Anklage fordert Höchststrafe für Terroranschlag von Halle
MAGDEBURG. Der Attentäter von Halle soll nach dem Willen der Anklage für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Die Bundesanwaltschaft forderte am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung.
Unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, Volksverhetzung und versuchter räuberischer Erpressung solle er verurteilt werden. Bundesanwalt Kai Lohse bezeichnete die Tat in seinem Schlussvortrag als "Albtraum" und sprach von einem der "widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg".
Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hatte in dem Prozess gestanden, dass er am 9. Oktober 2019 versucht hatte, die 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Als er an der massiven Tür scheiterte, erschoss der Täter eine Passantin, später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. B. begründete die Taten mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien.
Bundesanwalt Lohse sagte in seinem Schlussvortrag, mit der Tat habe der Angeklagte nicht nur Gäste der Synagoge in Halle angegriffen, sondern das jüdische Leben in Deutschland insgesamt. "Damit zielte der Täter auf uns alle, denn das jüdische Leben ist ein unverzichtbarer Teil unseres Landes", so der Ankläger. Mit dem Anschlag habe der 28-Jährige "seine von Misserfolgen und Versagen geprägte Existenz" überhöhen und ihr eine besondere Bedeutung verleihen wollen.
Lebenslänglich! Was sonst.
Für solche Fälle, mit klarer Absicht dutzende Menschen in den Tod zu reißen, die Todesstrafe wieder einführen.
Lebenslang muss auch lebenslang heissen, also Abschirmung vor dem Rest der Welt. Und bei 3 Greueltaten eben 3-mal, damit es ganz sicher ist. Und zwar ohne Komfort, kein Fernsehen, kein, Handy, kein Internet, keine Zeitungen, da können Gutmenschen noch so strampeln. Solche Leute haben ihr Schicksal selber verbockt.