenken und ändern! Kein Vertrag kann nicht wieder aufgelöst oder geändert werden! Es kann ja nicht sein, dass Asylsuchende sich nur die Länder mit dem besten Sozialsystem aussuchen und nicht das ihrem Heimatland nächstgelegene demokratische Land!!

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LASimon (11.305 Kommentare)
am 08.02.2023 10:30

Das können Sie logisch nur verlangen, wenn gleichzeitig Warenströme auf den jeweiligen Kontinent beschränkt werden und demokratische Staaten auch nur Geschäfte mit demokratischen Staaten machen dürfen. Oder wollen Sie Menschen schlechter behandeln als Waren?

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 08.02.2023 12:25

Du vermischst Äpfel mit Birnen!

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vorsicht (3.468 Kommentare)
am 08.02.2023 09:24

wesentlich wäre das jeder illegal eingereiste sofort in Schubhaft kommt. Illegale Einreise muss endlich zu einer Straftat werden die mit unbefristeter Abschiebehaft geahndet wird.
Es darf einfach nicht sein dass Ungebetene ohne Erlaubnis (gewährtem Asystastus) sich hier frei bewegen können unsere Sicherheit gefährden und uns auf der Tasche liegen.

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tofu (6.975 Kommentare)
am 08.02.2023 08:48

Unmöglich ist gar nichts.
Und Gesetze kann man ändern.
Dass die jetzige Situation untragbar ist, sollte mittlerweile den verklärtesten Sozialromantikern klar sein.

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LASimon (11.305 Kommentare)
am 08.02.2023 10:33

Selbstverständlich kann man Gesetze ändern. Aber: Bei den in Frage stehenden "Gesetzen" handelt es sich um internationale Grundrechtskataloge, die man eben nicht so mir nichts dir nichts ändern kann.

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glingo (4.977 Kommentare)
am 08.02.2023 12:05

TOFU (7.059 Kommentare)
Dass die jetzige Situation untragbar ist, sollte mittlerweile den verklärtesten Sozialromantikern klar sein.

Das hat nichts mit Sozialromantik zu tun!
das wird von der Wirtschaft und ihrer Partei vorangetrieben das billige Arbeitskräfte ins Land kommen oder auch geholt werden!
es gibt nur eine Partei die über 30 Jahre Regiert
und seit dem 2000 Jahr haben die Blauen fast genauso lange Regiert wie die Roten

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telepath (353 Kommentare)
am 08.02.2023 08:25

Da gibt es offenbar unterschiedliche Interpretationen für diese Konvention. Was in der Schweiz rechtens ist, wird wohl auch in Österreich und der EU möglich sein, ohne dass Menschenrecht verletzt wird. Dass „Flüchtlingsorganisationen“ das nicht wollen, sei ihnen unbenommen. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass z.B. vom UNHCR jemals eine Beitrag zur Finanzierung der Misere gekommen wäre.
Es gibt - wie überall - auch hier eine Bringschuld und eine Holschuld. Deshalb muss Österreich (und am besten auch die EU) so genannte Flüchtlinge dazu verpflichten, innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist (wie im Verwaltungsverfahren üblich) zwei wichtige Punkte nachzuweisen: Ihre Identität (ohne Nachweis kein Geld) und dass sie überhaupt unter den Schutz der Konvention fallen.
Gelingt ihnen das nicht, haben sie unverzüglich das Land bzw. die EU zu verlassen. Ein weiterer Veruch einer illegalen Einreise ist als Hoheitsdelikt mit hoher Strafandrohung zu werten.

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Bergbauer (1.772 Kommentare)
am 08.02.2023 08:14

Es ist, was es ist: Pure Hilflosigkeit. Menschen die ihrem Amt und der Verantwortung nicht gewachsen sind produzieren heiße Luft.

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StefanieSuper (5.173 Kommentare)
am 08.02.2023 07:37

Wieder einmal ein nicht durchdachter hemdsärmeliger Vorschlag der ÖVP. Menschenrechte wurscht. Hauptsache man kann wieder etwas ins Mikrophon schreien - ob es stimmt, was man sagt hat noch nie einen ÖVP - Politiker gekümmert. Für diese ist der Kopf nicht zum denken da, sondern nur mehr um sie für Mauscheleien zusammen zu stecken oder einen Hut zu tragen, bevor man den Hut draufhaut. Gute Politik sieht wohl anders aus. Da bräuchte man Menschen mit Rückgrat und Hirn und keine Marktschreier - auch der Sager "Koste es was es wolle" hat wohl gezeigt, dass es nicht um Österreich geht sondern nur um türkise Günstlinge.

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LASimon (11.305 Kommentare)
am 08.02.2023 10:40

Das sind halt plumpe Imitationen von Sebastian Kurz, der auch Gesetze beschliessen liess im Wissen darum, dass sie rechtswidrig sind. Ich denke da nur an die Indexierung der Familienbeihilfe. Das ganze hatte nur den Sinn, Beifall von der Galerie zu erhalten, und wenn diese Gesetze dann gekippt wurden, auf die "linksversiffte" Justiz zu schimpfen (wofür es wieder Beifall gab).
Schön langsam sollte die ÖVP kapieren, dass solche Tricks nicht ad infinitum wiederholbar sind. Gerade weil viele Menschen jetzt durchschaut haben, wie sehr sie vom "Messias von Meidling" hinters LIcht geführt worden sind.

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teja (5.865 Kommentare)
am 08.02.2023 16:45

Nein Basti wuste sicher nicht das die Gesetze rechtwidrig waren.

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linz2050 (6.591 Kommentare)
am 08.02.2023 07:36

Die ÖVP fischt wieder mit einfachsten 2 Zeiler im braunen Abwassser um FPÖ Wählerschaft.

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maierei (1.174 Kommentare)
am 08.02.2023 08:32

🥱

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